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(07-08-2012, 13:53)sorglos schrieb: Bei uns gehen die JA mittlerweile dazu über, das "schwärzen" irrelevanter Informationen einfach als "Auskunftsverweigerung" zu interpretieren. Dann holen sie sich mit ihren mittlerweile stasi-polizei-mäßig ausgeweiteten Kompetenzen einfach Auskunft bei Krankenkassen, JC, Finanzamt am Unterhaltspflichtigen vorbei...Über die KV kriegen sie den Arbeitgeber und dann schreiben sie den am mit Androhung von Ordnungswidrigkeit.
Und? Immerhin haben sich die Beamten dann selber abmühen müssen, an diese Informationen zu kommen- und ich muss mir nicht irgendwann selber vorwerfen, so doof gewesen zu sein meine Bankverbindung auch noch freiwillig bekannt gegeben zu haben, damit sie`s beim Pfänden einfacher haben....
Ich habe meinen hochdotierten Job bei einem internationalen Konzern mit Sitz in Deutschland gekündigt Ende Juni und bin jetzt für einen ausländischen Konkurrenten tätig- weil in diesem Konzern die Schwester der Exe arbeitet an einer Stelle, wo sie Einblick nehmen konnte in meine Gehalts- und Bonusabrechnungen. Und diese Informationen 1:1 an die Exenanwältin weitergereicht hat.
Ich habe mich seinerzeit bei der Geschäftsleitung beschwert, ohne Erfolg.
Jetzt wird es die ehemalige Firma Millionen kosten in den nächsten Jahren....
Nicht jeder Arbeitgeber kooperiert bereitwillig mit der Jugendamts-Mafia, den meisten Arbeitgebern liegt etwas am Wohl ihrer Mitarbeiter.
Austriake
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(08-08-2012, 07:50)Austriake schrieb: Und diese Informationen 1:1 an die Exenanwältin weitergereicht hat.
Ich habe mich seinerzeit bei der Geschäftsleitung beschwert, ohne Erfolg.
Wieso nur bei der Geschäftsleitung? Das ist ja mal ne Kanone, kann man da nicht noch zivilrechtlich was machen?
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08-08-2012, 10:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-08-2012, 10:53 von Austriake.)
(08-08-2012, 10:12)L3NNOX schrieb: Wieso nur bei der Geschäftsleitung? Das ist ja mal ne Kanone, kann man da nicht noch zivilrechtlich was machen?
Nein. Erstens konnte ich es nicht beweisen, sonst wäre das ganze schon beim Staatsanwalt.
Und zweitens wollte ich, dass es aufhört. Dazu hätte genügt, die Ex-Schwägerin zu einem vier- oder sechs-Augen-Gespräch in die Personalabteilung zu bitten und ihr auf den Kopf zuzusagen, dass sie mit Informationen dealt. Und im Wiederholungsfalle eben rausfliegt.
Jetzt liegen alle meine Gehalts-, Provisions- und Bonusabrechnungen von April 2009 bis Juni 2012 lückenlos beim Familiengericht- nicht, weil diese von der gegenerischen Anwältin geliefert worden wären, sondern weil die Gegenseite mit geschicktem zeitlichem Taktieren immer wieder neue Einkommensnachweise beim Gericht gefordert und so den Richter zu Erfüllungsgehilfen benutzt hat. Komischerweise immer genau zu den Zeitpunkten, wenn wieder aussergewöhnlich viel Geld geflossen war. Die Info darüber, dass wieder der Betrag X zur Auszahlung kam, kam eben von der Exen-Schwester.
Diese aussergewöhnlichen Zahlungen dienen nun als Berechnungsgrundlage für Unterhalt. So, als ob ich immer und ewig den gleichen Erfolg hätte und das gleiche Einkommen erzielen würde.
Ich befinde mich im Risiko, auf fiktives Einkommen verurteilt zu werden deshalb.
Dafür, dass mich meine Firma so schmählich im Stich gelassen hat, wird sie auf andere (und viel schmerzhaftere Weise!) bluten. Seit ich weg bin, geht der Umsatz nach unten....
