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Öffentliche Unterhaltsurkunde unterschrieben , und trotzdem zum gericht?
#1
Hallo leute , ich stell mich kurz vor

ich bin der Mighel , 24 jahre jung und wohnhaft in Duisburg

zur situation..

ich habe eine tochter die im mai 2013 , 4jahre jung wird, vor guten 7-8 monaten haben meine ex und ich uns getrennt .

wir klärten alles via Jugendamt , da wir beide kein grund sahen zum anwalt zu gehen..

ich Ließ mir eine Summe von 180€ Titulieren , da ich nach stunde bezahlt wurde und mein gehalt bzw Lohn immer etwas schwankte , die Urkunde habe ich auch vor mir liegen..

Vor ca 3 monaten wurde ich arbeitslos (betriebliche gründe..) , derzeit bin ich auf Job suche ..

nun hatte ich mit meiner Ex gewaltigen stress , daraufhin beauftragte sie einen anwalt um das volle unterhalt ein zu klagen , die summe liegt bei etwa 225€.

jetzt schrieb mir meine anwältin "zitat"

Dass die Gegenseite statt einer Unterhaltsabänderungsklage eine Zahlungsklage
erhoben hat, ist im Endeffekt nicht so problematisch, da von der Gegenseite die
Klage umgedeutet werden kann.
Das von Ihnen errichtete Schuldanerkenntnis beim Jugendamt kann dann aber
ohne Weiteres abgeändert werden, ohne das eine Bindung an diese Urkunde
gegeben ist. Das ist der Unterschied zu der Abänderung eines Urteils z. B.. Will
man ein Unterhaltsurteil abändern, so muss man darlegen und beweisen können,
dass sich die Verhältnisse wesentlich gegenüber denen, zum Zeitpunkt des
Urteilserlasses, geändert haben.

Zitat ende *


wozu zum teufel unterschreibe ich eine Urkunde wenn meine ex nach lust und laune sie Ändern kann?

ich hätte es ja verstanden , wenn ich ein neuen Job hätte wo ich deutlich mehr verdiene als in meinem alten.. ist aber nicht so..

um gottes willen , ich zahle gerne Unterhalt für meine tochter , doch Kotzt mich das Rechtssystem in Deutschland sowas von an .

des weiteren wird empfohlen Zitat:

Es geht dann hier in dem Verfahren letztendlich nur darum, ob Sie, wenn Sie
arbeiten, in der Lage sind, den geltend gemachten Mindestunterhalt zu zahlen.

Im Endeffekt werden Sie also den geltend gemachten Unterhaltsanspruch am besten
anerkennen, wenn die Gegenseite die Klage Umgedeutet hat.



zitat ende*



der Geltend gemachte Unterhaltsanspruch ist doch der volle unterhaltsanspruch oder sind das die in der urkunde vereinbarten 180€?


denn in einem anderen teil der Mail steht zitat:

Auch wenn letztendlich der Errichtung der Jugendamtsurkunde eine Einigung
zwischen Ihnen und der Kindesmutter zugrunde lag, nützt das auch nichts, es ist
durch den Bundesgerichtshof entschieden, dass eine derartige
Jugendamtsurkunde gegenüber Unterhaltsansprüchen des minderjährigen Kindes
keine Bindungswirkung entfaltet, da das minderjährige Kind an der Errichtung
der Urkunde nicht beteiligt war.


Zitat Ende*


worauf ich nun aus bin , sollte ich mein anwalt wechseln oder habe ich grundsetzlich keine chance gerichtlich meine urkunde geltend zu machen?


lg Mighel


PS: danke für eure zeit und euer bemühen.
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#2
Also ich verstehe kein Wort von dem was deine Anwältin da scheibt.

Und ich glaube, sie auch nicht.
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#3
also so wie ich das verstehe , soll das im klar text heissen ich soll klappe halten und alles so hinnehmen wie es kommt..

und das seh ich nicht ein da ich ja ein titel unterschrieben haben , dann hätte ich mir das ja auch ersparen können mir den weg zu machen um diesen besagten tital zu unterschreiben..

Urkunden und Titel sind doch mit beidseitiger einverständniss unterschrieben und nur weil einer Person was nicht passt kann man doch nicht hin gehen und es ändern wie man will..
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#4
(05-12-2012, 21:13)Mighel24 schrieb: keine Bindungswirkung entfaltet, da das minderjährige Kind an der Errichtung der Urkunde nicht beteiligt war.
Schreib den Namen der Anwältin! Schreib ihn!!!!!! Scheib ihn!!!!

Der Herr @p wird´s dann später richten. Big Grin
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#5
Hallo Mighel - und willkommen im Forum,

Problem 1: Du hast den Unterhalt tituliert (beim Jugendamt) auf 180,-
Problem 2: Nun hat das Ex einen Anwalt eingeschaltet

Du hast aktuell, da arbeitslos, erst mal eine Möglichkeit:

Die Kindsmutter hat eine Beistandsschaft beim Jugendamt eingerichtet und rennt nun zum Anwalt: Daher besteht kostentreibende Mutwilligkeit, so sie die Beistandsschaft nicht gekündigt hat.

Das kannst du dem Anwalt mitteilen, Fälle hierzu und Vorlagen findest du im Forum genug - und juristisch kompetentere Menschen als mich auch.

Ein anderes Thema ist dein Selbstbehalt. Theoretisch liegst du aktuell bei 770,- Euro als Arbeitsloser, im kommenden Jahr bei 800,-. Mietkosten und andere Ausgaben können aber erhöhend für dich wirken.

Das würde ich (auch) erst mal prüfen und sehen, was von deinem ALG übrig bleibt. Liegt es unter deinem Selbstbehalt, sieht die Zukunft schon etwas besser aus.

Im Moment sieht es nach Gelabere und Erpressung aus: " ... Das von Ihnen errichtete Schuldanerkenntnis beim Jugendamt kann dann aber
ohne Weiteres abgeändert werden, ohne das eine Bindung an diese Urkunde gegeben ist. Das ist der Unterschied zu der Abänderung eines Urteils z. B.. Will man ein Unterhaltsurteil abändern, so muss man darlegen und beweisen können, dass sich die Verhältnisse wesentlich gegenüber denen, zum Zeitpunkt des Urteilserlasses, geändert haben."


Es gab kein Urteil! Du hast freiwillig unterschrieben und beurkundet!

Aber der Hinweis zur Abänderung ist zumindesten richtig. Denn fällst du unter den Selbstbehalt, dann musst du klagen, um diesen Zustand zu ändern.

Alles Gute und lass den Kopf nicht hängen. Hier sind viele gute Leute unterwegs.
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#6
(05-12-2012, 21:28)Mighel24 schrieb: Urkunden und Titel sind doch mit beidseitiger einverständniss unterschrieben und nur weil einer Person was nicht passt kann man doch nicht hin gehen und es ändern wie man will..
Nein.
Ein Titel ist ein Papier, indem entweder du selbst "freiwillig" erklärst, zur Zahlung des genannten Unterhalts bereit und in der Lage bist oder indem ein Richter dich dazu verurteilt hat.

Wenn nun deine Ex, ob freiwillig oder von einer Behörde genötigt, der Meinung ist, dass du aufgrund deines Einkommens mehr zu bezahlen hättest, kann sie dich verklagen.

Was hast du denn vor Arbeitslosigkeit netto verdient und was bekommst du jetzt?

Maßgeblich ist (meistens) der Durchschnitt der letzten 12 Monate.
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#7
(05-12-2012, 21:32)blue schrieb:
(05-12-2012, 21:13)Mighel24 schrieb: keine Bindungswirkung entfaltet, da das minderjährige Kind an der Errichtung der Urkunde nicht beteiligt war.
Schreib den Namen der Anwältin! Schreib ihn!!!!!! Scheib ihn!!!!

