Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ex bunkert Vermögen in Luxemburg - Bankauskunft möglich?
#1
Ich bin nicht sicher, ob das das richtige Forum für diese Frage ist, aber ich probier's mal:

Meine Ex bunkert ein größeres Vermögen in Luxemburg. Ich weiß das, weil ich in glücklichen Zeiten öfters mit dem Schwiegervater und dem kleinen schwarzen Köfferchen auf der Rückbank nach LUX zum Kaffee trinken gefahren bin.

Da Luxemburg auf der grauen Liste der OECD ist, weil sie keine Auskunft über die Konten von Ausländern geben, zahle ich mich blöd, weil sie nach ihren Steuerbescheiden "mittellos" ist!

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie man (gerne auch mit Hilfe von Gerichten) an Bankauskünfte kommen könnte? Die Hacker haben bisher immer die Konten von deutschen Staatsbürgern kopiert; ich bräuchte Kontoinfos von Belgiern ...
Ein Single ist jemand, der die Ehe ernst nimmt ...
Zitieren
#2
Über den aktuellen Stand der Dinge bin ich nicht informiert, aber laut Presse soll bis 1.1.2013 die Bankauskunft auch zu Luxemburg eingeführt sein. Siehe z.B. hier: http://content.stuttgarter-zeitung.de/st...nften.html

Steuerhinterziehung und Strafverfolgung sind legale Gründe für Bankauskünfte.
Zitieren
#3
Schwierig schwierig..... Pech hast Du, wenn das Geld beispielsweise gar nicht mehr auf den Namen der Exe dort untergebracht ist.
Hast Du unter Umständen irgendeine Unterlage? Wahrscheinlich nicht. Du kannst mit Deiner Aussage zur Steuerfahndung gehen. Das ist eben jetzt auch bißchen Poker aber Du hast ja nichts zu verlieren.
Die Fahndung könnte im schlechtesten Falle abwinken.... Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass sie auf den Zug aufspringen.
Dann machen die Folgendes :
1. Entweder sie machen die Bude von der Exe auf Links, in der Hoffnung etwas zu finden (wobei die Frage ist, ob Deine Aussage zur Hausdurchsuchung ausreicht - das kann ich nicht beurteilen) oder
2. Die schreiben die Exe an und machen ihr Angst, dass sie was wissen und sie soll nun mal schnell die Karten auf den Tisch legen (Die Fahndung blufft manchmal) .

Einen Versuch ist es wert. Ich neige dazu, bei solchen Geschichten jede Möglichkeit zu ergreifen. Das Ergebnis ist aber ungewiss. Das Problem ist, dass Du von den Ergebnissen der Fahndung Kenntnis bekommen musst, wenn die Fahndung die Exe an den Hammelbeinen packt und genau das ist schwierig.

Denn Du bist als Anzeigender ja nicht Der, dem man hintergher berichtet. Versuche es mal in der Hoffnung auf für Dich guten Ausgang.....
Zitieren
#4
Wie wäre es mit einer Auskunftsklage?

Die Exe kann bewußt falsche Angaben machen, ist aber dann, wenn sie auffliegt, straffällig nach § 263 Betrug / Prozeßbetrug.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#5
Natürlich wird die BRD nur im Rahmen des Amtshilfeverfahrens einen Einblick auf die Konten einer zivilen Person, welche Kapitalanlagen (hier ausländisch in der EU) unterhält, erreichen.

Gleichzeitig muss man zwischen der einfachen Steuerhinterziehung und dem Steuerbetrug unterscheiden; im Gegensatz zu Deutschland.

Bevor du da ein riesen Fass aufmachst: Voraussichtlich wird man deiner Ex eher das (Deposito-)konto kündigen, als dass man da wegen irgend einer Unterhaltsscheiße indiskret vorgeht...

Wie willst du das Konto nachweisen, wenn du weder Bank noch Kontonummer weisst?

Es ist die Pholosophie des deutschen Michels, Kevin oder Peters einen gewissen Gesetzesimperialismus zu verfolgen. Glaubst du, dass sich in Luxemburg ein Bankazubi, welcher dir ein Zahlungsverkehrskonto verkauft hat, einscheisst weil irgendwelcher reindeutsche Scheiß im Spiel ist?

Der ganze, insbesondere zivilrechtliche Scheiß, verpufft spätestens an der Landesgrenze.

In Bananistan wirst du als Mann sicherlich anders behandelt als anderswo. Dennoch gelten diverse Exitstrategien, insbesondere hinsichtlich Kapitalanlagen, geschlechterübergreifend...

Ohne hinsichtliche Ansätze einer tatsächlichen Steuerstraftat im Mantel des luxemburgischen Rechts sehe ich keine Ansatzpunkte, deine Intention fortzuführen. Es gibt viele Länder, welche auf deutsches Recht scheissen - und das ist auch gut so!

Steuerlich wird es ohnehin wohl eher keine Relevanz haben, ist halt nur zivilrechtlicher Scheiss...

Dass die Exe Unterhalt abgreift, obwohl Kohle in Luxemburg vorhanden sein soll, sollte nicht dein strategischer Ansatzpunkt sein!
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Erfahrung mit Luxemburg kuwals 1 4.285 10-04-2013, 18:35
Letzter Beitrag: p__
  Luxemburg: Scheidungsreform p__ 3 7.679 11-02-2011, 16:25
Letzter Beitrag: Dzombo
  Luxemburg: Volles Sorgerecht für alle Väter borni 8 14.464 05-01-2009, 04:34
Letzter Beitrag: Exilierter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste