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Sohn will zum Vater
#1
Hallo,

eine Situation eines Bekannten:

Trennung vor einem Jahr. Umgangsrecht musste gerichtlich erstritten werden. Die Mutter wollte zudem umziehen, daraufhin hat der Vater das ABR beantragt, da dadurch eine für das Kind unzumutbare Entfernung, gerade in der Trennungsphase für den Kleinen sehr schwierig, aufgebaut werde und bestehende soziale Bindungen dadurch gestört werden. Mutter und Vater einigten sich vor Gericht, dass die Mutter umziehen dürfe, sofern diese die hälftigen Fahrten übernimmt. Antrag auf ABR wurde daraufhin zurückgezogen.

Bei der Verhandlung zum ABR hat die Mutter angegeben, sie müsse sich am neuen Wohnort erst einen Job suchen, vorher wäre ja auch noch kein Umzug möglich. Jetzt hat die Mutter Tatsachen geschaffen, ist mit dem Sohn weggezogen. Einen neuen Job hat sie nicht, hat ihren vielmehr "geschmissen". Nebenbei sind Klagen wg. Unterhalt anhängig, diese jedoch recht aussichtslos, da Vater kaum leistungsfähig. Die Mutter hat in ihrem Job wahrscheinlich null Chance was auf Teilzeit zu bekommen. Für "niedere" Tätigkeiten ist sie sich zu fein, sie hofft vielmehr auf Unterhalt vom Vater (KU und TU).

Seit 3 Mon. wird nun der Umgang alle zwei Wochen "geübt", klappt mit Hängen und Würgen, mal will sie ihn nicht abholen, dann mäkelt sie lfd. am Vater rum, will dem Kind keine Klamotten mehr mitgeben, beschneidet den Umgang. Das Kind kam letztes WE sehr verwahrlost, Haarschnitt wie ein Penner, Klamotten von vorn bis hinten beschmutzt.

Der Sohn fragt den Vater immer wieder, warum er nicht bei ihm in seiner alten Heimat wohnen dürfe. Die viele Fahererei mag er auch nicht. Er würde den Vater laufend vermissen, bei der Mama fühle er sich nicht wohl. In der Kika gefällt es ihm auch nicht. Auf die Frage des Vaters, ob es ihm denn bei der Mutter nicht gefalle, antwortete er, das er sich mit ihr nicht wohl fühle. Er möchte zurück zu seinem Papa, hat Heimweh.

Einmal sagte er zu der Mutter "Mama, am Besten ziehe ich wieder zum Papa und du machst dir einfach einen neuen [Name des Sohns]".Big Grin

Kommunikation zw. Vater und Mutter ist schwierig, vom Vater angesetzte Elternberatungen nimmt die Mutter nicht wahr, Vermittlungsversuche übers JA scheitern, da sie hier auch nicht teilnehmen will. Die Mutter ist noch im "Rosenkriegsstadium". Der Vater versucht sachlich damit umzugehen, bleibt hartnäckig, wenn mal wieder Umgangsprobleme auftauchen etc.

Der Sohn ist knapp 5. Für sein Alter geistig und sprachlich sehr weit entwickelt. Er fängt nun an, sich mit Gewalt gegen seinen Mutter zu stellen, sein Wunsch zum Vater zu ziehen scheint sich sehr gefestigt zu haben, so dass er nun versucht sich durchzusetzen. Letzte Woche hätte er die Mutter diesbezüglich "geärgert", daraufhin hat sie ihm ein Spielzeug kaputt gemacht, wie er sagte. Noch zu Ehezeiten war es ein absolutes No-Go, wenn der Kleine mal mehr wie Sandmann im TV sehen sollte. Jetzt kennt er jede Sendung von Kika beim Namen. Die Mutter scheint sich in ihrer Hartz IV - Phase zu sehr mit sich selbst zu beschäftigen, statt mit ihrem Sohn, weshalb er jetzt komischerweise regelmäßig vorm Tv geparkt wird, obwohl der Vater zu Ehezeiten für so eine Situation eine "auf den Sack" bekommen hätte.

Was soll der Vater tun ? ABR nochmal beantragen ? Die Scheidung ist noch nicht durch, somit auch noch nicht zum Sorgerecht entschieden wurden.