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Arbeitgeber nicht sehr erbaut sind, wenn die Jugendamts-Mafia Auskünfte über Mitarbeiter einholen will. Man sollte, wenn man konkreten Anlass hat, die Personalabteilung im Vorfeld unterrichten und darum bitten, im Falle von Datenschnüffelei durch Jugendamt etc. wenigstens informiert zu werden.
Wie weit der Datentransfer zu den Behörden geht, schilderte mir ein Kollege in der ehemaligen Firma. Der war mal, bevor er bei uns angeheuert hatte, beim Jobcenter zum Gespräch geladen. Dort hat ihm seine Fallmanagerin die Kontostände aller seiner Konten, Sparbücher, Bausparverträge usw. direkt vom Computer-Bildschirm vorgelesen......
Austriake
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(08-08-2012, 07:50)Austriake schrieb: Jetzt wird es die ehemalige Firma Millionen kosten in den nächsten Jahren
Die Friedhöfe sind gepflastern von Männer die glaubten, dass sie unersetzlich sind. Das Leben geht weiter und dieser "Genuss" es dem Arbeitgeber mal gezeigt zu haben, bringt nichts.
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Mal andere Frage. Wenn das JA nach 2 Jahren erneut ein Anrecht auf Einkommensauskunft hat und man zwischenzeitlich mehr verdient, als noch zuvor, wird das nicht als Unterhaltspflichtverletzung angesehen?
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Nein.
Es gibt für den Pflichtigen keine Pflicht, gestiegenes Einkommen in vorauseilender Resignation zu melden.
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(08-08-2012, 05:44)gleichgesinnter schrieb: NIEMALS vor denen kuschen! In den Hintern treten!
Eben!
Volle Zustimmung!
Simon II
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Hallo zusammen,
nach 3,5 Monaten haben sie die JA Verbrecher nun gemeldet mit folgendem Schreiben:
Sehr geehrter ....,
aufrund unseres Schreiben vom xx.xx.xx haben sie uns den Lohnnachweis vom 1.1.11 bis 31.12.11 und die obligatori Krankenversi. gesendet... Beide Ablichtungen sind geschwärzt , so das die Adresse , Ihr Arbeitgeber , die Versicherungsgesellschaft nicht zu erkennen ist ( na so ein Pech aber auch :-)) .... Die von uns übersandten Unterlagen haben sie nicht zurückgesendet ( neeee habt ihr ja gesagt soll ich nicht :-)) .. .
So nun weiter : Aus den bisher zugesendten Unterlagen haben wir ein Einkommen von Höhe " xyz " Euro ermittelt... Hierbei wurde ein Umrechnungskurs von 0,83 Euro + den Abzug von 5% für berufsbedingte Aufwendungen beruücksichtigt....So nun blablabla.. wieviel ich denn nun ab wann zu zahlen habe ... , soweit so gut...nun kommt das spannende :
Im Falle einer Änderung des gesetztlichen Mindestunterhaltes gem 1612a BGB oder einer Aenderung des Kindergeldbetrages passen sich die genannten Beiträge entsprechend an...
Wir bitten sie , diese Unterhaltsverpflichtung in Form einer vollstreckbaren Urkunde anzuerekennen ... .Die Beurkundung kann kostenfrei blaba...überall.. So und nun soll ich einen Termin machen + einen gültigen Pass oder Perso mitbringen... + des Schreiben..., des ganze bis zum 21.12....
Nochmals haben sie mich am Endes des Schreibens daraufhingewiesen .. "Falls ich mit der Berechnung nicht einverstanden bin wollen sie die Gehaltabrechnungen ohne Schwärzungen...( na sowas aber auch :-)) ...
