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Wenn Dir das dermassen auf den Wecker geht, beantrage bei Gericht dass der Verstoss gegen das Kontaktverbot Konsequenzen hat. Bei einer Frau wird da wahrscheinlich nicht mehr als eine Ermahnung rauskommen aber ev. reicht der Schuss vor den Bug ja damit die Gutste Dich in Ruhe laesst.
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(30-05-2025, 17:31)kay schrieb: Wenn Dir das dermassen auf den Wecker geht, beantrage bei Gericht dass der Verstoss gegen das Kontaktverbot Konsequenzen hat. Bei einer Frau wird da wahrscheinlich nicht mehr als eine Ermahnung rauskommen aber ev. reicht der Schuss vor den Bug ja damit die Gutste Dich in Ruhe laesst.
(30-05-2025, 17:31)p__ schrieb: Genau! Das ist keine kindbezogene Kommunikation, sondern eine ganz allgemeine, unkonkrete Jammerklage, ein "sich Luft machen" auf deine Kosten. Hat der Richter ausgeschlossen, sie tut es trotzdem, bring das wie besprochen an aber antworte nicht und fall nicht drauf rein.
Habe Meldung gemacht wie von p__ empfohlen. Also bei der VB "gejammert" erstmal. Neutrale, aber schriftliche Antwort: sie könne mir nat. keinen rechtlichen Rat geben, aber sie habe "auch der KM in der jetzigen Situation geraten, nicht weiter miteinander zu kommunzieren".
Wie bringe ich es jetzt geschickt im Verfahren ein?
Außerdem: die Begründung des Richters für seine Befangenheit ist da - ich finde, die hat es in sich. Im positiven Sinne. Aber vielleicht "spinne" ich. Kann ich das geschwärzt irgendwie hochladen?
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Klar, hochladen geht. Kannst auch nur den Text anonymisiert reinkopieren.
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Dann mal los:
Aktenvermerk
vom xx.xx.xxxx xx:xx:xx Uhr
Am Sonntag, den xx.xx.xxxx, wurde ich als zuständiger Richter von einem privaten langjährigen Freund, Karl Kindssorge, um ein Gespräch ohne Angabe des Grundes gebeten. In Unkenntnis darüber, um was es geht, rief ich bei dem Freund an.
Der Freund schilderte, dass er die Beteiligten kenne und ein gutes Wort im Sinne des gemeinsamen Kindes der Beteiligten einlegen wolle.
Das Kindeswohl solle unbedingt an erster Stelle stehen.
Die Kindsmutter sei mit Vorsicht zu genießen. Der Kindsvater sei auch nicht einfach.
Es habe eine Eskalation gegeben, bei der auf Seiten der Kindsmutter Drogenmissbrauch im Spiel gewesen sei. Die Kindsmutter sei für das Kind nicht erreichbar gewesen.
Auf meine Nachfrage, woher er wisse, dass dieses Verfahren von mir als zuständigem Richter geführt wird, gab er an, dass der Bruder des Kindsvaters ihm vom Gewaltschutzverfahren (AKTENZEICHEN) zwischen den Beteiligten berichtet habe und dass ein Richter namens "RICHTERMANN" der zuständige Richter sei. Er habe dann dem Bruder des Kindsvaters gegenüber angegeben, er kenne mich privat.
Ich habe keinerlei inhaltlichen Kommentar zum Verfahren abgegeben. Ich hätte das insgesamt sehr kurze Gespräch sofort abbrechen müssen, war aber in der Situation so perplex, dass ich zuhörte. Karl Kindssorge ist seit der Kindheit mit meiner Ehefrau sehr eng befreundet [blafasel: Familienverhältnisse und wie gut man sich kennt].
Durch die Schilderungen zugusten des Kindsvaters und zulasten der Kindsmutter ist eine neutrale Ausübung des Amtes fraglich.
[blafasel: warum er Verfahren nicht fortführen kann]
gez. Richtermann
Richter am Amtsgericht
Anmerkung: bei der vom Richter angesprochenen "Eskalation" handelt es sich um eine Begebenheit, bei der mein Bruder und ein neutraler Dritter anwesend waren und die so auch dem JA gemeldet worden ist - die Schnarchnasen haben ja "ermittelt", aber natürlich insgesamt nichts weiter gemacht. Es liegt zu dieser "Eskalation" auch eine Stellungnahme beim JA vor, nach der dieses verlangt hat. Weiter rausgekommen ist dann nichts und die "Eskalation" in den Gesamtermittlungen untergegangen.
