19-04-2016, 12:35
Pomös beginnt ein Artikel in der Thüringer Allgemeine über einen Angeklagten aus Ilmenau, der wegen Unterhaltspflichtverletzung vor Gericht gezerrt wurde: http://ilmenau.thueringer-allgemeine.de/...1491372724
"Wer als Elternteil – gleich ob Vater oder Mutter – den gerechtfertigten Unterhalt gar nicht oder nur teilweise zahlt, der bekommt Ärger. Und zwar nicht nur mit dem unterhaltsberechtigten Elternteil oder später dem Jugendamt: Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat.
Die Höhe des Verzuges ist formell erst einmal zweitrangig. Deswegen hatte sich Axel U. aus einer Stadt östlich von Ilmenau zu verantworten."
Ganz schlimm: Er habe mal einen Monat 100 EUR mehr wie die 1000 EUR Selbstbehalt (mittlerweile höher) verdient. Abgesehen davon, dass das irrelevant ist weil nur das Jahreseinkommen zählt, handelt es sich also sicherlich um einen Riesenschaden, dem die versammelte Staatsmacht entgägenträten muss ond ihn ohnnachgiebig ahnden. Der Staatsanwalt ermittelt. Was er nicht ermittelt: Der Angeklagte hat noch zwei weitere Kinder, denen er zum Unterhalt verpflichtet ist. Und wegen einem dieser Kinder muss er Bussgeld bezahlen: "Die Zahlungen wurden in Form eines Bußgeldbescheides fällig. Das Bußgeld wurde an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern von Silvio, eines der beiden Kinder erlassen, weil er fortgesetzt die Schule geschwänzt hatte. Dass Silvio bei seiner Mutter lebt und Axel U. schlechterdings keinen unmittelbaren Einfluss darauf hat, ob Silvio morgens zur Schule geht oder nicht, habe, so der Angeklagte, die Bußgeldstelle nicht interessiert."
Verfahren eingestellt...
"Wer als Elternteil – gleich ob Vater oder Mutter – den gerechtfertigten Unterhalt gar nicht oder nur teilweise zahlt, der bekommt Ärger. Und zwar nicht nur mit dem unterhaltsberechtigten Elternteil oder später dem Jugendamt: Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat.
Die Höhe des Verzuges ist formell erst einmal zweitrangig. Deswegen hatte sich Axel U. aus einer Stadt östlich von Ilmenau zu verantworten."
Ganz schlimm: Er habe mal einen Monat 100 EUR mehr wie die 1000 EUR Selbstbehalt (mittlerweile höher) verdient. Abgesehen davon, dass das irrelevant ist weil nur das Jahreseinkommen zählt, handelt es sich also sicherlich um einen Riesenschaden, dem die versammelte Staatsmacht entgägenträten muss ond ihn ohnnachgiebig ahnden. Der Staatsanwalt ermittelt. Was er nicht ermittelt: Der Angeklagte hat noch zwei weitere Kinder, denen er zum Unterhalt verpflichtet ist. Und wegen einem dieser Kinder muss er Bussgeld bezahlen: "Die Zahlungen wurden in Form eines Bußgeldbescheides fällig. Das Bußgeld wurde an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern von Silvio, eines der beiden Kinder erlassen, weil er fortgesetzt die Schule geschwänzt hatte. Dass Silvio bei seiner Mutter lebt und Axel U. schlechterdings keinen unmittelbaren Einfluss darauf hat, ob Silvio morgens zur Schule geht oder nicht, habe, so der Angeklagte, die Bußgeldstelle nicht interessiert."
Verfahren eingestellt...