Ich habe dem Vater erzählt er könne ja einerseits mit dem Kindeswillen argumentieren, zudem aber auch anführen, dass die Mutter so aus der Arbeitslosigkeit heraus kommen könne und somit der KU gesichtert werden könne.

Der Vater verdient schon nicht schlecht, es bleibt aber aufgrund massiver finanzieller Verpflichtungen nichts davon für KU über. Er hätte aber die Möglichkeit Beruf und Erziehung problemlos unter einen Hut zu bringen, da er sich seine Zeit selbst einteilen und tlw. von zuhause aus arbeiten kann.

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es zur Sicherung des notwendigen KU auch bereits Urteile gegeben habe, die dann das ABR auf den Vater übertragen haben, weil nur so die Mutter arbeiten gehen und ebenfalls für den KU sorgen konnte.

Wie seht ihr die Erfolgschancen hierfür ?

Danke







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#2
(02-04-2012, 10:48)IPAD schrieb: Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es zur Sicherung des notwendigen KU auch bereits Urteile gegeben habe, die dann das ABR auf den Vater übertragen haben, weil nur so die Mutter arbeiten gehen und ebenfalls für den KU sorgen konnte.

Nichts davon gehört.

Der Vater hat sich über den Tisch ziehen lassen, gegen ein unwichtiges und nicht durchsetzbares Versprechen hat der das Kind ziehen lassen. Da ist ist Sache zerbrochen. Worte gegen Fakten, ein schlechter Tausch, nicht nur für den Vater sondern vor allem für das Kind wie es jetzt zu sehen ist.

Jetzt das Kind wieder zum Vater ziehen zu lassen ist viel schwerer. Wenn der Vater das probieren will, dann jetzt sofort. Ein weit entwickeltes Kind mit starkem eigenen Willen ist sein grösster Pluspunkt. Die Argumente des Vater haben nun freilich Schwindsucht. Wenn er sagt, dass das Kind seine sozialen Beziehungen verloren hat und darunter leidet, wird man ihm entgegenhalten, dass ihm das vor dem Umzug egal gewesen sei und er damit einverstanden war, Umzüge heute zum normalen Leben gehören und Eingewöhnungszeiten auch.

Argumentieren kann er weiterhin, dass der Vater den Umgang des Kindes zur Mutter besser gewährleisten kann wie es die Mutter jetzt hinbekommt. Aber alle Argumente haben kein Gewicht, wenn der Richter morgens Würstchen statt Müsli gegessen hat und ihm die schwer im Magen liegen. Vor Gericht herrscht Willkür reinsten Wassers und zumeist wird einfach pro Mutti entschieden, egal wie die Dinge liegen. Damit kann man am wenigsten falsch machen, so die Denke der Richter.

Der Vater könnte sich mal hier anmelden, interessant wäre z.B. auch wie der Vergleich zustande kam. Ob und wie der Richter den initiiert hat - das würde Rückschlüsse auf Richters Haltung zulassen.
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#3
(02-04-2012, 10:48)IPAD schrieb: Der Vater könnte sich mal hier anmelden, interessant wäre z.B. auch wie der Vergleich zustande kam. Ob und wie der Richter den initiiert hat - das würde Rückschlüsse auf Richters Haltung zulassen.

Es gab keinen Vergleich zum ABR, lediglich bez. der Fahrten. Der Richter hatte eben auch Müsli am Morgen, da hätte der Vater sich wenden können wie er wollte. Es blieb ihm nichts anderes übrig, als den Antrag zurückzuziehen.





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#4
Als mein Sohn in dem Alter war, wollte er auch zu mir. Die Gutachterin fragte ihn dann, wo er leben wollte, wenn alles wäre wie früher. Antwort: dann mit Mutter zusammen aber jedes Wochenende zu Papa. Damit war erwiesen, dass sein Wunsch nicht beständig war. Bestraft wurde er mit einer Entfernung von mehreren 100 km und Umgangsboykott.
Wünsche der Kinder werden schnell ausgehebelt, wenn sie nicht in das gewünschte Ergebnis passen.
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#5
Das ist mir bekannt, in diesem Fall ist der Wille des Kindes aber sehr stark verfestigt. Und da bisher nur 3 Mon. am neuen Wohnort, wäre sicherlich noch ein Rückzug eher zu verantworten, als nach einem Jahr oder so.
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#6
Das Kinder sich an ihren Eltern reiben, ist ja zunächst nichts Ungewöhliches. Wenn der Sohn sich das traut, muss das nicht unbedingt gegen die Mutter sprechen.

