17-02-2012, 08:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-02-2012, 08:46 von Camper1955.)
... die bereits wirschaftliche Selbständigkeit erlangt hatten, und dann wieder - in diesem Fall durch den Eintritt einer Behinderung - unterhaltsberechtigt wären liegt analog zum Elternunterhalt bei 1400 €
Hier ist das Urteil dazu.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1
lg
Camper
Hier ist das Urteil dazu.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.