30-03-2013, 14:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-03-2013, 15:24 von only_money.)
Ich möchte mal kurz schildern was mir passiert ist rund um das Thema Selbstbehalt
Meine EX hat mich seit 08.2012 trotz laufendem Abänderungsverfahren pfänden lassen (Gehaltspfändung) die kosten dafür mit kosten des RA ca. 250 Euro (muss ich natürlich auch zahlen). Gepfändet wir der Ehegattenunterhalt. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich den Kindesunterhalt voll bezahlt. Mein Arbeitgeber schickt mir ein Blatt zur Feststellung der Unterhaltsberechtigten Personen. Natürlich habe ich meine neue Frau und das Kind (aus erster Ehe) angegeben .. Später habe ich erfahren das ich hierdurch gezeigt habe diese kosten nicht zahlen zu können und deshalb mein Arbeitgeber mich direkt auf 900.- Euro setzt (sehr nett).
Im Januar gab es einen kleinen Erfolg / Ich bekam ein schreiben vom Amtsgericht das mir ein Eigenbehalt von 1400.- Euro bleiben muss wg. der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind. Die neue Frau hat keinerlei Rechte weil die Rechte der EX höher wären. Die Abänderungsklage habe ich inzwischen 100% verloren
Fast Zeitgleich wurde aber dann eine Kontopfändung beantragt diese wurde mir niemals zugestellt / auch mein Anwalt hat darüber nichts. Aber diese drückt mich weil ich ein P-Konto habe wieder auf 900 Euro.
Es zeigte sich das meine EX scheinbar behauptet ich zahle ja nicht mal für das Kind obwohl ich ja bereits maximale Zahlungen leiste ... hat Sie wahrscheinlich vergessen
Inzwischen habe ich Rechnugen über Rechnugen vom gegnerischen Anwalt bekommen die ich zahlen soll damit meine Kontosprerre aufgehoben wird. Wieder ca. 250 Euro Vollstreckungskosten + die Kindesunterhaltsschulden von über 2000.- Nochmal 450 Euro Titulierungsantragskosten für den Kindesunterhalt. Am Montag schulde ich dann natürlich schon wieder die kosten für April 2013 für den Ehegattenunterhalt + Kindesunterhalt. Das kann ich nicht zahlen

Natürlich schickt mir auch das Gericht einen Zahlungsträger wegen dem verloren Prozess 14 Tage Zahlungsziel 1100.- Euro. Kann ich aber schlecht bezahlen weil das Konto wie gesagt gesperrt ist meine EX auch dieses Geld haben will (Ihr Anwalt auch) und ich davon auch leben muss.
Wie man sieht kümmert sich niemand wirklich um den Selbstbehalt wenn man (Mann) angeblich laut Urteil Leistungsfähig ist. Das einzige was funktioniert sind weitere Schulden zu berrechnen.
Meine Frage ist es sinnvoll hier zu Diskutieren/klagen das diese kosten unnötig sind weil ja schon maximal gepfändet wird/wurde ? Oder kostet das am Ende auch nur mein Geld ?
Wie schüzte ich mich vor diesen miesen Anwalts Tricks der Gegenseite ? Normalerweise wäre doch das Kind immer vorrangig und dann kommt der Ehegattenunterhalt. Hier dreht es aber der Anwalt so wie er es gerade braucht. Erst pfändet er das maximum für den Ehegattenunterhalt und dann geht er auf den nichtgezahlten Kindesunterhalt weil dort mein Selbstbehalt noch niedriger ist. Obwohl er über die Gehaltsabrechung die er vom Arbeitgeber bekommt sehen muss das ich nur noch 900.- Euro habe. Mein Anwalt sagt nur wenn ich die Gegenseite wäre hätte ich es genauso gemacht... Ich dachte wenn Ich nur noch den Selbstbehalt habe bekomme ich etwas Ruhe ... aber eigentlich ändert sich dadurch nichts
Soll ich mir das Geld für die Gerichtskosten von anderen Personen leihen und versuchen die kosten zu bezahlen oder macht das meine Situation nicht wirklich besser ? Bin für alle Ratschläge dankbar im Detail aber bitte per PN
Meine EX hat mich seit 08.2012 trotz laufendem Abänderungsverfahren pfänden lassen (Gehaltspfändung) die kosten dafür mit kosten des RA ca. 250 Euro (muss ich natürlich auch zahlen). Gepfändet wir der Ehegattenunterhalt. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich den Kindesunterhalt voll bezahlt. Mein Arbeitgeber schickt mir ein Blatt zur Feststellung der Unterhaltsberechtigten Personen. Natürlich habe ich meine neue Frau und das Kind (aus erster Ehe) angegeben .. Später habe ich erfahren das ich hierdurch gezeigt habe diese kosten nicht zahlen zu können und deshalb mein Arbeitgeber mich direkt auf 900.- Euro setzt (sehr nett).Im Januar gab es einen kleinen Erfolg / Ich bekam ein schreiben vom Amtsgericht das mir ein Eigenbehalt von 1400.- Euro bleiben muss wg. der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind. Die neue Frau hat keinerlei Rechte weil die Rechte der EX höher wären. Die Abänderungsklage habe ich inzwischen 100% verloren

