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Abänderung eines Unterhaltstitel kind
#26
Kann man einen Richter dazu bringen, die Identität des Besitzers oder den Willen des Besitzers anders zu deuten?
Kann man einen Richter dazu bringen, zu glauben, dass der Besitzer den Titel zurückgegeben hätte?
Kann man seinen Willen bei der Unterschrift unter den alten Titel anfechten, und gleichzeitig als zurechnungsfähig gelten, insbesondere wenn man ein Mann ist? Bei Eheverträgen geht das doch auch.

Selten so gelacht....

Wenn ich nur so schlau wäre wie ihr!!!!

Trotzdem Danke für Eure Antwort!!!!
Gruss
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#27
Bei vielen Dingen innerhalb der Familienjustiz kann man tatsächlich an seinem eigenem Verstand zweifeln bevor man begreift, dass es wirklich so ist wie es ist und vor Allem auch noch politisch so gewollt ist.
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#28
Wurschtel dich einfach durch!
Unterschreib das, was für dich nützlich ist, und sieh zu, dass dir nicht das Fell über die Ohren gezogen wird.
Den Titel zu verändern funktioniert wohl nicht. Du kannst aber dafür sorgen, dass du nicht hinreichend zahlungsfähig bist. Das Ergebnis ist das gleiche.

Versuch nicht, vernünftig zu argumentieren. Das bringt dir höchstens eine Verurteilung wegen Beleidigung ein.
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#29
Nochmal, allgemein zu zwangsvollstreckbaren Selbstverpflichtungen, betreffend Kindesunterhalt (Unterhaltstitel, Urkunden, Beschlüsse):

Ein erteilter Rat, auf eine zeitliche Befristung des Titels zu insistieren, kann sich nur auf die Erstausstellung beschränken. Eine zeitliche Befristung steht der Rechtssicherheit des Gläubigers nicht entgegen. Dem Gläubiger entstehen weder vor- noch Nachteile aus der Befristung. Ist die Zeit abgelaufen und es besteht weiterhin Rechtsanspruch auf eine zwangsvollstreckbare Selbstverpflichtung, dann ist es die Pflicht des Schuldners dafür zu sorgen, dass diese rechtzeitig erneut ausgestellt und ausgehändigt wird. Die Pflicht des Schuldners ergibt sich aus dem Rechtsanspruch des Gläubigers.

Soll ein bestehender unbefristeter Titel abgeändert werden, wird lediglich das verhandelt was abzuändern ist: der Zahlbetrag.

Der allgemeine Zank um die Befristung von Unterhaltstiteln liegt in den zwei unterschiedlichen Interessenlagen der Parteien (Gläubiger = Empfänger = Kind, sowie Schuldner = Zahler = Elternteil).
Während Gläubiger befürchten, nach Ablauf einer Frist erneut und von sich aus Geldforderungen stellen zu müssen, haben Schuldner zunehmend das Problem, nicht zu wissen wie lange sie einen titulierten Zahlbetrag noch werden entrichten können. Die Parteien argumentieren entsprechend ihrer Position.
Schuldner entgegnen den Gläubigern, dass sie sich der Verpflichtung bewusst sind und schließlich nichts davon hätten, sich im Falle der Leistungsfähigkeit auf juristische Auseinandersetzungen einzulassen, da diese letztlich zu ihren Lasten gingen, Für Schuldner schlimm genug: sie müssen die Rennerei auf sich nehmen, wenn die Einkünfte sinken, denn hier ist auf ein Entgegenkommen der Gläubiger grundsätzlich nicht zu setzen.
Die Gläubiger unterstellen den Schuldnern, dass sich mit zunehmendem Kindesalter auch die Leistungsfähigkeit schon dadurch erhöht, dass der verpflichtete Elternteil mit zunehmender Erwerbsdauer auch ein höheres Einkommen erzielt, oder erzielen könnte – eine verträumte Retro-Denke aus einem vorherigen Jahrhundert, geprägt von sozialer Marktwirtschaft und mindestens langfristigen Arbeitsverträgen.

@cappucino31

Ich empfehle dir, in deinem speziellen Fall, dass du dir exakt ausrechnest was du zu bezahlen hast und bezahlst. Alles andere wäre meines Erachtens Lebenszeitverschwendung.

Der Kontakt zum Kind ist bereits abgebrochen und du hast deine ausreichenden Bemühungen darum dokumentiert. Bewahre die Dokumente sicher auf, für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass sich dein Sohn irgendwann an dich wendet, entweder fragend oder konkret, mit dem Vorwurf du wärest nicht präsent gewesen. Vielleicht publiziert dein Bengel später Auftragsarbeiten, für irgendwelche radikalfeministischen Institute, dann kannst du öffentlich gegenhalten.

