Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunftspflicht JuAmt
#26
Also einiges klingt mir so ein bisschen nach falschem Stolz.

8. Fahrtkosten für Umgang --> Sozialamt

9. Pleite --> ALG 2
Zitieren
#27
2. "von nun an Zahlung von KU in Höhe der von der Scheidungsanwältin der KM ermittelten..."
Das tut man nie ohne selbst nachzurechnen.

3."(kurios: die Beurkundungsstelle, bei welcher ich die Urkunden ausstellen ließ, riet mir dringend von diesem Vorgehen ab - heute weiß ich, warum)"
Von was genau riet sie ab?
Vom Titel?

4. "Es läuft alles wie gehabt - die Titel kommen nicht zur Anwendung und meine Überweißungen orientieren sich am Bedarf und meinen Möglichkeiten, unterschreiten jedoch nie einen vereinbarten Mindestsatz."
Alles was du zuwenig bezahlst, läuft als Schulden auf.
Alles was du zuviel bezahlst ist verloren.

5. "Ich verliere meinen Job - Unterhaltsvorschuß via Beistandschaft wird beantragt und ausbezahlt (in diesem Zuge natürlich auch mein nichtvorhandenes Einkommen geprüft)"
Hier musst du aktiv werden und den Titel ändern lassen.
Auch wenn das nicht einfach ist.
Aufstockendes H4 beantragen.

7."Ich bezahle freiwillig, was ich kann - das ist dem Beistand jedoch zu wenig und mein Gehalt wird ohne weitere Rücksprache mit mir oder der KM gepfändet - Selbstbehalt: 850€"
P-Konto beantragen. H4!

8. "Nach 10 Monaten gebe ich auf - allein die Fahrtkosten zum Job betragen 100€ monatl. - soviel wie ein Ticket um die Kinder am WE zu holen, was nun nichtmehr möglich ist - kein Geld (Miete: 500€ mit allem)"
H4!

9. "Ich schlage mich mit Spenden von Freunden und Familie und kleinen Hilfsjobs durch, leiste zwei Offenbarungseide und bin offiziell pleite"
H4!

11. "Finde Job 300Km weiter weg. Finde nach 3 monatiger Suche bezahlbare Wohnung, weit unter Mietspiegel, direkt neben Arbeitsplatz und mit Raum für die Kinder, die ich in den vergangenen 1,5 Jahren genau 4 mal gesehen habe (keinerlei Unterstützung in dieser Hinsicht von der KM - ich bezahle die Besuche stets in voller Höhe selbst)"
Mietspiegel wird ja immer pro m² ausgedrückt.
Damit kann die Wohnung zwar relativ günstig aber trotzdem absolut zu teuer sein.
Zumindest für H4.

13. "Das nun zuständige JuAmt (Beistand) erhält die Unterlagen nebst Titeln vom bisher zuständigen JuAmt und nimmt seine Arbeit auf, indem es erstmal meine wirtschaftliche Situation prüft: 11 Tage nachdem ich am neuen Ort angekommen bin, die Farbe an den Wänden ist noch nicht trocken, bekomme ich an die neue Anschrift Post: der altbekannte Fragebogen."
Auch wenn sich fordenden Personen dauernd ändern rechtfertigt das keinen neuen Auskunftsanspruch.
Öfter als alle 2 Jahre darf nur ausnahmsweise Auskunft verlangt werden. Allerdings ist der neue Job so eine.

14. "Ich fülle aus und weiße nach was möglich ist (nicht viel - hatte ja kein nachweißbares Einkommen in den vergangenen 12 Monaten)"
Formulare ausfüllen ist keine Pflicht und keine gute Idee.

15. "Ich werde (mein die Situation der letzten 12 Monate erklärendes Schreiben ignorierend) aufgefordert, nachzuweißen, wovon ich bislang gelebt habe und zu begründen, wofür ich eine 123m² Wohnung benötige - nicht die Miethöhe (weit unter Mietspiegel, was dem Hernn Beistand bekannt wäre, hätten sie meine Nachweiße und mein Schreiben gründlich gelesen) wird angefragt, sondern die Größe.
Ich denke, dass es auch noch einigen Terz geben wird, wegen der fehlenden Einkommensnachweiße, die ich ja nicht erbringen kann."

Auf der Suche nach Gründen, den Unterhalt zu senken dürfen sie gerne fragen.
Wenn du nicht der Meinung bist, dass sie Antworten zu deinen Gunsten suchen, solltest du auch nicht antworten.
Oder noch genauer:
Solange es einen Titel gibt, solltest du nichts dergleichen beantworten, es sei denn, er gibt dir den zu hohen Titel wieder.

