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Unterhaltsberechtigte Ehefrau wechselt von Arbeits- in Ausbildungsverhältnis.
#1
Meine erste Frage hier im Forum, hoffe, ich ordne diese hier richtig ein.

Worum geht es:

Meine (noch) Frau (wir leben getrennt, Scheidungsantrag ist von mir gestellt) hat bislang halbtags gearbeitet und ist nun in ein Ausbildungsverhältnis gewechselt. Konkret arbeitet sie wohl (es gibt dazu keine konkreten Auskünfte von ihr, weil sie generell ihrer Auskunftspflicht, was ihr Einkommen angeht, nicht nachkommt) als Erzieherin mit einer berufsbegleitenden Ausbildung. Dabei trägt sie die Schul- bzw. Ausbildungskosten selbst.
Letztendlich wird dadurch ihr Einkommen wohl unverändert bleiben.
Meine Frage: Muß ich akzeptieren, daß meine Frau, anstatt sich eine Vollzeitstelle zu suchen, eine Ausbildung aufnimmt?
Und, wenn dem so ist, könnte ich das nicht für mich auch in Anspruch nehmen?
Mein Arbeitsplatz wird nämlich zum Jahresende (wg. Standortaufgabe meines derzeitigen Arbeitgebers) wegfallen, und ich würde eigentlich gerne eine neue Ausbildung / Studium aufnehmen....
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#2
Was sagt dein Anwalt?

Im Prinzip ist es so, dass jeder von euch sich noch in einer Ehe befindet und daher tun kann, was er will. Interessant wird es ja erst, wenn einer vom anderen Unterhalt will. Begehrt deine Noch-Ehefrau Trennungsunterhalt von dir?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(22-07-2013, 09:54)Austriake schrieb: Im Prinzip ist es so, dass jeder von euch sich noch in einer Ehe befindet und daher tun kann, was er will. Interessant wird es ja erst, wenn einer vom anderen Unterhalt will. Begehrt deine Noch-Ehefrau Trennungsunterhalt von dir?
ustriake
Ja, habe ich vielleicht nicht so deutlich dargestellt, wir leben getrennt, ich zahle Trennungsunterhalt, Scheidungs"verfahren" läuft.
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