Und noch eine Empfehlung: Gib dein Wissen, deine Erfahrungen weiter.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#30
(13-01-2013, 09:38)cappucino31 schrieb: Sorry das ich deine Nerven beanspruche
Um Dich noch etwas mehr zu verwirren....hehehe....Existiert ein dynamischer oder statischer Titel? Big Grin
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#31
Ach'ne , ihr seid wohl jetzt wach geworden oder habt ihr langeweile am sonntag??Smile

Es ist ein typischer dynamischer Titel 2001 erstmals erstellt , abgeändert 2005. Jetzt mit eintritt in die 3 stufe ( 12 jahre) erneute überprüfung.

Ich will es versuchen, mehr als gewinnen kann ich nicht. Werde die Überprüfung mitmachen über JA , dann werden sie mir die Abänderungsurkunde zuschicken....werde zum Notar gehen und eine Urkunde mit begrenzung 18 jahre ausfüllen ,unterschreiben mit dem neuen Zahlbetrag und zurückschicken.

Dann mir einen schützengraben suchen , in Deckung gehen und auf den Einschlag warten.Big Grin
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#32
Genau so.
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#33
Was ich nicht so ganz verstehe, ist der Grund, warum Du mehr zahlen mußt:

Ist es, weil das Kind jetzt zwölf geworden ist und deshalb eine höhere Altersstufe wirksam wird?

Das würde jedoch keine Änderung des Titels nach sich ziehen!

Oder ist es, weil Du wesentlich (!) mehr Netto verdienst und deshalb in eine höhere Unterhaltsstufe eingeordnet würdest?

In diesem Fall würde das eine Änderung des Titels bewirken und Du könntest Dich stur stellen: Keine Höherstufung ohne Begrenzung!

Du wirst sowieso irgendwann wegen der Begrenzung vor Gericht müssen,um, wenn das Kind 18 Jahre geworden ist, auf Herausgabe des Titels zu klagen.

Du kannst Dir überlegen,ob Du das jetzt machen willst oder erst in sechs (?) Jahren (wobei in dem Fall, daß Du Dich stur stellst, das JA klagen müßte. Du kannst dann aber vor dem FG argumentieren, daß Du grundsätzlich bereit bist, den höheren KU zu zahlen, daß das JA aber nicht bereit ist, den Titel auf die Vollendung des 18. Lebensjahres zu befristen, obwohl die Rechtslage sich dann so grundsätzlich ändert, daß der Titel sowieso geändert werden muß. Das JA hat also die Absicht, Dir vermeidbare Kosten aufzuhalsen. Mit dieser Argumentation schiebst Du dem JA den schwarzen Peter zu!).

Simon II
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#34
Ich habe ein höheres Netto und werde dann noch eine stufe höher geschickt , da ich nur für einen Unterhaltspflichtigen zahlen muss.Der Titel aus dem Jahre 2005 ist noch nach altem Recht, 2008 gab es ja was neues. Das JA hat mich komischer Weise immer zu 102,7% aufgefordert zu zahlen .In der Urkunde steht was von 121,1%. Nach meinen jetztigen Berechnung wird es 115% werden. Wie das auch immer sein mag.
Auch mein Nachname hat sich geändert.
Ich denke aber das ich die neue Berechnung zahle , auch ohne Titel ...um nicht noch eine klage wegen verzug zu bekommen.
Feilschen werde ich aber um den Titel mit befristung ..Jetzt.

Gruss
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#35
(13-01-2013, 13:19)cappucino31 schrieb: Ich habe ein höheres Netto und werde dann noch eine stufe höher geschickt , da ich nur für einen Unterhaltspflichtigen zahlen muss.Der Titel aus dem Jahre 2005 ist noch nach altem Recht, 2008 gab es ja was neues. Das JA hat mich komischer Weise immer zu 102,7% aufgefordert zu zahlen .In der Urkunde steht was von 121,1%. Nach meinen jetztigen Berechnung wird es 115% werden. Wie das auch immer sein mag.

Lies mal die folgenden Links durch. Trifft das auf Dich zu?

http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/...4_2012.pdf

http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=1307


(13-01-2013, 13:19)cappucino31 schrieb: Ich denke aber das ich die neue Berechnung zahle , auch ohne Titel ...um nicht noch eine klage wegen verzug zu bekommen.

Aus welchem Grund willst Du OHNE Titel einen höheren KU bezahlen?

(13-01-2013, 13:19)cappucino31 schrieb: Feilschen werde ich aber um den Titel mit befristung ..Jetzt.

Na, dann feilsche mal! Tongue

Simon II
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#36
Hallo Simon

ja trifft auch auf mich zu ,jetzt weiß ich auch wieso die Abänderungsklage kam. Vielleicht plus punkt für mich bei meiner angestrebten Begrenzung.Dodgy

Gruss
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