"Aber was bitte, hat das alles mit dem Errechnen der aktuellen KU zu tun???????
Nichts!!! Dafür wird am Ende doch ohnehin nur mein Gehalt hergenommen und ohne Rücksicht auf Verluste bis zum Selbstbehalt KU eingefordert - völlig wurscht ob ich die Bude nun benötige oder nicht. Dass ich alleine dort lebe geht sowieso eindeutig aus meinen Angaben zu meiner wirtschaftl. Situation hervor - wozu also diese Frage?
(Tatsache ist, verliere ich die Bude, verliere ich den Job...das hat was mit der Erreichbarkeit der Arbeitsstelle zu tun - aber das kratzt doch keinen Beistand - hatte es ja auch bei der Gehaltspfändung schon Jahre vorher nicht)"
Lass dir das von deinem Chef schriftlich geben.

"Wie wir alle wissen, geht es eigentlich um etwas völlig anderes - und das hat mit dem JuAmt oder sonst einer Behörde nichts zu tun sondern nur mit mir und der KM"
Falsch! Die KM hat Hunger aber die Behörden liefern die Zähne.
Zitieren
#28
Ich habe diese ganze Litanei nur aufgeschrieben um einen Eindruck zu vermitteln. Das ich das eine oder andere auch anders hätte regeln können oder müssen - hinterher ist man immer etwas schlauer.

Damit kann ich was anfangen - sehe das ganz ähnlich:
Zitat:Auf der Suche nach Gründen, den Unterhalt zu senken dürfen sie gerne fragen.
Wenn du nicht der Meinung bist, dass sie Antworten zu deinen Gunsten suchen, solltest du auch nicht antworten.
Oder noch genauer:
Solange es einen Titel gibt, solltest du nichts dergleichen beantworten, es sei denn, er gibt dir den zu hohen Titel wieder.


Es hat übrigend nix mit Stolz zu tun, wenn ich kein H4 oder dergleichen beantrage (was meint ihr wohl, was ich für Jobs gemacht habe, um zu überleben...Stolz kann man da nicht brauchen) ... aber Würde und Selbstachtung - die kann ich wahren....allerdings nicht, wenn mir diese inkompetenten Beamten ständig ans Bein pinkeln - deshalb versuche ich so wenig Kontakt wie möglich mit derlei Typen zu haben!
Zitieren
#29
(24-11-2011, 12:13)Kobold schrieb: (...)....allerdings nicht, wenn mir diese inkompetenten Beamten ständig ans Bein pinkeln - deshalb versuche ich so wenig Kontakt wie möglich mit derlei Typen zu haben!
...was nur dazu führt, daß die Dir noch mehr am Sack packen.

Für mich völlig klar:
Dein nächster Weg sollte Dich mE wieder in die Nähe Deiner Kinder und zum Jobcenter führen.

Job in der Nähe Deiner Kinder suchen, Netto sollte min. KU + Freibeträge + Grundfreibetrag abdecken! KU wird voll an die Kinder abgeführt, Rest zum Leben wird aufgestockt. (§§ 11 SGB II)

Du bildest mit Deinen Kindern einen 4-Personen-Haushalt! Zeitweilig.
Damit steht Dir eine Wohnung von etwa 85qm zu, wenn Deine Kinder regelmäßig bei Dir leben.

Nach Abzug von Miete und KU solltest Du min. 800 Euro/Monat für Dich und Deine Kinder zum Leben haben...

...und der Beistand kann Dich mal... Wink


Zitieren
#30
(24-11-2011, 09:39)Skipper schrieb: Der Selbstbehalt ist aber doch hinfällig, wenn der Mindestunterhalt nicht (regelmäßig) gezahlt wird?! (...)
Umgekehrt. Der Mindestunterhalt wird eingekürzt, wenn der Selbstbehalt berührt wird. So sollte es sein.


