01-03-2013, 17:19
Der Fall des Ehegatten von Marion Mansour wird langsam unangenehm für die Züricher Justiz.
Was ist bisher passiert: Falschbeschuldigung von Hassan Mansour
Hassan Mansour wurde aufgrund einer Beschuldigung durch seine Ex-Frau (Schweizerin) als gefährlich eingestuft - mehr als die Aussage seiner Ex-Frau gab es nicht (vgl. Kachelmann). Das hat aber einem Richter gereicht ihn vorsorglich zu inhaftieren, denn es könnte ja sein, dass er gegenüber seiner neuen Frau Marion Mansour wieder gefährlich wird.
Dieses unwürdige Theater hat man über 3,5 Jahr hingezogen, bis das Schweizer Bundesgericht festgestellt hat, dass kein Haftgrund vorliegt - mit anderen Worten reicht eine Aussage gegen Aussage Situation nicht aus. Anstatt Herrn Mansour einfach zu entlassen, fing das übliche (üble) Spiel der Schweizer Justiz an:
- Verweigerung anwaltlicher Unterstützung
- ein Angebot an Herrn Mansour auf Haftentlassung, wenn er dann freiwillig und sofort die Schweiz verlässt (dass er noch mit seiner neuen Ehefrau und Schweizerin Marion Mansour verheiratet ist, wird ignoriert)
- Erneute Begutachtung, um vielleicht doch einen Haftgrund zu schaffen
usw usf
Jetzt kommt im Dez 2012 die Wende - die Richterin Catherine Gerwig Bircher am Zwangsmassnahmen-Gericht verfügt unter Tatsachenverdrehungen, was man vorher nicht erreicht hat: Die Haftentlassung und zwangsweise Ausweisung von Herrn Mansour aus der Schweiz:
Der Fall Mansour - aktuell/ sind wir noch ein Rechtsstaat wenn Richter extra lügen?
Weihnachtsbrief an Richterin Catherine Gerwig Bircher – Ihre Deportation meines Ehemannes
und
Wende im Fall Mansour - Vergewaltiger wird ausgeschafft (Blick, 30.12.2012)
Genau dieser letzte Artikel von Blick ist sehr interessant. Er zeigt nämlich in der Berichterstattung und den Kommentaren, wie die Schweizer denken und ticken. Man muss sich immer vor Augen halten, dass der Hintergrund eine Aussage-gegen-Aussage Situation nach einer Scheidung war, zu der es keine weiteren Beweise gab. Ein probates Mittel für eine Frau einen ausländischen Ex-Mann endgültig loszuwerden.
Laut Recht kann hier nur in Dubio pro Reo entschieden werden und im Falle eines vorliegenden glaubhaften Verdachts allenfalls ein Umgangsverbot verhängt werden. Nicht so die Schweizer - die projezieren die vermutliche Falschbeschuldigung auf die neue Frau und stecken den Delinquenten gleich ins Gefängnis, weil der ja für seine neue Frau ebenfalls eine Gafahr darstellt und sich nicht freiwillig von ihr trennen würde.
Er hat nun die rechtswidrig verhängte Strafe abgesessen und bestreitet alles bis heute. Und weil er 4 Jahe im Gefängnis war, hat er nach der Entlassung natürlich pro Forma keine Aufenthaltsbewilligung mehr und wird deshalb ebenfalls pro Forma (siehe oben) vom Gefängnis in die Abschiebehaft am Flughafen transportiert. Hier sitzt er nun, weil sich seine jetzige Frau Marion eben nicht den kriminellen Methoden der Schweizer Justiz beugen will.
Und was denken die anderen Schweizer darüber (siehe Blick Artikel mit Kommentaren):
Was ist bisher passiert: Falschbeschuldigung von Hassan Mansour
Hassan Mansour wurde aufgrund einer Beschuldigung durch seine Ex-Frau (Schweizerin) als gefährlich eingestuft - mehr als die Aussage seiner Ex-Frau gab es nicht (vgl. Kachelmann). Das hat aber einem Richter gereicht ihn vorsorglich zu inhaftieren, denn es könnte ja sein, dass er gegenüber seiner neuen Frau Marion Mansour wieder gefährlich wird.