Der bisherige "Kompromiß" kann m. E. schon dahingehend ausgelegt werden, dass der Vater grundsätzlich mit einem Wegzug der Mutter m i t dem Kind einverstanden war. Eine Argumentation müsste dann wohl darauf aufgebaut werden, dass sich der Wegzug für das Kind als wider Erwarten außerordentlich belastend darstellt. Dann wird es aber ohne Gutachten nicht gehen, denke ich.

Tatsächlich scheint mir aber Klärung angebracht, bevor das Kind eingeschult wird. Kann aufgrund der aktuellen Situation das Sorgerechtsverfahren nicht vorgezogen werden?

Mit dem KU würde ich nicht argumentieren wollen, denn wenn der Vater einigermaßen ordentlich verdient, wird er den auch erbringen müssen - im Zweifel muß er sehen, wie er die übrigen Belastungen reduziert - notfalls durch Insolvenz.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#7
Scheidung läßt sich nicht mal soeben vorziehen ...
In diesem Fall halte ich es auch nicht für wünschenswert.
Solange nämlich nicht Klarheit über das wichtigste Merkmal in diesem Zusammenhang besteht -der Grund des Wegzugs!- kann man keinen Punkt und kein Komma, schon gar kein Wort über Ggmaßnahmen schreiben.

Ist die KM weggezogen, um den Umgang zu boykottieren und den Vater aus der elterlichen Verantwortung zu drängen?
Hat sie einen Freund am neuen Wohnort?
Leben Verwandte dort?

Es ist jedenfalls nicht auszuschließen, dass die KM den Angaben des Vaters, seinem Sohn ginge es bei seiner Mutter nicht gut, weswegen er nach "Hause" zu seinen Vater will, heftig widersprechen wird.
Sie wird behaupten, dass das Kind sich gut eingelebt hat und eine 'Rückführung' das Kindeswohl verletzt.
(Und dem Jungen wird die KM eintrichtern, dass -sollte er bei Gericht angehört werden- er in ein Heim kommen wird, wenn er sagt, dass er lieber bei seinem Vater leben will.

Die Spielchen kennen wir alle bis zum Erbrechen.

Wichtig zum jetzigen Zeitpunkt ist, einen möglichst konfliktfreien Umgang zu erhalten oder zu schaffen.
Was die Kosten angeht, könnte man Ersatz für die Umgangsfahrtkosten bei der SGB II-Stelle beantragen ....

Durch unsicheren Umgang über diese Entfernung hat ein Vater eine ganz schlechte Verfahrensstellung, die sich in der Regel nicht dadurch verbessert, wenn sich ein 5-jähriges Kind(!) wie oben geschildert, äußert.


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#8
Ist schon klar, dass man ein Scheidungsverfahren nicht so einfach beschleunigen kann; ist aber das Sorgerechtsverfahren nicht auf Antrag eines Ehegatten abzutrennen? Wenn es zur Einschulung des Kindes gekommen ist, halte ich eine ABR-Entscheidung zugunsten des Vaters für noch weniger wahrscheinlich.

Wie @p schon schrieb: Die Zustimmung zu einem Wegzug wenn KM sich an den Umgangskosten beteiligt, war eine Vorentscheidung. Da läßt sich m. E. nur noch etwas ändern, wenn eine Kindeswohlgefährdung durch den Wegzug nachgewiesen werden kann.

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
wie will man denn eine ABR-Übertragung begründen, wenn man nicht einmal die Ursachen für den Wegzug der KM kennt? Rolleyes
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#10
Wieso sollten denn die Beweggründe der KM überhaupt noch eine Rolle spielen, nachdem der KV einem Wegzug des Kindes unter der Bedingung, dass er Erleichterung bei den Umgangskosten erfährt, grundsätzlich zugestimmt hat? Kann es nicht nur noch darum gehen, ob die Situation nach Wegzug kindeswohlgefährdend ist?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
für mich ist es von unterschiedlicher Bedeutung, ob die KM weggezogen ist, um den Vater des Kindes zu entsorgen oder deswegen, weil sie dem gemeinsamen Kind einen ärztlich verschriebenen Luftkurort bieten will.

