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Wer hat Anwalt gewechselt?
#1
Mir ist aufgefallen das sehr viele im Verlauf des Verfahren ihren Anwalt gewechselt haben. Ich habe auch schon überleget dieses zu machen.

Ich möchte euch bitten dazu mal was zu sagen. Warum gewechselt, wie, und welche Erfahrungen ihr so gemacht habt?
thx
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#2
1. Wechsel: Die Anwältin hat mir gar nicht mehr zugehört und wollte nur ihren Striemel abspulen.
2. Wechsel: Anwältin handelte immer ängstlicher dem unverschämten Amtsrichter gegenüber. Hatte wohl Angst, bei dem Gericht "schlechte Karten" zu bekommen.
3. Wechsel: Umzug des Kindes, deswegen Anwaltssuche am neuen Wohnort. Kam mir gelegen, weil der Anwalt immer eigenmächtiger handelte und keine Transparenz mehr gegeben war. Infos bekam ich nur noch kurz vor der Verhandlung. Am Telefon auch kaum noch zu erreichen.

Aber: Kein Wechsel im Verfahren. Die laufenden Verfahren habe ich immer noch mit dem vorhandenen Anwalt zum Ende gebracht. Musste dannn halt auf mich nehmen, deren Tücken selbst auszugleichen. Zur Not mit einem eigenmächtigen Schreiben direkt an das Gericht während seines Urlaubs. War dann immer ganz dringend und konnte nicht auf Urlaubsende warten, war aber Gelegenheit, mal nicht meine Anliegen weichgespült zu bekommen.
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#3
Ich habe in der Schweiz mindestens 5 Anwälte bezahlt und 10 kontaktiert - in Deutschland habe ich bei 3en bezahlte Informationen eingeholt und Erstgespräche geführt aber dann nur einen beauftragt.

Das Problem in der Schweiz ist einfach, dass die Anwälte in Familiensachen vom Gericht gesteuert werden und nicht umgekehrt - es hat ein bischen gedauert, bis ich das kapiert hatte.

Mein Anwalt in Deutschland ist eigentlich gut, weil man mit ihm Strategien erarbeiten kann. Leider lahmt er in letzter Zeit ein bischen.

Wenn es so ist, dass viele im Verlaufe des Verfahrens ihren Anwalt wechseln, dann vermutlich, weil sie merken, dass sie mit ihrem RA ihre Ziele nicht erreichen können. Dann muss man sich die Frage stellen, ob die Ziele realistisch sind, oder der RA einfach zu schlecht, die richtigen Rechtsmittel zu ergreifen - Wechseln aus Unzufriedenheit erzeugt nur höhere Kosten.
https://t.me/GenderFukc
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#4
Ich habe auch gewechselt. Bisheriger Anwalt war oft nur schwer telefonisch erreichbar, vom neuen hab ich die direkte Durchwahl und auch seinen Handynummer. Der bisherige Anwalt war der Meinung "etwas müssen sie an TU zahlen, sieht sonst schlecht aus vor Gericht", mein jetziger ist mit mir einer Meinung, dass dieser Anspruch nicht bestand.

Ob mein Anwalt wirklich gut ist, weiss ich noch nicht zu sagen. Ich schreib meine Klageschriften selbst und er filtert diese nur noch etwas. Eigentlich müsste ich Rabatt bekommen, ich nehm ihm sehr viel Arbeit ab. Ich verlass mich nur eben nicht gerne auf andere, recherchiere selbst, was ich für Rechte und Möglichkeiten habe. Einiges davon ist bei Amtsgerichten "nicht beliebt", trotzdem lass ich mich dadurch nicht verschrecken.