....so nun die spannende Frage : Muss ich da vorbei gehen ? Wenn ichs nicht mach dann kommen sie mit der Rute ? :-))
LG
Fuchs
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(09-08-2012, 18:56)Leutnant Dino schrieb: (08-08-2012, 07:50)Austriake schrieb: Jetzt wird es die ehemalige Firma Millionen kosten in den nächsten Jahren
Die Friedhöfe sind gepflastern von Männer die glaubten, dass sie unersetzlich sind. Das Leben geht weiter und dieser "Genuss" es dem Arbeitgeber mal gezeigt zu haben, bringt nichts.
Doch Dino, mir bringt das was. Neben der Genugtuung (Ex-Kollege hat mir die interne Mitteilung der Geschäftsführung zukommen lassen- demnach wird meine ehemalige Firma trotz eines weiteren Umsatzrekords dieses Jahr keinen Gewinn einfahren....) verdiene ich jetzt sogar mehr. Und dieses Mehr-Einkommen geht an der Exe vorbei, weil mein Stellenwechsel anderthalb Jahre nach dem Ternnungsdatum stattfand und das jetzt erzielte Einkommen nicht eheprägend, also nicht unterhaltsrelevant ist. Ich verdiene jetzt fast einen Tausender mehr pro Monat, und Exe darf nicht mal dran riechen. Diese Situation gefällt mir ausserordentlich und motiviert mich derart, dass ich gesundheitlich regelrecht aufgeblüht bin. Also wieder weiter weg vom Friedhof....
Austriake
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17-12-2012, 16:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2012, 16:39 von fuchs.)
...da mein eigentlicher Beitrag nun auseinandergerissen wurde ...
... wäre ich froh wenn mir jemand meinen Thread von heute beantworten könnte :
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....so nun die spannende Frage : Muss ich da vorbei gehen ? Wenn ichs nicht mach dann kommen sie mit der Rute ? :-))
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(17-12-2012, 15:52)fuchs schrieb: ....so nun die spannende Frage : Muss ich da vorbei gehen ? Wenn ichs nicht mach dann kommen sie mit der Rute ? :-))
Hallo Fuchs,
geh zu einem x-beliebigen Notar und lass eine Urkunde erstellen. Kostet dort auch nichts- wenn der Notar trotzdem Geld verlangt, droh ihm mit Anzeige.
Der Notar muss den Titel so erstellen, wie Du es wünschst. Befristet bis zum Tag XY, in der Höhe nach DEINEM Wunsch - Du kannst dich selbstverständlich an dem orientieren, was das Jugendamt geschrieben hat- musst Du aber nicht.
Tipp: ich habe zeitlich befristet tituliert bis zum Ende der Schulausbildung. Damit das Kind nicht, ohne dass ich davon unterrichtet werde, auf irgendeine andere Schule verschoben wird. Nach Ende der 10.Klasse Realschule muss sich das Kind wieder bei mir melden, wenn denn die Exe weiter Geld haben will. Und wenn das Kind eine Lehre beginnt und selber Einkünfte hat, dann reduziert das den Unterhaltsbetrag.
An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall eine Zahlbetrag statisch titulieren und befristet, längstens bis zum 18. Geburtstag des Kindes - oder eben kürzer, wie in meinem Beispiel.
Austriake
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@Austriake: Ich habe mir mal die Vorlage ( Mustertext Beurkundung ) unter Downloads angesehen. Was mich daran stört ist das ich in der Vorlage meine Schweiz Adresse angeben soll / muss . Dann würde ich ja alle Karten auf den Tisch legen... hmmm, ...gefällt mir gar nicht....Dann hätte ich ja gleich am Anfang nichts schwärzen müssen...
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(17-12-2012, 16:38)fuchs schrieb: Muss ich da vorbei gehen ? Wenn ichs nicht mach dann kommen sie mit der Rute ? :-))
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel
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(17-12-2012, 17:05)fuchs schrieb: Was mich daran stört ist das ich in der Vorlage meine Schweiz Adresse angeben soll / muss.
Ich würde die Adresse als c/o angeben, an die Deine Jugendamtschreiben adressiert sind.
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@ nathan: hmm, dann ist es wohl vorbei mit der "anonymität" im ausland......
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