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Alleingänge der KM in Sorgerechtsfragen verhindern
#1
Hallo zusammen,

ich hab mal ne Frage für einen anderen Vater.

Kurzer Abriss:
- Tochter 16 Jahre alt
- gemeinsames Sorgerecht
- Unterhalt wird immer pünktlich gezahlt
- regelmäßige Umgangsverweigerungen durch die Mutter
- Kaum Kontakt zur Tochter, da sie "keine Kommunikation" wünscht
- regelmäßig Ignoranz des Sorgerechts des Vaters, indem die KM "Vater unbekannt" angab (z.B. Umschulung des Kindes ohne Benachrichtigung oder gar Einwilligung des Vater)

Nun will die Mutter das Kind in einen zweijährigen Bundesfreiwilligen Dienst schicken, ohne dass die Tochter erstmal eine Ausbildung macht. Der Vater ist dagegen.

Was kann der Vater tun um die Alleingänge der Mutter in Sorgerechtsfragen zu verhindern? Übertragung des aSR wird ja wohl kaum gelingen, wenn kaum Kontakt zum Kind besteht, oder?
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#2
Sinnlos, wenn das Kind das auch will. Dann wird es eben angemeldet und wenn der Vater dagegen ist, gibts halt eine Entscheidung nach §1628 BGB - gegen den Vater.
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#3
Ne 16jährige lässt sich von Mutti nicht auf n Bundesfreiwilligendienst schicken, das macht die 16jährige nämlich selbst. (auch wenn Mutti vielleicht im Hintergrund agiert)

Damit sind deine Chancen etwas dagegen zu unternehmen sowas von null. Eine 16jährige kann bereits zum Jugendamt gehen und kriegt dort gesagt, was ihr zusteht.
In diesem Alter kannst du nur was machen, wenn du einen entsprechenden Draht zum Kind hast, du also eine der Personen in ihrem Leben bist, die bei ihr als Respektsperson/Vorbild läuft.
Ansonsten hast du nur die Ehre den Geldbeutel auf zu machen.
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#4
(03-07-2013, 08:31)mischka schrieb: - Unterhalt wird immer pünktlich gezahlt

Woraus man schließen kann: Pünktlichkeit hat keinerlei positive Wirkung

Er hat die Ehre, den Geldbeutel zu zumachen - wenn er kann - und kann sich darüber freuen, dass er ein reibungsloses Zahnrädchen in diesem System war (und wohl bleibt).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
(03-07-2013, 12:48)sorglos schrieb: Woraus man schließen kann: Pünktlichkeit hat keinerlei positive Wirkung

Hat gar keine Wirkung. Ein Tag zu spät hat negative Wirkung. Positive Wirkungen gibts nicht.

Geht das Geld mal später ein, beklagt man sich, weil der Vater Schlendrian macht, provoziert und Unwillig sei.

Kommt es pünktlich, beklagt man sich weil der Vater sich arm rechnen würde, geizig ist, mehr Unterhalt zahlen könne.

Ist es viel, beklagt man sich weil der Vater sich "freikaufen" würde, aber sich zu wenig beim Kind engagieren würde.

Engagiert er sich beim Kind, beklagt man sich weil sich der Vater in die "neue Familie" der Mutter einmischen und hineindrängen würde.

Entscheidet er sorgerechtliche Fragen mit, beklagt man sich weil er Streit suchen würde, keine Ahnung hat aber überall mitreden wolle.

Entscheidet er sorgerechtliche Fragen nicht mit, beklagt man sich, weil er desinteressiert sei, nicht willens das Sorgerecht gemeinsam auszuüben.

Es gibt nur ein Gesetz: Man beklagt sich über den Vater.
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#6
@p

Chapeau. Völlig richtig erkannt.
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