Fast Zeitgleich wurde aber dann eine Kontopfändung beantragt diese wurde mir niemals zugestellt / auch mein Anwalt hat darüber nichts. Aber diese drückt mich weil ich ein P-Konto habe wieder auf 900 Euro.
Es zeigte sich das meine EX scheinbar behauptet ich zahle ja nicht mal für das Kind obwohl ich ja bereits maximale Zahlungen leiste ... hat Sie wahrscheinlich vergessen

Inzwischen habe ich Rechnugen über Rechnugen vom gegnerischen Anwalt bekommen die ich zahlen soll damit meine Kontosprerre aufgehoben wird. Wieder ca. 250 Euro Vollstreckungskosten + die Kindesunterhaltsschulden von über 2000.- Nochmal 450 Euro Titulierungsantragskosten für den Kindesunterhalt. Am Montag schulde ich dann natürlich schon wieder die kosten für April 2013 für den Ehegattenunterhalt + Kindesunterhalt. Das kann ich nicht zahlen


Natürlich schickt mir auch das Gericht einen Zahlungsträger wegen dem verloren Prozess 14 Tage Zahlungsziel 1100.- Euro. Kann ich aber schlecht bezahlen weil das Konto wie gesagt gesperrt ist meine EX auch dieses Geld haben will (Ihr Anwalt auch) und ich davon auch leben muss.
Wie man sieht kümmert sich niemand wirklich um den Selbstbehalt wenn man (Mann) angeblich laut Urteil Leistungsfähig ist. Das einzige was funktioniert sind weitere Schulden zu berrechnen.
Meine Frage ist es sinnvoll hier zu Diskutieren/klagen das diese kosten unnötig sind weil ja schon maximal gepfändet wird/wurde ? Oder kostet das am Ende auch nur mein Geld ?
Wie schüzte ich mich vor diesen miesen Anwalts Tricks der Gegenseite ? Normalerweise wäre doch das Kind immer vorrangig und dann kommt der Ehegattenunterhalt. Hier dreht es aber der Anwalt so wie er es gerade braucht. Erst pfändet er das maximum für den Ehegattenunterhalt und dann geht er auf den nichtgezahlten Kindesunterhalt weil dort mein Selbstbehalt noch niedriger ist. Obwohl er über die Gehaltsabrechung die er vom Arbeitgeber bekommt sehen muss das ich nur noch 900.- Euro habe. Mein Anwalt sagt nur wenn ich die Gegenseite wäre hätte ich es genauso gemacht... Ich dachte wenn Ich nur noch den Selbstbehalt habe bekomme ich etwas Ruhe ... aber eigentlich ändert sich dadurch nichts

Soll ich mir das Geld für die Gerichtskosten von anderen Personen leihen und versuchen die kosten zu bezahlen oder macht das meine Situation nicht wirklich besser ? Bin für alle Ratschläge dankbar im Detail aber bitte per PN


Der Arbeitgeber teilte mir später mit er ist berechtigt wenn es absehbar ist das ich den Kindesunterhalt nicht zahlen kann so zu entscheiden (er muss so entscheiden). Später nach der Änderung des Amtgerichtes sollte ich ja die 1400.- Euro bekommen damit ich wieder für das Kind zahlen kann. Aber genau in dieser Zeit hat dann die Kontopfändung (die ich nie zugestellt bekommen habe) zugeschlagen. Die Bank sagte mir Sie hätten ein Schriftstück wahrscheinlich der Pfändungs und Überweisungsbeschluss wonach ich nur noch 900.- Euro bekommen soll/darf. Somit konnte ich natürlich erneut nicht zahlen >> genau das wird jetzt gegen mich verwendet um erneunt kosten zu verursachen die Ich dann zahlen muss. Zu diesem Zeitpunkt war schon klar das ich im Januar 2013 wahrscheinlich meine Rückstände bezahlt haben werde ... und danach die anderen kosten zahlen muss. Aus meiner Sicht ist das aber falsch, denn eigentlich hätte ich nach der Rangfolge immer erst für das Kind bezahlt und dann hätte ich heute keine Kindesunterhaltschulden sondern etwas höhere Ehegattenunterhaltsschulden. Dafür aber keinerlei kosten für die Titulierung des Kindesunterhalts + Rechtsanwaltskosten (das sind über 700 Euro). Ich sehe daran das man mir auf jeden Fall unnötige kosten machen will obwohl ich jeden Monat ca. 1000.- bis 1300 Euro gepfändet bekomme also auf jeden Fall zahlungswillig bin > das sollte auch der andere Anwalt Respektieren