Die väterliche Zustimmung läßt keine Rückschlüsse darauf zu.

Um das gleich vorweg zu sagen: es gibt noch mehr -weniger extreme- Sachverhalte, die als Beispiel für die Notwendigkeit einer Kenntnis der Gründe des Wegzugs dienen könnten.
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#12
(02-04-2012, 18:49)Ibykus schrieb: wie will man denn eine ABR-Übertragung begründen, wenn man nicht einmal die Ursachen für den Wegzug der KM kennt? Rolleyes

Die Mutter ist weggezogen, weil sie Heimweh nach ihrer alten Heimat hatte. Diese war vor rund 9 Jahren wegen dem Vater zu ihm gezogen. Nach der Trennung hatte sie nur noch im Sinn, wieder zurück, da wo ich herkomme. Dafür hat sie den Job geschmissen, ohne am neuen Wohnort einen neuen zu haben und ist nun Einkommenslos. Ich finde das ziemlich unverantwortlich, nimmt sich selbst die Lebensgrundlage und begibt sich nun ins soziale Netz. Bald wird ihr die Kohle dort ausgehen ...




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#13
(03-04-2012, 08:44)Dzombo schrieb: Das ist schon irgendwie komisch.

Der KV stellt bei Gericht Antrag auf Übertragung des aAB auf ihn. Dann aber vergleicht er sich mit der KM "nur" bezüglich der Fahrtkosten wegen Umgang. Die KM verspricht LEDIGLICH, sich hälftig an den Kosten zu beteiligen, woraufhin der KV den FAKT seiner Rücknahme des Antrages schafft.

Somit war klar, dass die KM umzieht. Sonst hätten sie sich ja nicht in Sachen U-Kosten nicht vergleichen müssen. NICHT klar hingegen war, dass die KM am neuen Wohnort würde arbeiten gehen, was ja notwendig dafür gewesen wäre, dass die KM die hälftigen U-Kosten auch tatsächlich kann.

Da hat sich der KV aber so was von linken lassen.

@IPAD...

Hatt dein Bekannter das OHNE Anwalt gemacht?

Nein, mit Anwalt. Aber es blieb nichts anderes übrig, das JA war auf Seiten der Mutter, der Richter sowieso und zum damaligen Zeitpunkt war die Mutter auch noch eine gute Mutter. Das hat sich zwischenzeitlich grundlegend geändert, sie bockt nur noch rum.
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#14
(03-04-2012, 14:02)IPAD schrieb: Aber es blieb nichts anderes übrig, das JA war auf Seiten der Mutter, der Richter sowieso und zum damaligen Zeitpunkt war die Mutter auch noch eine gute Mutter. Das hat sich zwischenzeitlich grundlegend geändert, sie bockt nur noch rum.
dann soll der Vater mal hübsch aufpassen, dass ihm -auch nach dem vorgelegten Entwurf hinsichtlich der Übertragung des gem SR und der damit vermeintlich begründeten hohen Hürden, mit denen man sich FÜR ein gemSR ausspricht- die gemS nicht genommen wird!!!!



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#15
(03-04-2012, 14:59)Ibykus schrieb: dann soll der Vater mal hübsch aufpassen, dass ihm ... die gemS nicht genommen wird!!!!

So wie es bisher gelaufen ist, sollt er schon gute Gründe für eine Beantragung der ABR-Übertragung auf sich anführen können ... die habe ich bisher noch nicht gelesen. Ich kann auch nicht sehen, was hier Beweggründe der KM für ihren Wegzug hergeben sollten... Weshalb aber sollte ihm die geS genommen werden?


Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
Nein, das GemSorgerecht wird derzeit nicht diskutiert. Der Vater überlegt halt sich für den Willen seines Sohnes einzusetzen, indem er das ABR beantragt. Aber wie ich hier rauslese, null Chanche. Einmal in den Fängen der Mutter, immer in den Fängen der Mutter.
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#17
(03-04-2012, 16:29)wackelpudding schrieb: Weshalb aber sollte ihm die geS genommen werden?
ich kenne genügend Fälle, in denen der Streit wegen eines Wegzugs der KM und die deswegen ggseitig gestellten Anträge, das ABR einseitig zu übertragen, schnell eskaliert ist.