Dann gehts eben eine Instanz höher, wenn es sein muss. Ich lass mir doch mein Leben nicht durch Hobby-Richter versauen, die nur im Sinn haben schnell einen Vergleich zu schließen, um den Fall vom Tisch zu bekommen.
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#5
Wir haben jetzt auch den Anwalt gewechselt. Aber erst nach dem ersten Verfahren. Ich war vorher zwar schon einmal bei der neuen Anwältin zum Beratungsgespräch.
Zu diesem Zeitpunkt war die 1. Verhandlung schon gelaufen, unser damaliger Anwalt hat es versäumt, innerhalb der gesetzten Frist eine Stellungnahme abzugeben, und wir hatten das Urteil noch nicht in Schriftform vorliegen.
Daher riet die Anwältin uns, das Mandat erst auf sie zu übertragen, wenn wir das Urteil in Schriftform vorliegen haben. Sie übernimmt jetzt ab Einreichung der Beschwerde.
Alles andere vorher hätte keinen Sinn gehabt, da die vom Gericht gesetzte Frist zur Stellungnahme schon rum war, und Schreiben von ihr mit dem Hinweis der Fristversäumnis sowieso abgelehnt worden wären.

Wir haben den Anwalt gewechselt weil er:

1. sich nicht an vom Gericht gesetzte Fristen zur Einreichung von Stellungnahmen gehalten hat

2. Unterlagen, die wir ihm für die erste Verhandlung eingereicht haben, nicht an das Gericht weitergeleitet hat, weil diese seiner Meinung nach nicht entscheidungsrelevant seien. Im Urteil bekommt die KM aber gerade auf Grund dieser fehlenden Unterlagen (wir hätten Nachweise nicht eingereicht) einen höheren KU zugesprochen

3. wir dem Anwalt überhaupt die ganze Klageeinreichung zu verdanken haben, da er die Auskünfte an die gegnerische Seite nicht weitergeleitet hat (es ging seinerzeit um eine außergerichtliche Einigung)

4. er uns nie zurück gerufen hat

5. sich immer mehr rauskristallisiert hat, dass er keine Lust auf das Mandat hat, und er absolut untätig geworden ist

6. er uns Schreiben der gegnerischen Seite oder des Gerichtes entweder garnicht oder verspätet hat zukommen lassen (nach Fristablauf)

7. er selbst falsche Fakten bei Gericht angegeben hat, die bewirkt haben, dass mein Mann höheren KU zahlen soll

Könnte da noch viel mehr aufschreiben. Wir könnten uns heute selbst in den Allerwertesten treten, dass wir nicht schon VIEL FRÜHER den Anwalt gewechselt haben. Gingen zu dem Zeitpunkt allerdings davon aus, dass wir ihn nicht so einfach wechseln können, da wir einen Antrag auf PKH gestellt hatten, unser Anwalt uns mitteilte, dieser sei bewilligt, und der bewilligte PKH-Antrag gilt ja dann nur für diesen einen Anwalt.
Bei Anwaltswechsel müssten wir den neuen Anwalt selbst bezahlen.
Wir wussten zu diesem Zeitpunkt ja nicht, dass unser Anwalt den Antrag auf PKH erst viel viel viel zu spät bei Gericht eingereicht hat (nämlich am Tag der Verhandlung, also unmittelbar vor der Verhandlung dem Richter übergeben) und zwar ohne die notwendigen Belege, sodass der Antrag auf PKH letztendlich abgelehnt wurde. Angry

Tja, somit können wir nun zwei Anwälte aus eigener Tasche bezahlen, bzw. stellt die neue Anwältin einen neuen Antrag auf PKH und legt gegen die Ablehnung des ersten Antrages Beschwerde ein. Aber ob das noch was bringt, wage ich sehr zu bezweifeln. Nun gut, einen Versuch ist es wert.

