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Verfahrensverzögerung - Möglichkeiten?
#1
Bräuchte mal dringend eure Hilfe!

Kurzer Abriss:
Bis Mitte August lief die Beschwerdefrist für die AG-Urteile. Sowohl die Gegenseite als auch wir hatten ja Beschwerde eingelegt.
Die Gegenseite hat dann die ursprüngliche Stellungnahmefrist bzgl. unserer Beschwerde von vier Wochen auf acht Wochen verlängern lassen, also von Mitte September bis Mitte Oktober, wegen Jahresurlaub der Anwältin.
Nun erhielten wir also kürzlich endlich die letzten Stellungnahmen (RA schickt sie IMMER am letzten Tag der Frist per Fax und dann erst einige Tage später postalisch, überzieht die Frist also "legal") und hatten heute mal telefonisch bei Gericht nachgefragt, wann es denn nun zu einem Termin kommt.
Auskunft: Nicht vor Januar, da noch bis Mitte November auf Unterlagen der Gegenseite zur VKH gewartet würde und inzwischen schon fast alle Termine bis Jahresende vergeben seien!

Letzter Kontakt zu den Kindern war im August. September entfiel wegen Autopanne, und im Oktober hat mein Mann ja beschlossen, bis zum Abschluss der Verfahren keine Umgänge mehr wahrzunehmen, weil die Kids ja bereits stark manipuliert sind (sie hätten Angst zu übernachten, etc.).

Müssen wir damit leben, dass das Verfahren sich so hinzieht?
Klar, wir haben die Umgänge selbst einstweilen auf Eis gelegt, allerdings aus gutem Grund und mit der ausdrücklichen Bitte um ein zügiges Verfahren (3 Monate Pause im Kontakt sind eine Sache - 6 oder gar 9 Monate eine andere, wie ich finde)!
Wieviel Sinn macht ein Schreiben ans Gericht mit der Aufforderung eines früheren Termins?

Wie groß schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass wir wegen der - durch die Gegenseite und das Gericht verursachten - längeren Pause wieder bei begleiteten Umgängen werden anfangen müssen?!

So ganz leise flüstert mir eine Stimme auch zu, dass wir vor dem OLG mit Pauken und Trompeten untergehen werden, wenn die jetzt schon andauernd so mütter- und verzögerungslastig entscheiden...
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#2
(31-10-2013, 13:50)Jessy schrieb: Müssen wir damit leben, dass das Verfahren sich so hinzieht?
Klar, wir haben die Umgänge selbst einstweilen auf Eis gelegt, allerdings aus gutem Grund und mit der ausdrücklichen Bitte um ein zügiges Verfahren (3 Monate Pause im Kontakt sind eine Sache - 6 oder gar 9 Monate eine andere, wie ich finde)!
Wieviel Sinn macht ein Schreiben ans Gericht mit der Aufforderung eines früheren Termins?

Wenig. Eine besondere Eilbedürftigkeit ist eigentlich nicht erkennbar, denn Ihr hattet ja eine ziemlich detaillierte Umgangsregelung und habt selbst darauf verzichtet.

Was nach Deinen bisherigen Berichten nicht ersichtlich ist: Was erwartet Ihr Euch denn von dem Ausgagn des Verfahrens für Unterstützung. Oder anders gefragt, wenn Ihr annehmt, die Probleme mit den Kindern (Angst vor dem Übernachten) seien auf Manipulationen der KM zurückzuführen, inwiefern denkt Ihr, das Verhalten der Kinder würde sich bei einem von Euch gewonnenen Beschwerdeverfahren ändern?

Oder, kurz gefragt, was wurde denn von Eurer Seite zum Umgang beantragt?

(31-10-2013, 13:50)Jessy schrieb: Wie groß schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass wir wegen der - durch die Gegenseite und das Gericht verursachten - längeren Pause wieder bei begleiteten Umgängen werden anfangen müssen?!

Das ist schwer zu sagen, weil es sicher auch von den Kindern abhängt, wie schnell sie sich "entwöhnt" haben. Aber die Zeit spielt da auf jeden Fall gegen Euch.
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#3
@ Theo - Danke erstmal für die Einschätzung.

Für den Umgang hatten wir als wesentlichen "neuen" Bestandteil eine Umgangspflegschaft beantragt, sowohl für die Übergabe bei den eigentlichen Umgängen als auch als neutral anwesende Person bei den Telefonkontakten. Gerade letzteres ist vermutlich eher unüblich, aber die Telefonate waren echt kein Zustand mehr - von lauter Hintergrundmusik bis hin zu Kommentaren des Mannes der KM ala "Der soll halt endlich die Fres** halten" war wirklich alles dabei.

Evtl. war es ein "taktischer" Fehler, die Umgänge auszusetzen, aber als mein Mann von seiner Kleinen hörte "Ich will nicht bei dir schlafen, weil die Mama sagt, du tust mir dann weh." war bei ihm einfach emotional auch ein Limit erreicht. Keine Ahnung ob er sich den Zinnober überhaupt nochmal antut, auch das wird letztlich vom Ausgang der Verfahren abhängen, d.h. welche endgültige Regelung zu Stande kommen wird und wie sich die KM dann im weiteren vielleicht endlich zusammenreißt.

Von den Beschwerdeverfahren an und für sich erwarten wir uns gar nicht so viel, da ging es von unserer Seite nur um einige wenige Details; abgesehen mal von der Umgangspflegschaft. Interessanter war/ist der Ordnungsgeldantrag, in der Hoffnung die KM nimmt sich dann etwas zurück in Zukunft. Allerdings hat das AG den eben auch gleich mit ans OLG abgegeben.
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#4
Ich denke, ihr zieht das von der falschen Seite her auf.

Wenn ihr weiteren Umgang von der Entscheidung des OLG abhängig machen wollt - wieso dann die Frage nach Beschleunigung des Verfahrens? Entweder ihr wollt Umgang, dann wartet ihr nicht auf´s OLG, sondern nehmt Umgang wahr nach bestehender Regelung. Oder ihr wollt nicht - dann ist es aber auch egal, WANN ihr vor dem OLG untergeht.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
- es besteht eine Umgangsregelung
- es gab Umgang
- ihr wollt weiter Umgang wahrnehmen

und DESWEGEN setzt ihr den Umgang aus und wartet auf daa Gericht?

Finde den Fehler selber...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#6
@theo: nicht ganz richtig - der umgangsberechtigte zeigt sich in der gesamten situation konziliant und situationsangepaßt um das kindswohl zu fördern und nicht zu gefährden.

der bezug auf die konzilialität war bei mir im beschluß über das ABR ein sehr wichtiger bestandteil, dh ich habe rücksicht auf die situation genommen. wenn dies in einem weiteren antrag mit angezogen wird, könnte ich mir ein wechsel des ABR u.u. vorstellen!

was die km hier betreibt ist erzwungene kontinuität auf kosten der kinder.

@jess: wenn ihr einen umgangstitel mit entsprechender klausel über die umgangsverweigerung habt:

a) antrag auf ordnungsgeld
b) in jedem falle der mutter eine frist setzen, die kinder zum vereinbarten zeitpunkt X unter zeugen abzuholen und drohung auf antrag eines festsetzungsgeldes. die kinder werden schon mitspielen, die müssen sich an unwegsamkeiten des lebens gewöhnen, ist halt das lebensrisiko!

macht in jedem fall für jeden monat einen umgangsplan mit abholort/zeit und das gleiche für die rückgabe. fertig. wenn die exalte das nicht fertig bringt, setzt sie sich in den juristischen nachteil und erschein wenig erziehungsgeeignet.

bb
netlover
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