Das endete in den meisten Fällen damit, dass die KM nach dem alleinigen SR griff und es letztlich dann auch bekommen hat.
Dazu bedurfte es nur, die richtigen Vorwürfe und Argumente zu formulieren - mehr nicht!

Habe ich mich von der Realität zwztl. so weit entfernt, dass ich als Einziger auf solche Gefahren hinweise?

In den eigenen (ZwGeld-)Verfahren erlebe ich gerade wieder einmal mehr, wie gutmütiges Einlenken 'belohnt' wird.
Auch hier, wenn die mütterlichen ZwGeld-Anträge auch noch so unbegründet sind und man schon deswegen nicht umhin kommt, sie zu verwerfen, werde ich, als umgangsberechtigter Vater regelrecht unter Druck gesetzt und in den Beschlussgründen explizite auf die Möglichkeit einer Zwangshaft hingewiesen (die ja für eine umgangsboykottierende KM nicht in Betracht kommt).





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#18
War das jetzt der Hinweis, nur nicht mit der KM streiten, beim Zustand der deutschen Justiz kann ein Vater nur verlieren?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#19
Mich überrascht Deine Frage; ist sie doch schon oft genug beantwortet worden:
Wer kämpft (streitet) kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat verloren!

Die Frage, die jeder für sich selbst beantworten muss ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit:
Sind die einzusetzenden Ressourcen es wert, wenn ein Sieg ungewiß ist?
M.a.W.: Welches Risiko ist man bei welchem Einsatz bereit einzugehen?

In eigenen Angelegenheiten setze ich ALLES ein.
Auch dann, wenn ich damit nur winzig kleine positive Veränderungen erreiche.
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#20
"Wenn einer dauhn deiht, wat hei deith, denn kann hei nich mihr dauhn, as hei deiht." (Fritz Reuter)

Um mal threadübergreifend zu antworten: Egal, wie und wo ein Vater sich aufstellt - für sein Kind hat er damit noch nichts erreicht. Und für viele ist die Konzentration ihrer Ressourcen auf ihr Kind bereits das, was sie wirtschaftlich und mental leisten können. Und wenn "alles" für´s Kind draufgeht, bleibt halt sonst nix. Ich verstehe dann schon, dass Kind und eigenes Überleben Priorität 1 haben.

Verhältnismäßigkeit ist ja nicht nur, was muß ich zum Erreichen eines Zieles einsetzen, sondern auch die Frage, was bleibt, wenn ich verloren habe... reicht´s dann wenigstens noch zum Weglaufen...
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#21
(04-04-2012, 11:45)wackelpudding schrieb: Verhältnismäßigkeit ist ja nicht nur,
was muß ich zum Erreichen eines Zieles einsetzen, sondern auch die Frage, was bleibt, wenn ich verloren habe... reicht´s dann wenigstens noch zum Weglaufen...
nein!
Während man dem ersten Teil Deiner Definition (wegen der Zielorientiertheit) noch zustimmen kann, ist der Zweite Teil Unsinn.

Ansonsten aber ein recht gelungener Beitrag Wink

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#22
Naja, die Angst ist halt da, dass sich die Situation im Ernstfall nur noch verschlechtern könnte. Macht man nichts, bleibt es wenigstens auf dem jetzigen Level. Hier eine Abwegung hinzubekommen, fällt nicht leicht. Wie schlimm ist es wirklich für das Kind und wie schlimm könnte es noch kommen ?
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#23
(04-04-2012, 15:03)Ibykus schrieb: ... ist der Zweite Teil Unsinn.

Klar, für geborene Sieger ist das Unsinn... Big Grin

...für alle anderen ist nicht schlecht, wenn sie noch laufen können und wissen wohin, falls es zu heftig kommt.

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#24
(05-04-2012, 05:17)Dzombo schrieb: ...die sich um den bestschmeckenden Lolli streiten.

Mea culpa, mea maxima culpa. Man möge mir verzeihen. Aber ich kann nicht anders. Das liegt in der Familie. Mein Bruder heißt Kojak. Und noch eins: Du kriegst den Lolli auf gar keinen Fall... Angel

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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