[/quote]

Was ist das denn für eine Aussage? So "sollte" es sein? Von mir aus - hilft aber nicht weiter, denn unter den soeben vom Kobold geschilderten Rahmenbedingungen IST es nicht so.
Fakt ist, er hat den Mindestunterhalt nicht gezahlt und zahlt ihn derzeit auch nicht.
Die Frage wovon er denn seinen Lebensunterhalt bestritten habe usw zeigt ganz klar die Marschrichtung des Beistandes auf: Fiktivgeldkeule.
Und ich verwette meinen Ar***, dass hier genau nach meinem o.g. Statement verfahren wird, wenn er nicht schnellstens den titulierten Mindestunterhalt leistet. Tut er das, kommt noch was an Gemaule von wegen, wie er denn denkt, die UH-Schulden zu begleichen. Und man wird ihm die ESt-Erstattungen ohne Federlesens wegpfänden oder verrechnen, je nachdem, ob er bei der Landeskasse noch UVG-Schulden hat oder nicht.

Schon wieder umziehen? Da ist einer, der rumzappelt und macht, was er kann, er findet endlich einen Job, eine Wohnung und sieht ein wenig Land am Horizont, dann kommt das JA und versucht ihm einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen - und hier bekommt er den Rat wieder zu seinen Kindern zu ziehen und alles hinzuschmeissen, was er gerade so hoffnungsvoll anschaut. Toooollllll Dodgy

Die Frage nach der Wohnungsgröße ist, wenn überhaupt, ganz einfach zu beantworten: Das sind zu 2/3 Räume, die derzeit nicht als Wohnraum nutzbar sind. Sie werden aber in Absprache mit dem Vermieter zu solchen renoviert, wenn denn die Kids regelmäßig (wieder) zu Besuch kommen.
man wohn derzeit auf knapp 40qm in Wohn- Schlafzimmer mit Küche und Toilette. Ende.
Prinzipiell würde ich diese Frage aber ganz einfach überlesen - wenn denn der Mindestunterhalt fließt.

Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#31
(24-11-2011, 14:02)vorsichtiger schrieb: Fakt ist, er hat den Mindestunterhalt nicht gezahlt und zahlt ihn derzeit auch nicht.

Die genannten Urteile drehen sich ja gerade um den Fall, dass der Selbstbehalt berührt wird, d.h. Mangelfälle. Hier nochmal:

"Danach ist es dem Unterhaltsschuldner nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z.B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen einsetzen zu können (Senatsurteile vom 23. August 2006 - XII ZR 26/04 - FamRZ 2006, 1664, 1666 und vom 25. Juni 2003 - XII ZR 63/00 - FamRZ 2004, 186, 189)."

Die Begründung geht noch weiter ist recht grundsätzlich ausformuliert. Diesen Hebel kann das Jugendamt wohl ziehen, aber die Chancen sind gut, dass er abbricht. Wahrscheinlich geht es in Richtung eines anderen Hebels: Grosse Wohnung? Der Typ hat eine neue Freundin, die bei ihm wohnt. Und gleich runter mit dem Selbstbehalt.

Klar geht es immer um das Eine: Selbstbehalt runtersetzen.
Zitieren
#32
Also -
ein kurzer Anruf hat genügt um die Sache aufzuklären:

Unter bestimmten Vorraussetzungen sind die Mietkosten des Unterhaltspflichtigen (UP) bei der Berechnung dessen, was man dem UP an KU zumuten 'darf' tatsächlich voll zu berücksichtigen (es geht dabei darum, dass der KV nicht ausreichend Gehalt bezieht, um den Mindestunterhalt zu bedienen - aufgrund des vorliegenden Titels bleibt dem Beistand nix anderes übrig als neu zu berechnen - dabei muss er einerseits der KM und andererseits den geltenden Bestimmungen gerecht werden).
Der gute Mann vom Beistand wollte also nur auf Nummer sicher gehen und mir nicht eine KU-Höhe präsentieren, gegen die ich möglicherweise zu Recht Einspruch erhoben hätte. Allerdings hat er das ziemlich ungeschickt formuliert - wie das eben so die Art ist von Leuten, die immer und überall Betrug und Schlechtes sehen und dabei verlernen, geradeaus zu gucken.
Das heißt also: Fragen, die in Textform gestellt werden, genau lesen und wenn da irgendwas nicht klar ist: Anrufen oder schreiben und um Klarheit bitten - und zwar solange, bis das auch wirklich klar ist!! Vorher nicht antworten.
Gar nicht antworten kann möglicherweise ein Schuß ins eigene Knie bedeuten!

Nur Kurz: Ich werd' meine Bude wohl nicht behalten dürfen - meine Gründe (Platz für die goldenen Wasserhähne) reichen leider nicht aus (was der Beistand bislang noch nicht weiß) Tja - da ist dann wohl mal wieder Phantasie und Kreativität gefragt - ich und die Kinder wollen sie nämlich behalten!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste