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vertraglich noch gemeinsame Wohnung
#1
Information 
Hallo, meine ex ist schwanger und arbeitslos, momentan bezieht sie noch alg1.
Vor Ca nem Monat ist sie zu ihren Eltern zurück gezogen.
Ihre kompletten Möbel stehen noch in unsrer Wohnung in der ich jetzt alleine wohne.
haben vor paar Tagen mal wegen ausziehen geredet und ihr wäre es am liebsten wenn sie die Hälfte der miete weiterhin zahlt und ich bis Ca März in der Wohnung bleibe (angeblich da sie nicht weiß wo sie mit ihren Möbeln hinsoll bis sie ne Wohnung vom Amt gestellt bekommt)
Ca Februar, März müsste sie auch ins Harz 4 kommen
Jetzt meine Frage:
Hab ich irgendwelche finanziellen Nachteile bzw hat sie irgendwelche zusätzlichen Ansprüche,
wenn ich weiterhin in der Wohnung bleibe ???
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#2
Nimm das Geld, überleg nicht so viel. Kauf davon Sachen für das Kind und leg einen Teil zurück. Zeig das du an Mutter und Kind denkst. Mach ihr das Angebot einen Teil davon für´s Kinderzimmer mitzuinvestieren. Wenn du willst das das Kind auch bei dir ein zu Hause hat braucht ihr einiges doppelt.
Vielleicht besorgst du ihr einen Gutschein für schicke Umstandskleidung. Das alles könnte dir später zu gute kommen.
lg
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#3
Steht ihr gemeinsam im Mietvertrag? Wenn ja, muss sie die Wohnung sowieso so lange hälftig weiterbezahlen, bis sie gekündigt hat. Stehst nur du im Mietvertrag, sei so kulant und schlag ihr ihren Wunsch nicht ab, das könnte eurer zukünftigen "Elternbeziehung" gut tun.
Nachteile sind hier keine ersichtlich.
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#4
Servus d-reez,

ich sehe vornehmlich ALG II Themen auf euch zukommen. Wie sehen derzeit die rechtlichen Mietverhältnisse aus? Sollte sie bei Eintritt in ALG II noch in der gemeinsamen Bleibe gemeldet sein, unterstellt das JC erstmal eine Bedarfsgemeinschaft. Je nach Höhe deines Einkommens bekommt deine Ex weniger bis gar nichts an Leistungen mit Eintritt in H4. Wie will sie dir dann die Hälfte der Miete geben?

Welche Kündigungsfrist habt ihr? In welchem Monat schwanger? Das Amt wird von dir Erstausstattung (sofern von ihr beantragt) und Unterhalt ab 4(?) Wochen vor Geburt verlangen. Je nach eigener Kassenlage, würde ich mit Investitionen in Kind/Mutter vorsichtig sein.

Da ihr euch anscheinend vernünftig unterhalten könnt (sie bietet trotz Trennung an, weiterhin ihren Teil der gemeinsamen Hütte zu zahlen), würde ich mit ihr gemeinsam mal das SGB II studieren. Das SGB II wird definitiv ein Thema für euch beide werden. Auch werden ihre Unterhaltsanspüche auf das Amt übergehen und mit denen könnt ihr nicht verhandeln, egal, wie einig ihr euch seid.
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#5
Wir stehen beide im Mietvertrag, meine ex steht als 2. Mieter drinnen.
Wir haben 2monate Kündigungsfrist und sie müsste jetzt in der
12. Woche schwanger sein.

Mich irritiert nur der Satz:

Unterhaltsansprüche Getrennter Partner wurden von 1976 bis 2007 durch das Erstes Gesetz zur Reform des Nicht-eheliche Lebensgemeinschaftrechts geregelt. 2008 definierte das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts die Ansprüche von getrennten Nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, ledigen Alleinerziehenden und Kindern umfassend neu.

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Ehe%C3%A4...meinschaft
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#6
Meine unbedeutende Meinung hierzu:

wenn Du deiner Ex jetzt entgegenkommst, vor allem finanziell, wird sie mit weiblicher Logik davon ausgehen, das dies immer so sein wird.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis du mit horrenden Forderungen überzogen wirst.

Von daher würde ich Zurückhaltung empfehlen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Bezüglich der Miete musst du dir keinen Kopf machen: Solange sie - auch wenn sie nicht mehr in der Wohnung wohnt - als Mieter im Mietvertrag steht, MUSS sie bezahlen. Will sie das nicht mehr, muss sie kündigen. In einem normalen Mietvertrag bleibt davon dein Mietverhältnis unberührt.

Auf andere Themen, die in der 12. SSW noch nicht relevant sind, später aber von großer Bedeutung (Unterhalt, etc.) kannst du dich in Ruhe vorbereiten, wobei hier eine entscheidende Rolle spielen wird, wie gut oder schlecht euer Verhältnis zueinander ist.
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#8
(12-12-2012, 15:20)Austriake schrieb: wenn Du deiner Ex jetzt entgegenkommst, vor allem finanziell, wird sie mit weiblicher Logik davon ausgehen, das dies immer so sein wird.

In familienrechtlichen Auseinandersetzungen ist Großzügigkeit fast immer ein Fehler.
Sie weckt nur neue Begehrlichkeiten.
Man löscht auch kein Feuer mit Löschpapier.
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