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14-03-2013, 23:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-03-2013, 23:19 von Anti-JA.)
Was bedeutet das ?
Kleines Kind ist reich und lebt bei alleinerziehendem Elternteil.
Das Vermögen ist über GSR / Sparbuch geblockt.
Das Vermögen hat der andere unterhaltspflichtige Elternteil dem Kind geschenkt ...
"Grundfreibetrag für Kinder
Für Minderjährige gilt ein Freibetrag von 3.100 Euro. Damit bleiben im Regelfall auch Ausbildungsversicherungen geschützt. Darüber hinausgehendes Vermögen müssen die Kinder nur verwenden, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, nicht den ihrer Eltern. Hinzu kommt ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen."
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Du hast also eine größere Summe auf ein Kindersparbuch verbucht? Und die KM hat nun eine Schenkung an das Kind vorgenommen?
Bitte mehr Details...
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... reiches Kind lebt bei mir.
Zugriff auf das gut gefüllte Kindersparbuch ist mir nicht möglich wegen GSR und die KM blockiert. KM verweigert Unterschrift.
Was wird die Behörde jetzt unternehmen ?
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15-03-2013, 00:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-03-2013, 00:56 von sorglos.)
Der Freibetrag für mdj. Kinder beträgt 3850€
Ansonsten dürfte auch das gelten:
Zitat:http://www.berlin.de/verwaltungsakademie...av-vsh.pdf
Seite 2
Der unmittelbare Einsatz des Vermögens kann demnach nicht verlangt werden von
...
b.den minderjährigen unverheirateten Kindern für ihre mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Eltern und Geschwister
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html
Was sollte die Behörde also verlangen, was sie überhaupt nicht verlangen darf?
In Bezug auf die Eigenverwendung durch Kind, sind es jedenfalls solange keine "bereiten Mittel" wie die Zustimmung der Kimu nicht tatsächlich vorliegt, nicht erreicht werden kann und nicht durch einen familiengerichtlichen Beschluß ersetzt worden ist. Falls sie letzteres verlangen sollten, dann beantrag die Übernahme der evtl. entstehende Gerichtskosten.
Im übrigen ist völlig unklar, wo du gerade stehst. Haben sie angerechnet und du bist im Widerspruchsverfahren? Haben sie dich zur Mitwirkung aufgefordert? etc. usw.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #