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02-11-2013, 18:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-11-2013, 19:10 von Antragsgegner.)
Mal ne kurze Frage: Kann bzw. wird der 170er bei jeglicher Art von Unterhalt angewandt?
Wurde grade per eA zu Unterhalt für die Ex verdonnert, den ich natürlich nicht zahle, weil ich ihn nicht habe (saugen schon genug Bankenzecken) und auch nicht bereit bin.
Will jetzt gegen die eA per Hauptsacheverfahren vorgehen und kläre mit meinem Anwalt wie es mit Aussetzung der Vollstreckung aussieht.
Kann die Exe mir jetz den GV samt 170er aufn Hals hetzen, wenn ich nicht zahle? Wie lange muss ich fürn 170er nicht zahlen?
Dachte immer der gilt pauschal nur für KU.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Hat die Exe einen Titel kann sie dir den GV auf den Hals hetzen, wenn du den Titel nicht bedienst.
Sie kann dich jederzeit auch wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen, aber:
http://unterhaltspflichtverletzung.com/i...b-erfuellt
Im Gegensatz zum Kind kann eine Erwachsene ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, wodurch der Beweis, dass die Existenz gefährdet wird deutlich schwerer zu führen sein wird.
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Denke mal der Beschluss gilt als Titel?!
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(03-11-2013, 12:48)Ibykus schrieb: nicht die Existenz, sondern der Lebensbedarf! muss wenigstens gefährdet sein.
Wtf is the Lebensbedarf. Hier stehts:
http://www.juraforum.de/lexikon/lebensbedarf
Zitat:Laut einem Urteil des BGH bemisst sich der angemessene Lebensbedarf der Unterhaltsberechtigten nach dem Einkommen laut § 1578 b BGB, welches ohne Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften erzielt hätte werden können.
https://t.me/GenderFukc
Hallo Zusammen,
wie sieht es denn mit §170 aus bei Kindesunterhalt wenn man nachweislich krank ist ?
Können Exen einen immer anzeigen auch wenn ein Verfahren läuft?
Gruß, Bernie
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Was heißt krank?
Grundsatz ist: hat sie einen Titel gibt es keinen Grund der dich noch schützt den nicht zu bedienen.
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Grundsätzlich kann ja jeder jeden wegen allem anzeigen. Ob es die StA verfolgt oder nicht ist Glücksspiel.
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