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Verfahrenskostenhilfe der Mutti zurückgewiesen
#1
Hallo,

Hab gerade was vom AG reingeflattert bekommen, die ich nicht ganz verstehe.

Hier der Wortlaut:
Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von ... für nachfolgende Anträge VKH bewilligt. Das weitergehende verfahrenskostenhilfegesuch wird zurückgwiesen.

Die AS wird aufgefordert einen neuen klageantrag mit den bewilligten Anträgen nebst Abschriften zur Zustellung an die Gegenseite einzureichen

Gründe:
die Rechtsverfolgung hat nur in bewilligter Höhe Aussicht auf Erfolg ... [danach folgt eine Berechnung der max. möglichen Unterhaltsbeiträge]



Hintergrund:
Mutti wollte TU in himmlischer Höhe, lt. Gericht aber max. 1/4 durchsetzbar, sowie KU nach Gr. 8 DDT, durchsetzbar lt. Gericht max. Gr. 2.

Mein Anwalt schläft schon, vielleicht wisst ihr, was das genau bedeutet ? Ist die Klage nunmehr hinfällig, oder wie ?
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#2
Ich weiß da auch nichts, finde es aber sehr interessant in Bezug auf meinen Fall. Was wäre eigentlich, wenn der Unterhaltsschuldner jetzt sofort akzeptiert? Gäbe es da ´ne Regel für die Kostenverteilung?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Das weiss ich leider nicht. Mir zeigt dieser Beschluss des AG nur zu deutlich, dass sogar die Richterin erkannt hat, dass die Forderungen der Mutti masslos übertrieben waren. Gefordert waren rund 2.000 Euro TU + KU, jetzt sieht die Richterin eine maximale Chance auf 600 Euro. Und auch die wird es von mir nicht geben, da in der Berechnung des Gerichts schlichtweg mal eben mon. Einkommensmindernde Belastungen von rund 1000 Euro (noch garnicht) berücksichtigt wurden. somit wird die gesamte Klage für die Mutti ein Fiasko werden, ich freu mich drauf, dies auch noch darlegen zu dürfen.
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#4
Ich glaub ja inzwischen, dass manche AnwältInnen gebührenorientiert selber ins Träumen kommen und Muddis dann ´was erzählen. Wenn der Traum vorbei ist, hat AnwältIn auf jeden Fall mehr als vorher und Muddi oftmals weniger, als wenn sie sich vernünftig geeinigt hätte...

Na ja, bei mir geht´s "nur" um KU... trotzdem sollte man schon ordentlich rechnen.

Viel Glück beim TU! Blöd für Muddi, wenn sie jetzt schon das Geld ausgibt, das sie nicht kriegt...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
Das Beste am Beschluss ist dieser Satz:

Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. sie steht jedem zu, dessen Rechte dadurch beeinträchtigt sind.

Ich hab mal recherchiert.

Eigentlich hätte der Antrag komplett zurückgewiesen werde müssen. Weil
a) Mutti Vermögen in BAR von über 10.000 hat
b) die Klage gesondert, nicht im Scheidungsverfahren kostengünstiger eingereicht wurde
c) Die Ansprüche bez. KU inzwischen auf JA übergegangen sind
d) Sie mehrere Angebote einer Mediation verweigert hatte, nicht dran teilnahm
e) Sie ihr Einkommen nachweislich falsch angegeben hat
f) inzwischen mutwillig Arbeitslos wurde (nachweisbar) und Leistungen zu unrecht bezieht

Sollte ich wohl mal den Kaspar machen und den Beschluss angreifen ?
Wäre die Gesamtsituation nicht so traurig, würde mir das glatt Spass bereiten!!!
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