Ich hoffe, dass die neue Anwältin besser ist, wie der alte Anwalt. Macht bis jetzt mal einen recht engagierten Eindruck. Hat sich zumindest mal alle Fakten aufgeschrieben, was der erste Anwalt nicht getan hat, der hat sich dann selbst immer irgend etwas zusammen gedichtet und das dann bei Gericht so angegeben.
Also die neue Anwältin hat ganz genau nachgefragt und sich alles ganz genau aufgeschrieben. Ich hoffe und setze voraus, dass sie die Fakten nun auch dem Gericht so mitteilt. Es geht ja jetzt sowieso in die Beschwerdeinstanz.

Zeitgleich will sie prüfen, ob wir nicht genügend Beweise zusammen haben, wo der alte Anwalt geschlampt hat, dass wir diesen in Regreß nehmen können.

War bis jetzt nur zwei Mal bei ihr, habe aber einen ganz guten Eindruck. Zumindest wird sie schnell tätig. Habe ihr Montag mittag Unterlagen eingereicht, und sie hat dann am Dienstag direkt das AG, und die gegnerische Seite angeschrieben, und auch von unserem alten Anwalt die Originalakte angefordert.

Für uns heisst es jetzt erst einmal abwarten und schauen, wie sie arbeitet. Wobei Du Dich darauf verlassen kannst, dass ich ab sofort genauer hinschaue, wie der beauftragte RA (RAtin) so arbeitet. Die bekommen von mir genauestens auf die Finger geschaut...
Aber das habe ich auch erst hier im FAQ lernen müssen, dass man einem Anwalt nicht vertrauen kann...Confused
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#6
Also ich habe den Anwalt in Familiensachen noch nie gewechselt, weil ich noch nie einen hatte.

In dunklen Zeiten des dreißigjährigen Kireges gab es überall Wegelagerer und Beutelschneider, die die Menschen allerorten drangsaliert haben. Heute richtet es die Anwaltsmischpoke im Bundestag so ein, dass kaum noch ein rechtschaffener Mensch durch sein Leben kommen kann, ohne immer wieder Wegezoll an die Anwaltszunfts abzudrücken.

Auch nach über zehn Jahren in der Begleitung von Vätern, mit tausenden Geschichten wie ihr sie berichtet, habe ich viel vom Anwaltshandeln mitbekommen und kann kaum mehr als eine Handvoll Anwälte in Berlin wirklich mit ruhigem Gewissen empfehlen....

Jedem, der noch keinen Anwalt hat, aber meint einen zu brauchen, kann ich nur drei wichtige Dinge vorschlagen und mit auf den Weg geben:

1. Spreche mit mindestens 2-3 Anwälten, auch wenn du erst mal mehr Beratungsgebühr* ausgibst, bevor du dich entscheidest. Nimm niemals den erstbesten. Egal, wie salbungsvoll und aussichtsreich er dein Verfahren fabuliert. Auch Tips von Bekannten und Feunden - wenn er denen geholfen hat, kann es trotzdem sein, dass du mit ihm nicht kannst.

2. Vereinbare klare Kommunikationserwartungen. Schriftsätze vorab, wann kann telefoniert werden, wie ist die Erreichbarkeit, etc.

3. Gib keine Pauschalvollmacht, sondern nur für einzelne Verfahren. Wer die Dummheit einer Ehe mit sich trägt, sollte das Ehescheidungsverfahren zuletzt beauftragen - daran verdient der Anwalt meistens das größte Honorar und darauf ist er scharf.

*) Wer auf VKH angewiesen ist, sollte sich auch hartnäckig extra Beratungsscheine geben lassen, mehrmals hingehen, z.B. erst einen für Umgang, dann für Hausratsteilung, dann für Sorgerecht, dann für Scheidung.... Dazu muss man hartnäckig sein und darf nicht "Pauschal"formulierungen im Beratungsschein wie "Beratung in Kindschaftssachen" oder "für Scheidung und Nebensachen" akzeptieren.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#7
Das ist für mich alles das erste mal. Hatte mit der Justiz und mit Gesetzen vorher nix zu tun. Würde mir das jetzt nicht zutrauen ohne Anwalt. Beim nächsten mal vielleicht. Smile
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