Der Herr @p wird´s dann später richten. Big Grin


hallo , namen von Anwälten hat hier m.M.n nichts verloren Wink

@ All

also zu sagen ist : ich war 6 monate beschäftigt somit fällt das ALG1 Flach , ich bezieh nun harz4 , die summe beläuft sich auf 770€ inkl. miete/unterkunft

im schnitt hatte ich meine 1100€ demnach hätte ich "nur" 150€ zahlen müssen , da ich aber auch mal in einem monat meine 1250€ hatte (eher selten aber gut..) hab ich mich auf 180€ geeinigt.


also diese Urkunde die ich unterschrieben habe , ist also was für die Mülltonne ja?


lg mighel

danke für die schnelle antwort Smile
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#8
(05-12-2012, 21:52)Mighel24 schrieb: im schnitt hatte ich meine 1100€ demnach hätte ich "nur" 150€ zahlen müssen , da ich aber auch mal in einem monat meine 1250€ hatte (eher selten aber gut..) hab ich mich auf 180€ geeinigt.


also diese Urkunde die ich unterschrieben habe , ist also was für die Mülltonne ja?

Nein.
Wenn dein Einkommen so ist, hast du nicht viel falsch gemacht.
Dann dürfte auch ein Prozess nicht mehr bringen.
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#9
Nein:

(05-12-2012, 21:52)Mighel24 schrieb: ... also diese Urkunde die ich unterschrieben habe , ist also was für die Mülltonne ja?

ist sie nicht!

Du hast dich aktuell 'unterworfen' und kannst gepfändet werden!

Dieses bis zur Höhe deines Dispos und es kann weiter gehen, bis hin zur Taschenpfändung und einem erzwungenen Offenbarungseid.

Aktuell laufen Schulden auf; Monat für Monat.

Du solltest also die Abänderungsklage anstreben, musst es sogar. Sonst wirst du deines Lebens nicht mehr froh; glaub es mir einfach.

Der Titel muss runter, da du nicht "leistungsfähig" bist!
Alles andere ist aktuell unwichtig und surreal (vgl. RA).
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#10
(05-12-2012, 21:52)Mighel24 schrieb: also diese Urkunde die ich unterschrieben habe , ist also was für die Mülltonne ja?
Ein ganz ein Kluger!

Was, ausser Abänderungsklage würde uns einfallen?

Als nicht -faq-Leser traue ich Dir sogar noch weitere Kinder zu!
Tongue
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#11
(05-12-2012, 22:04)blue schrieb:
(05-12-2012, 21:52)Mighel24 schrieb: also diese Urkunde die ich unterschrieben habe , ist also was für die Mülltonne ja?
Ein ganz ein Kluger!

Was, ausser Abänderungsklage würde uns einfallen?

Als nicht -faq-Leser traue ich Dir sogar noch weitere Kinder zu!
Tongue

was du mir zutraust oder nicht , ist mir relativ wurst , so ne kommentare kann man sich Sparen!

ich greife hier niemanden an sondern möchte mich infomieren.


und meine tochter Bereu ich zu keinem zeitpunkt egal was ist und kommen wird....



ich werd morgen zur anwältin gehen , sie soll mir alles nochmal genauer schildern , ich werde berichten was meine anwältin mir gesagt hat .


vielen dank erstmal für euer bemühen.

lg Mighel
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#12
(05-12-2012, 22:26)Mighel24 schrieb: ich greife hier niemanden an sondern möchte mich infomieren.
Ich bin der Böse hier. Tongue

Und im Übrigen sind Deine Fragen längst in der faq beantwortet!
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#13
(05-12-2012, 22:26)Mighel24 schrieb: ich greife hier niemanden an sondern möchte mich infomieren.

Lass dich nicht von Einzelnen provozieren. Was ein Unterhaltstitel ist und bedeutet, steht in der faq, du kannst gerne hier im Thread nachfragen wenn etwas unklar bleibt.

Ich verstehe deine Anwältin so, dass sie mit "Abänderung" eine Änderung im Konsens mit der Ex meint. Dann stimmt es: Der Titel kann jederzeit geändert werden - mit Zustimmung der Ex. Nach oben und nach unten.

Wenn du mit dem Arbeitslosengeld nicht über 770 EUR (Selbstbehalt) + 180 EUR (bestehender Titel) liegst, lass es auf eine Klage gegen dich ankommen. In die du dann besser mit einem anderen Anwalt gehst - eine Anwältin, die in geschraubtzer Sprache einem ahnunglosen Mandanten unverständliches erzählt, ist für dich nicht tauglich.

Ob eine Herabsetzung in Frage kommt, kann man ohne deine Verhältnisse zu kennen nicht sagen. Das wird aber ohnehin sehr, sehr schwer.
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