20-01-2013, 16:59
Hallo, ich habe hier schon einmal geschrieben, allerdings zu §1615.
Da sich die Konstellation ein wenig geändert hat (bin jetzt schlauer geworden - dank Euch), habe ich mal ein neues Thema aufgemacht.
Frage, wenn ich mit Kindesunterhalt und Betreuunungsunterhalt (waren nicht verheiratet) auf den Selbsteinbehalt gerutscht bin, also die 1100 Euro, kann ich da irgewelche Zuschüsse beantragen.
Hintergrund- habe 2 Kinder 2 und 7 Jahre. Sehe die Kinder oft, sie verbringen viele Nächte bei mir. Mehr als das Standardprogramm. Nicht böse sein, also aller 14 Tage von Fr.-bis Sonntag.
Bin berufstätig.
Danke
Da sich die Konstellation ein wenig geändert hat (bin jetzt schlauer geworden - dank Euch), habe ich mal ein neues Thema aufgemacht.
Frage, wenn ich mit Kindesunterhalt und Betreuunungsunterhalt (waren nicht verheiratet) auf den Selbsteinbehalt gerutscht bin, also die 1100 Euro, kann ich da irgewelche Zuschüsse beantragen.
Hintergrund- habe 2 Kinder 2 und 7 Jahre. Sehe die Kinder oft, sie verbringen viele Nächte bei mir. Mehr als das Standardprogramm. Nicht böse sein, also aller 14 Tage von Fr.-bis Sonntag.
Bin berufstätig.
Danke