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Hi
bei mir ist alles ziemlich schwierig und ich bitte um eine nette antwort....mein ziel ist das ich kontakt/umgang zu meinem Sohn habe....
mein kind ist am 14.7.2013 geboren. ich als vater erfuhr es von der mutter jedoch erst einen monat danach per telefon wo sie mir mitteilte das sie meinen namen dem jugendamt angegeben hätte und die sich bei mir in nächster zeit melden würden...
jegliche kontaktaufnahme von mir zur mutter wurde von der mutter unterbunden und ich bekam von ihr entweder eine sms oder eine email mit dem wortlaut "lass mich in ruhe"...
bis heute habe ich nicht einmal ein bild von meinem sohn.....
ich habe sie nie gestalkt sondern seit februar seit ich wusste dass sie schwanger ist in einem 2 wöchigen turnus ihr eine email oder sms geschrieben und nur gefragt wie es ihr so gehen würde...
ich bekam seit der geburt unseres sohnes kein bild von ihr zugeschickt trotz meiner nachfrage und auch sonst keine infos...
heute war ich auf dem jugendamt und gab eine vaterschaftsanerkennung ab, dort erfuhr ich dass sie meine vaterschaftsanerkennung wohl nicht akzeptieren wird und diese nicht unterschreiben wird...dies sagte mir eine frau von der beistandsschaft.....
was kann ich tun wenn ich kontakt zu meinem sohn will...
ist es möglich als hartz 4 empfänger( der in einer umschulung ist...) prozesskostenhilfe zu beantragen und im besten fall eine vaterschafsanerkennung vor gericht + mehr (sorgerecht...) durchzuboxen....??? was muss ich dafür tun...???
(ich tue dass nicht für mich sondern für meine krebskranke mutter die gerne mal ihren enkel sehen würde...)
grüße
florii
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hi flori,
was ich jetzt schreibe, wird von einigen bestimmt mit unterschrieben:
vergiss es einfach!
wenn sie nicht unterschreibt - bleibt dir viel erspart!
sie wollte schwanger werden - sie wollte ein kind - egal von wem - sogar den papst hätte sie [Unterschreitung des Mindestniveaus] - sie will eigentum - sie will alleinerziehend sein - sauf dir einen an und fertig - vergiss es - momentan ein aussichtsloser antritt!
bb
netlover
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Du solltest auf jeden Fall jeden Hinweis, dass deine Ex dich als Vater kennt, aufbewahren.
Ansonsten solltest du, so bitter das sein mag, die Klappe halten und nix machen.
Das Einzige, was du wirklich sicher gewinnen kannst, ist eine Unterhaltspflicht die sich gewaschen hat.
Alles Andere wie gelebte Vaterschaft ist dagegen sehr fraglich und nur mit viel Theater dauerhaft durchzusetzen. Wenn überhaupt.
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meine mutter liegt im sterben und würde gerne ihren enkel kennenlernen......
unterhalt ist mir SCHEISSEGAL.....
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Das kann ich verstehen, nur deine Ex will es nicht und sie kann das über Monate und Jahre hinaus zögern.
Das ist für sie überhaupt kein Problem und auf die Justiz brauchst du dabei auch nicht zu hoffen.
Die wollen auch nur dein Geld und die Mutter unterstützen.
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mein geld ist mir scheissegal.............
cappiche...!!!!????????????
ich will das meine mutter meinen sohn sieht und ich auch......
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Du bist bisher nicht als Vater fest gestellt.
Das heißt du hast auch keinen Anspruch auf Umgang.
Zunächst müsstest du deine Vaterschaft feststellen lassen und da deine Ex das nicht will, wird auch das lange dauern.
Nach einigen Monaten wird dann evtl. erstmal ein Vaterschaftstest angeordnet.
Das dauert schon mal.
Und dann müsstest du den Umgang einklagen.
Das dauert erst recht, denn niemand wir dir ein so kleines Kind einfach so mit geben, wenn es die Mutter nicht will.
Bestenfalls gibt es erstmal eine Umgangsanbahnung in Begleitung von irgendwelchen Leuten.
Keinesfalls am Bett deiner Mutter.
Meine Prognose wäre, es dauert 3 Jahre bis du dein Kind zum ersten Mal zu deiner Mutter bringen darfst.
Aber da es bei dir eilig ist, dauert es vielleicht nur 36 Monate.
Das einzige was schnell geht, sind die Unterhaltsforderungen in Höhe von Mindestens 1.000,- Pro Monat für Mutter und Kind.
Und da es dir angeblich egal ist, was es kostet, scheinst du auch noch gut zu verdienen.
Dann kann es auch deutlich teurer werden.
Tut mir leid, wenn es etwas zynisch klingt aber was besseres kann ich dir leider nicht sagen.
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3 Jahre...???
meine Mutter hat keine 3 Jahre mehr....
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da kannste mal sehen welches miststück du [Unterschreitung des Mindestniveaus] hast.
hast du ihr schonmal gesagt das seine mutter gerne ihren enkel sehen und kennenlernen möchte bevor sie geht?
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Bist du sicher, dass du der leibliche Vater bist?
Gibt es mittlerweile einen Dritten, den sie jetzt zum rechtlichen Vater machen will? Wieso diese totale Ablehnung, was läuft da bei ihr? Du bist als ALG 2 - Empfänger natürlich für sie wertlos, Unterhalt für sich und das Kind wird sie wohl nicht erwarten.
Die rechtliche Vaterschaft musst du per Gericht durchsetzen. Besteht sonst keine Vaterschaft eines Dritten, ist nach §1600d BGB vorzugehen. Erst wenn die Vaterschaft feststeht, kann es um Umgang gehen. Richtig schnell geht das nicht. Wenn dir das so wichtig ist, hättest du schon nach der Nachricht im August mit der Vaterschaftsanerkennung beginnen müssen. Wieso hast du bist jetzt gewartet?
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Es bringt jetzt nichts, den eigenen Fall hineinzumischen oder mit Miststücken um sich zu werfen. Damit ist misterxx nicht geholfen. Wir wissen nicht, wie seine Ex tickt. Ist es Borderline, ist sie mittlerweile verheiratet, steht ein anderer Mann dahinter, eine psychische Krankheit? Hat sie Angst, dass etwas auffliegt wenn Misterxx die Vaterschaft und Kontakt hat, z.B. eine Drogensucht? Ist Misterxx gar nicht der leibliche Vater, obwohl er es glaubt? Suchte sie von vornherein nur einen Samenspender? Tausend Möglichkeiten.
Meiner Ansicht nach ist es auch zu spät, um alles liegen zu lassen, die Vaterschaftsanerkennung hat er unterschrieben, alle wissen jetzt wen sie packen und ausnehmen müssen, wenn die Mutter mal mit dem Finger schnippt und es sich anders überlegt. Besser wärs, gleich für klare Verhältnisse zu sorgen. Die Entscheidung gegen eine rechtliche Vaterschaft hätte vor seiner (bis dato einseitigen, aber unterschriebenen) Vaterschaftsanerkennung fallen müssen.
Die Wahrheit ist selten süß und angenehm.
wie "p" schon sagte und ich drücke es mit anderen Worten aus:
Sie hat kapiert, dass bei Dir nichts zu holen ist. Evtl. ist tatsächlich jemand anderes der Vater oder sie hat jemanden auserkoren, bei dem mehr zu holen ist und der auch mal ran durfte. Der Logik folgend, gibt es schlicht noch mind. 1 Anderen! Weil:
- dieser sonst einen Test machen würde der ihn aus der Zahlungspflicht befreien würde (weil er ja nicht der Vater wäre)
- und dieses Exilein mit Sicherheit alles tut, nur nicht auf Unterhalt zu verzichten.
Erzähle Deiner Mutter, dass das Kind nicht von Dir ist. Denn es ist sehr wahrscheinlich. Du tust Dir und Deiner Mutter Gutes.
Im Übrigen ist Dir das Geld nur so lange egal, wie Du Keines hast. Die Umschulung ist irgendwann zuende. Dann würde man Dich verdonnern, nun gefälligst arbeiten zu gehen - und zwar hauptsächlich für den Unterhalt Dritter!
Du bist gerade dabei, durch viel viel Glück im Unglück einer sch.... Situation zu entgehen, indem man Dir ein Kuckukskind untergejubelt hätte und Du Unterhalt von ca. einer läppischen halben Million sparst. Je nachdem wie es läuft.
Du siehst das Ganze derzeit nur noch nicht aus einer anderen Richtung. Bist ein Sonnenkind. Weißt es nur noch nicht....
P.S.
Ich habe auch Familienmitglieder durch Krebs verloren. Vater, Mutter, Schwester.
Meine Mutter ist 4 Wochen vor der Geburt meiner Ältesten gestorben.
Glaub mir, ich bin froh das sie den Zirkus nicht mehr mitmachen musste und sie ist es auch.....
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Registriert seit: Apr 2012
1. Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen (inklusive Vaterschaftstest).
2. Antrag auf Umgang stellen (stundenweise, da Baby).
Gewarnt bist du ja ausreichend worden - dein Vorhaben wird höchstwahrscheinlich weder leicht, noch schnell, noch günstig vonstatten gehen.
Die Frau hat dich gegenüber dem JA ja schonmal als Vater angegeben - könnte also mit dem Gerichtsverfahren ggf. etwas schneller gehen als gedacht. Interessant wäre, warum sie dich erst angibt und dann der Vaterschaftsanerkennung doch nicht zustimmt.
Hast du von dem Kind mal eine Geburtsurkunde gesehen? Stehst du da als Vater drin?
Achja - lass die Mutter in Ruhe, sonst kriegst du nur Ärger wegen Belästigung und dergleichen. Wende dich an den sozialen Dienst beim JA, will heißen: Kommunikation nur über Dritte.
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