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Das klingt extrem fabriziert. Ich bleibe bei der Meinung, dass das der Richter selbst in die Wege geleitet hat, um den Fall loszuwerden. Hast du mal Interessehalber bei Karl Kindssorge nachgefragt?
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02-06-2025, 21:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-06-2025, 22:04 von väterchen_frust.)
(02-06-2025, 21:13)p__ schrieb: Das klingt extrem fabriziert. Ich bleibe bei der Meinung, dass das der Richter selbst in die Wege geleitet hat, um den Fall loszuwerden. Hast du mal Interessehalber bei Karl Kindssorge nachgefragt?
Nein, ich habe keinen direkten Kontakt zu Karl Kindssorge und diesen auch nie gehabt. Der Hergang klingt auch fabriziert und lässt klar den Schluss zu, dass er den Fall loswerden wollte. Das sehe ich genauso. Aber das Gespräch muss stattgefunden haben und hat auch stattgefunden.
Ich finde das darum insgesamt sehr geschickt gemacht. Richter steht supergut da, macht formal alles richtig, die Berförderung winkt und er wäscht seine Hände in Unschuld - und drückt der KM doch noch einen rein?
Denn: Es gibt Grund anzunehmen, dass die KM versuchen wird, diese Stellungnahme gegen mich zu verwenden, weil sie nicht versteht/sich nicht erinnern kann, dass es um einen Vorfall mit Bruder plus neutralem Zeugen ging ("Der ist ja so gemein und macht mich sogar beim Richter schlecht!").
Wenn dem so ist (und wenn nicht, dann muss es "uneleganter" gehen), würde ich ebendiesen Vorgang noch einmal platzieren wollen im Sorgerechts- und Umgangsverfahren. Denn es ging (vermeintlich) um Drogen, jedenfalls ganz sicher um Unzurechnungsfähigkeit und die Unfähigkeit, auf ein Kind aufzupassen (davon kann der Richter auch nur wissen, wenn es das Gespräch gegeben hat).
Wie Richter schreibt jedenfalls: er musste den Fall ja abgeben, weil er durch die Schilderung seines Freundes beeinflusst wurde (= weil er sie für wahr hält?).
Er spricht ja dezidiert davon, "zugunsten des KV, zuungunsten der KM".
Keine Garantie, dass der neue Richter das aufnimmt. Oder das es was bringt (Kindswohlgefährdungsverfahren). Aber vielleicht hat er Fragen. Und vielleicht lenken die von mir ab. Vielleicht hat er sogar ganz besonders viele Fragen, wenn die KM so dumm ist, und es selber aufbringt?
P.S.: der Richter wusste auch ganz sicher nicht, dass Karl Kindssorge und ich uns entfernt kennen und kann es deshalb nicht provoziert haben.
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Deine Hoffnung fusst vermutlich auf den Konsum von amerikanischen Filmen und Serien. ABER aus Erfahrung kann ich dir nur sagen, vergiss es. Der/die/das naechste RichterIN will den nervigen Fall auch nur so schnell wie moeglich vom Tisch bekommen. Kinder gehoeren zur Mutter und Punkt und aus. Damit kann der/die/das RichterIN erstmal nichts falsch machen. Nur wenn es die Kindbesitzerin so RICHTIG ueberreisst, gibt es fuer Dich eine Chance.
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Ja, sag ja - wahrscheinlich kommt dabei nichts raus.
Dann schreibt der Richter halt Stellungnahmen, die an Infantilität nicht zu überbieten sind und macht sich mit so einer kruden Geschichte auch noch unnötig angreifbar.
Statt einfach zu schreiben: "Mich hat ein alter Schuldfreund angesprochen, mir ist klar geworden, dass ich den KV kenne, das beeinflusst meine Neutralität - ciao."
Mag sein. Ich werde berichten, wenn es was zu berichten gibt.
Erwartungsmanagement ist sicherlich ein wichtiger Faktor - danke also nochmal fürs "zurückholen" in die Realität.
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Der Aktenvermerk liest sich wie zusammengesetzte Textbausteine. Und es genügen reine Behauptungen, um die aufzustellen.
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