Dieses unwürdige Theater hat man über 3,5 Jahr hingezogen, bis das Schweizer Bundesgericht festgestellt hat, dass kein Haftgrund vorliegt - mit anderen Worten reicht eine Aussage gegen Aussage Situation nicht aus. Anstatt Herrn Mansour einfach zu entlassen, fing das übliche (üble) Spiel der Schweizer Justiz an:
- Verweigerung anwaltlicher Unterstützung
- ein Angebot an Herrn Mansour auf Haftentlassung, wenn er dann freiwillig und sofort die Schweiz verlässt (dass er noch mit seiner neuen Ehefrau und Schweizerin Marion Mansour verheiratet ist, wird ignoriert)
- Erneute Begutachtung, um vielleicht doch einen Haftgrund zu schaffen
usw usf
Jetzt kommt im Dez 2012 die Wende - die Richterin Catherine Gerwig Bircher am Zwangsmassnahmen-Gericht verfügt unter Tatsachenverdrehungen, was man vorher nicht erreicht hat: Die Haftentlassung und zwangsweise Ausweisung von Herrn Mansour aus der Schweiz:
Der Fall Mansour - aktuell/ sind wir noch ein Rechtsstaat wenn Richter extra lügen?
Weihnachtsbrief an Richterin Catherine Gerwig Bircher – Ihre Deportation meines Ehemannes
und
Wende im Fall Mansour - Vergewaltiger wird ausgeschafft (Blick, 30.12.2012)
Genau dieser letzte Artikel von Blick ist sehr interessant. Er zeigt nämlich in der Berichterstattung und den Kommentaren, wie die Schweizer denken und ticken. Man muss sich immer vor Augen halten, dass der Hintergrund eine Aussage-gegen-Aussage Situation nach einer Scheidung war, zu der es keine weiteren Beweise gab. Ein probates Mittel für eine Frau einen ausländischen Ex-Mann endgültig loszuwerden.
Laut Recht kann hier nur in Dubio pro Reo entschieden werden und im Falle eines vorliegenden glaubhaften Verdachts allenfalls ein Umgangsverbot verhängt werden. Nicht so die Schweizer - die projezieren die vermutliche Falschbeschuldigung auf die neue Frau und stecken den Delinquenten gleich ins Gefängnis, weil der ja für seine neue Frau ebenfalls eine Gafahr darstellt und sich nicht freiwillig von ihr trennen würde.
Er hat nun die rechtswidrig verhängte Strafe abgesessen und bestreitet alles bis heute. Und weil er 4 Jahe im Gefängnis war, hat er nach der Entlassung natürlich pro Forma keine Aufenthaltsbewilligung mehr und wird deshalb ebenfalls pro Forma (siehe oben) vom Gefängnis in die Abschiebehaft am Flughafen transportiert. Hier sitzt er nun, weil sich seine jetzige Frau Marion eben nicht den kriminellen Methoden der Schweizer Justiz beugen will.
Und was denken die anderen Schweizer darüber (siehe Blick Artikel mit Kommentaren):
Zitat:Liebe macht blind. Diese Frau ist noch nicht erwachsen. Und der Altersunterschied von 20 Jahren. Oder vielleicht ist das eine Scheinehe?
>>> so so Scheinehe nach 20 Jahren Aufenthalt in der Schweiz
Was findet die Frau an dem Typen??????? 20 Jahre älter und Vergewaltiger ...
>>> aha - jetzt ist er ein Vergewaltiger - unbewiesen aber verurteilt
Gar nicht diskutieren, ausschaffen!!
>>> kurz und bündig - wozu Gerichte, wenn es auch Bäume gibt
Ist das Ganze wirklich so einen langen Artikel in einer der national am meisten gelesenen Tageszeitungen wert? Ausser Frau Mansour aus ihren ureigensten persönlichen Beweggründen ist es in niemandes Interesse, dass Herr Mansour nicht ausgeschafft wird.
>>> wozu Recht, wenn die Masse (die Masse bin 'ich') etwas anderes will. Und so ein kleines Anliegen einer Ehefrau spielt ja auch keine Rolle - wäre man noch im Jahre 1782, würde man mit Marion Mansour auch ganz anders umspringen können - etwa so, wie hier
https://t.me/GenderFukc