12-04-2012, 22:59
Hallo,
Hab gerade was vom AG reingeflattert bekommen, die ich nicht ganz verstehe.
Hier der Wortlaut:
Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von ... für nachfolgende Anträge VKH bewilligt. Das weitergehende verfahrenskostenhilfegesuch wird zurückgwiesen.
Die AS wird aufgefordert einen neuen klageantrag mit den bewilligten Anträgen nebst Abschriften zur Zustellung an die Gegenseite einzureichen
Gründe:
die Rechtsverfolgung hat nur in bewilligter Höhe Aussicht auf Erfolg ... [danach folgt eine Berechnung der max. möglichen Unterhaltsbeiträge]
Hintergrund:
Mutti wollte TU in himmlischer Höhe, lt. Gericht aber max. 1/4 durchsetzbar, sowie KU nach Gr. 8 DDT, durchsetzbar lt. Gericht max. Gr. 2.
Mein Anwalt schläft schon, vielleicht wisst ihr, was das genau bedeutet ? Ist die Klage nunmehr hinfällig, oder wie ?
Hab gerade was vom AG reingeflattert bekommen, die ich nicht ganz verstehe.
Hier der Wortlaut:
Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von ... für nachfolgende Anträge VKH bewilligt. Das weitergehende verfahrenskostenhilfegesuch wird zurückgwiesen.
Die AS wird aufgefordert einen neuen klageantrag mit den bewilligten Anträgen nebst Abschriften zur Zustellung an die Gegenseite einzureichen
Gründe:
die Rechtsverfolgung hat nur in bewilligter Höhe Aussicht auf Erfolg ... [danach folgt eine Berechnung der max. möglichen Unterhaltsbeiträge]
Hintergrund:
Mutti wollte TU in himmlischer Höhe, lt. Gericht aber max. 1/4 durchsetzbar, sowie KU nach Gr. 8 DDT, durchsetzbar lt. Gericht max. Gr. 2.
Mein Anwalt schläft schon, vielleicht wisst ihr, was das genau bedeutet ? Ist die Klage nunmehr hinfällig, oder wie ?