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Hallo !
Mal eine Frage:
Ein Bekannter ist mit den Entscheidungen des Gerichtes nicht einverstanden.
Er muss ordentlich für sein Engelchen blechen.
Kann man gegen so ein Urteil in Revison gehen ?
Gib es so was wie ein Oberfamiliengericht ?
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Das zuständige Oberlandesgericht verhandelt auch Familiensachen. Schick den Herrn doch vorher hier ins Forum.
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(29-08-2013, 11:26)p schrieb: Das zuständige Oberlandesgericht verhandelt auch Familiensachen. Schick den Herrn doch vorher hier ins Forum.
Geht nicht, der ist schon älter und verfolgt am PC höchstens die Börsenkurse.
Sonst macht er alles telefonisch.
Das übliche, hatten sich schon lange nichts mehr zu sagen.
Scheinfriede bis das Kind ausser Haus ist.
Dadurch viele Ehejahre und es wird jetzt richtig teuer.
Also kann er gegen ein seiner Meinung nach ungerechtes Urteil irgendwie in Revision gehen ?
neuleben
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Können schon, wenn die Fristen gewahrt sind. Aber ohne guten Grund wird er abgewiesen.
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(29-08-2013, 11:45)p schrieb: Können schon, wenn die Fristen gewahrt sind. Aber ohne guten Grund wird er abgewiesen.
Könntest du noch schreiben, welchen Zeitraum diese Fristen haben ?
neuleben
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29-08-2013, 12:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-08-2013, 12:07 von neuleben.)
Ein Grund wäre. z.B. dass ein Versorgungsausgleich gemacht werden soll.
Aber er hat erst geheiratet, als er bereits in Rente war. (Frührente)
Er hat in der Ehe gar keine Rentenpunkte mehr gesammelt.
Er meint eben, das wäre nicht rechtens.
Ich weiß das aber auch nicht so genau ?????
Zudem wird er dann wohl zum Sozialfall.
neuleben
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Das steht in seinem Beschluss und in §548 ZPO, normalerweise einen Monat nach Zustellung des Beschlusses.
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Seit Inkrafttreten des FamFG am 1. September 2009 gibt es in Familiensachen gemäß § 38 Abs. 1 FamFG als Endentscheidungen nur noch Beschlüsse. Gegen diese Beschlüsse kann man Beschwerde einlegen §§ 58 FamFG.
Fristen für die Beschwerde an das AG einen Monat ab Zustellung des Beschusses (wird dann an OLG weitergeleitet).
Für die Begründung 2 Monate ab Zustellung direkt an des OLG.
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Wow, so kurzfristig ist das ?
neuleben
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Hat damit schon jemand Erfahrungen gesammelt ?
Ein Grund wäre. z.B. dass ein Versorgungsausgleich gemacht werden soll.
Aber er hat erst geheiratet, als er bereits in Rente war. (Frührente)
Er hat in der Ehe gar keine Rentenpunkte mehr gesammelt.
Er meint eben, das wäre nicht rechtens.
Ich weiß das aber auch nicht so genau ?????
Zudem wird er dann wohl zum Sozialfall.
neuleben
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Das klingt ominös, weil nur während der Ehezeit erworbene Rentenanwaltschaften ausgeglichen werden. Aber bei solchen indirekten Schilderungen gibts immer irgendwelche Falltüren, falsch verstandene und/oder weitergegebene Informationen. Wenn es so eindeutig ist, sollte ihm auch sein Anwalt dringend zur sofortigen Revision raten. Herrscht ja schliesslich Anwaltspflicht, also hat er einen.
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Die Frage ist halt immer, wie viele Freiheiten hat ein Richter ?
OK, ich sag Dank und gebs so weiter.
neuleben
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Jetzt juckt es mich aber doch in den Fingern.
Das würde doch bedeuten, dass man als Rentner ungeniert heiraten könnte ?
Zumindest um den Versorgungsausgleich kommt man vielleicht rum ?
Frau hätte nur Anspruch auf Unterhalt, so lange der Mann halt noch lebt.
Wenn Gefahr besteht dass Frau nachehelichen Unterhalt nur befristet bekommt, sollte Frau sich am besten nicht scheiden lassen.
Geht dass ? Kann ein scheidungsunwilliger eine Scheidung hinauszögern ?
Wenn ja wie lange ?
Interessiert mich jetzt nur mal so am Rande.
neuleben
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