25-04-2013, 21:33
Vom 20.2.2013
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1
Leitsatz:
a)
Weder ein von der Ehefrau begangener Ehebruch noch das bloße Verschweigen der hieraus folgenden möglichen Nichtvaterschaft gegenüber dem Ehemann führt zu einer Schadensersatzpflicht der (geschiedenen) Ehefrau hinsichtlich des von ihm geleisteten Unterhalts für das scheineheliche Kind.
Die beiden anderen Leitsätze bestätigen, wie uns bekannt, einen Freibrief der Frauen in diesem Lande.
Etwas anderes vom XII Senat zu erwarten, wäre verdammt verwegen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1
Leitsatz:
a)
Weder ein von der Ehefrau begangener Ehebruch noch das bloße Verschweigen der hieraus folgenden möglichen Nichtvaterschaft gegenüber dem Ehemann führt zu einer Schadensersatzpflicht der (geschiedenen) Ehefrau hinsichtlich des von ihm geleisteten Unterhalts für das scheineheliche Kind.
Die beiden anderen Leitsätze bestätigen, wie uns bekannt, einen Freibrief der Frauen in diesem Lande.
Etwas anderes vom XII Senat zu erwarten, wäre verdammt verwegen.