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Hi zusammen!
Bräuchte mal Einschätzungen, ob eine UH-Abänderungsklage zwecks Mangelfallberechnung erfolgreich sein könnte.
Daten:
- Nettoeinkommen des (demnächst) voll berufstätigen UH- Pflichtigen (nicht bereinigt, aber das würde keinen großen Unterschied machen, denke ich) sind ca. 1500 € monatlich; keine weiteren Zulagen, kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Überstunden oder dergleichen. Kein Firmenwagen oder anderer geldwerter Vorteil. Angestellt ist er in der UG seiner Ehefrau.
- 4 unterhaltsberechtigte Kinder, davon eines im eigenen Haushalt. Alle Kinder noch unter sechs Jahren, eines steigt aber nächstes Jahr in die höhere Stufe auf.
- Pflichtiger ist wieder verheiratet, Ehefrau verdient mittel bis gut.
- Pflichtiger befindet sich noch die nächsten Jahre in der Privatinso.
- Umgang mit allen Kindern besteht, bzw. ist angestrebt, Umgangskosten belaufen sich auf ca. 50 - 150 € monatlich.
So wie ich das sehe, läge die Verteilungsmasse worst case bei 500 €, macht also 125 Euro pro Kindernase.
Bisher bestehen für die drei nicht im Haushalt lebenden Kinder Titel über Mindest-UH (sprich 225 € pro Kind).
Was denkt ihr, wie stehen die Chancen, mit dieser Berechnung durchzukommen?!
Noch ein paar Hintergrundinfos:
Der Pflichtige ist Mitte 40. Er hat nach dem Abitur keine weitere schulische oder sonstige Ausbildung abgeschlossen (keine Lehre, kein abgeschlossenes Studium). In den letzten Jahren hat er meistens entweder nichts verdient oder sehr gut (ca. 2500 € netto), war sowohl selbständig als auch angestellt tätig. Tätig war er immer im Vertrieb, gelegentlich auch in der Unternehmensberatung. Eine langfristige Stelle hatte er eigentlich nie inne (alle Jobs weniger drei Jahre). Inzwischen sind die guten Jobangebote mau geworden, was sich aus folgenden Faktoren zusammensetzt:
Der Pflichtige wird nicht jünger, er ist prinzipiell ungelernt, wenn auch mit viel Berufserfahrung, hat keine relevanten Weiterbildungen, befindet sich in der Privatinso. Damit scheiden viele bisherige Tätigkeitsfelder aus (Geschäftsführer, Vertriebsleiter); die Chancen nochmal einen sehr gut bezahlten Job zu finden sind gleich Null. Zudem war der Pflichtige jüngst seit geraumer Zeit arbeitlos, bzw. im Anschluss krankgeschrieben (insgesamt nun bald zwei Jahre). Er hat zwei kaputte Knie, was langfristig zudem die bisherige Tätigkeit im Vertrieb (viel Autofahren) unmöglich machen wird.
Wird da trotzdem ggf. ein Richter sagen: "Hey, Sie haben ja früher auch (hin und wieder) gut verdient, suchen Sie sich gefälligst wieder einen vergleichbar guten Job!"?
Wie wird sich die Ehe möglicherweise auf die Mangelfallberechnung auswirken, Stichwort Eigenbedarf? Ehefrau arbeitet wie gesagt auch und verdient nicht soooo schlecht, ist aber eben auch noch ein Kind zu Hause; alles in allem reicht es also bei weitem nicht, den Mindest-UH für die anderen drei Kinder noch mitzutragen. Immerhin verblieben dem Pflichtigen bei 1500 € und Mindest-UH für alle Kinder (das im Haushalt befindliche mal zwecks Gleichberechtigung mitgerechnet, lebt ja auch nicht von Luft und Liebe) gerade mal 600 € zum Leben.
Wird das im Haushalt lebende Kind gleichrangig zu den anderen Kindern berücksichtigt?
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Hm, Danke, das war mir schon bewusst, aber selbt worst case 30 % Selbstbehaltreduktion wären noch immer 700 € Selbstbehalt und nicht 600 €. Ausserdem HOFFE ich zumindest mal, dass diese 30 % eine negative Ausnahmeerscheinung sind. Zumal die Deckung des Lebensbedarfs des UH-Pflichtigen allein durch die Ehefrau ausscheidet - sooo gut verdient sie auch wieder nicht. Selbst aus einem hälftigen Anspruch auf das Geld der Ehefrau (der ja schon allein deswegen nicht gegeben ist, weil der Pflichtige ja eben selbst verdient) könnte der UH nicht in voller Höhe für alle Kinder bestritten werden.
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Naja, ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung sprechen.
Ich muß für fünf Kinder aus einer Ehe Unterhalt zahlen und bei einem
bereinigten Nettoeinkommen um 1950 Euro herum sind nach dem jüngsten
Gerichtsbeschluß insgesamt 901 Euro zu zahlen. Berufsbedingte Aufwendungen,
Altersvorsorge, alles gestrichen. Das man für Termine im Aussendienst mal ein
neues weisses Oberhemd benötigt, das vielleicht nicht gerade beim Textildiscounter vom Grabbeltisch
genommen wird...egal.
Berücksichtigt wurde hierbei fiktives Einkommen in Höhe von 150 Euro, demnach war das
Gericht von einem unterhaltsrelevanten Einkommen von insgesamt 2100 Euro ausgegangen. In einen gemeinsamen Haushalt muß ich mich nicht pressen lassen. Damit bleibt für mich ein Betrag knapp über dem unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt. Zwar hat das Gericht erhöhte Wohnkosten wegen Umgang berücksichtigt, aber diese Entlastung verpufft durch das fiktive Einkommen.
Auf dem Gerichtspapier stimmt die Rechnung jetzt, aber ich darf weiter bei dem Jobcenter Schlange stehen, um für die Umgangswochenenden den
Kühlschrank aufzufüllen und um die Kinderzimmer heizen zu können.
Ich kann mir vorstellen, das bei der Erwerbsbiographie des Pflichtigen
keine unerfüllbaren Ansprüche vom Gericht gestellt werden.
Ich kann mir aber vorstellen, das man versuchen wird, andere
Einkommensmöglichkeiten auszuloten. Das wäre hier dann ggf. eine
Haushaltsersparnis, die den Selbstbehalt senken kann. Der BGH hat
diese Möglichkeit jedenfalls ausdrücklich begrüsst.
Hier mal ein Jammerfaden von Selbstbehaltgesenkten:
http://www.rechtsanwalt-news.de/familien...unterhalt/
(Kommentare weiter unten)
Auszüge:
Zitat:wir haben es auch erlebt meine lebengefährtin hat MS 90% schwerbehinderung eu-rente 900 euro ich habe auch volle erwerbsminderungsrente 850 euro olg-oldenburg hat mir ein haushaltsvorteil von 375 euro angerechnet so muss ich jetzt 200 euro unterhalt zahlen. Sie fragt sich warum was hat sie mit mein sohn zu tun.
Zitat: zahle für zwei kinder, 3 und 4 jahre jung, unterhalt. für meine noch-ehefrau brauche ich zum glück nichts zahlen, doch verbleiben mir jetzt im monat nur noch 100 euro zum leben, davon kann ich mir dann mein essen und naja, nichts mehr kaufen, alles nur, weil das liebe amtsgericht meine in der ehe entstandenen schulden nicht bei der berechnung des kindesunterhaltes berücksichtigt, bzw anerkennt……..
Zitat:Er ist Vater von 2 Söhnen aus erster Ehe, wir beide haben eine 3 jährige Tochter zusammen. Er verdient knapp 1140 Euro Netto und fährt jeden Tag 60 km einfach zur Arbeit. Sein Selbstbehalt wurde auf sage und schreibe 650 Euro gekürzt. Ziehen wir 200 Euro reine Benzinkosten ab und die halbe Miete von 320 Euro, dann bleiben ihm 130 Euro.
Ich denke, es hat einiges damit zu tun, an welches Jugendamt und
an welchen Richter man bei einer Mangelfallberechnung gerät. Ob man mittlerweile im Familienrecht davon Abstand genommen hat,
den Unterhaltspflichtigen (samt neuen Partner) in die Nähe der Sozialhilfe zu schubsen, vermag ich nicht zu beurteilen. In meinem eigenen Fall würde ich
jedenfalls sagen, nein. Bevor jetzt jemand meckert, das für die Kinder ja auch noch was übrig bleiben muß, gebe ich zu bedenken, das in intakter Ehe
einvernehmlich geplant war, das die Mutter nach dem Kindersegen auch wieder eine Schaufel in die Hand nimmt. Es stand dann aber zu befürchten,
das zunächst eine Fussballmannschaft komplettiert werden sollte.
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(03-12-2013, 17:07)Jessy schrieb: Ausserdem HOFFE ich zumindest mal, dass diese 30 % eine negative Ausnahmeerscheinung sind. Zumal die Deckung des Lebensbedarfs des UH-Pflichtigen allein durch die Ehefrau ausscheidet - sooo gut verdient sie auch wieder nicht. Selbst aus einem hälftigen Anspruch auf das Geld der Ehefrau (der ja schon allein deswegen nicht gegeben ist, weil der Pflichtige ja eben selbst verdient) könnte der UH nicht in voller Höhe für alle Kinder bestritten werden.
Also ehrlich gesagt kann man nur hoffen, dass das Ganze lediglich im Stadium eines Gedankenspiels ist. Ein weiteres Kind in Euren Verhältnissen zu bekommen grenzt schon an Verantwortungslosigkeit.
Die Überlegung, die Du anstellst, wäre legitim, wenn Du wirklich allein in der Lage wärst, wenigstens Dich und das Kind zu versorgen. Bist Du aber nicht. Nach den obigen Angaben bleibt Dir weniger als 800 Euro netto. Geht man vom "worst case" aus (und das sollte man bei Finanzplanungen immer tun), dann bleibt Deinem Mann 6oo Euro. Somit hättet Ihr als Familie (einschließlich KG und dem auf Euer Kind entfallenden Unterhaltsanteil) etwa 1800 Euro!
Das entspricht so dem absolutem Minimum. Dabei kann nicht gespart werden, Urlaub nur im Zelt etc. Und zudem seid Ihr alle vollkommen von Deinem Kleinstunternehmen abhängig, d.h. wenn sich die Geschäfte verschlechtern, habt Ihr keinerlei Polster mehr.
Und sollte die Ehe schief gehen (ja, ich weiß, das wird bei Euch nicht passieren..., aber das hat jeder von uns einmal gedacht), dann ist Dein Mann vier Kindern unterhaltspflichtig (und dabei selbst ohne Ausbildung) und Du selbst, wie schon geschrieben, mit stark unterdurchschnittlichem Verdienst.
Ich habe mir schon damals, als Du auf einmal auf einen Verdienst "weit über Stufe 10 der DDT" spekuliert hast, gedacht, wie leichtgläubig und weltfremd Ihr seid, an so etwas zu glauben. Wer zahlt einem einfachen Vertreter schon ein Vorstandsgehalt?
Stellt Euer Leben doch erst einmal auf eine halbwegs solide Basis, statt Euch in Träumereien und Spekulationen zu ergehen. Vielleicht erst einmal etwas in Bildung investieren.
Sorry, aber ich werde immer sauer, wenn jemand bewusst Kinder in Präkariatsverhältnisse gebiert.
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Ich verdiene 1.030,- Netto und muss laut Titel 2.950,-€ Unterhalt für Frau und 4 Kinder bezahlen.
Pro Monat natürlich.
Abänderung wurde nach 3 Jahren Verhandlung abgelehnt.
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(03-12-2013, 16:14)Jessy schrieb: Wird da trotzdem ggf. ein Richter sagen: "Hey, Sie haben ja früher auch (hin und wieder) gut verdient, suchen Sie sich gefälligst wieder einen vergleichbar guten Job!"?
Eher so: "Ich sehe, sie haben immer wieder gut verdient. Wo sind denn ihre Nachweise, dass es ihnen unmöglich war, wieder eine besser bezahlte Stelle zu bekommen wie sie es öfters hatten? Im Kündigen und Gekündigt werden sind sie ja ganz gut wie ich sehe, da können sie doch auch bei der Jobsuche gut sein. Sie sind unterhaltspflichtig für vier Kinder, da teilt man auch das letzte Hemd mit den Kindern und bemüht sich entsprechend, sie zu ernähren. Was haben sie da vorzuweisen? Sie können sich doch nicht einfach vor den Kinder verweigern."
Und: "Ihre neue Frau verdient ja nicht schlecht und deckt offenbar ihren eigenen und den Unterhalt des gemeinsamen Kindes. Mietfrei wohnen sie auch. Da müssen sie ihr eigenes Einkommen mit den drei anderen Kindern teilen. Das macht dann 225+225+222 = 722 EUR, die sie locker leisten können."
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Eher: wer hat Lust darauf?
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(03-12-2013, 22:59)raid schrieb: @beppo:
Das war aber noch zu Zeiten also Du Großverdiener warst oder? Dass ich "Großverdiener" war, ist fast 4 Jahre her.
Seit dem klage ich.
Diesen Sommer wurde die Senkung dann abgelehnt.
Also gilt der Titel weiter.
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Danke an alle für die Einschätzungen.
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04-12-2013, 12:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-12-2013, 12:37 von Austriake.)
(03-12-2013, 23:25)raid schrieb: Ich selbst kannte einen Vater, der trotz Tremor und einer künstlichen Halswirbelsäule zu vollem Kindesunterhalt in Höhe von UVG derzeit 180 Euro verurteilt wurde und das obschon er zu 100 % ALG 2 ohne Einkommen bezieht.
Gerade vorhin sah ich eine Realdoku, in der ein Familienvater mit 47 Jahren während der Nacht mehrere Herzinfarkte hatte und infolge verstarb. Was erwartet einen dann erst als Unterhaltszahler??
Zum Vater, der trotz Tremor usw. unterhaltspflichtig ist - der muss einfach jegliche Unterhaltszahlung verweigern und sich nach §170 StGB rechtskräftig verurteilen lassen - und dann wegen Haftunfähigkeit weitermachen wie bisher.
Zum Herzinfarkt - das wirft eine interessante Frage auf. Was geschieht, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt? Woher kommt dann der Unterhalt, und vor allem - in welcher Höhe? Auch fiktiv nach dem theoretischen Einkommen, das der Unterhaltspflichtige hätte erzielen können, hätte er sich nicht durch Tod seiner Verpflichtung entzogen und aus seiner Verantwortung gestohlen - also fiktives Einkommen post mortem?
Austriake
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(04-12-2013, 12:36)Austriake schrieb: Was geschieht, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt?
Guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Waisenrente
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(04-12-2013, 12:36)Austriake schrieb: Was geschieht, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt? Woher kommt dann der Unterhalt, und vor allem - in welcher Höhe?
Dann bekommt das Kind Halbwaisenrente. 10 % von den
Bezügen, die der Verstorbene erhalten hätte + Zuschlag aus
Rentenzeiten des verst. Pflichtigen. Die gibt es bis zum Lebensalter von 27 Jahre max. für den Waisen.
Dann gibt es aber auch wieder Abschläge, wenn die Eltern noch
keine 63 Jahre beim Ableben waren, das Kind ggf. mehrere
Waisenrenten erhalten könnte und Einkommen des Kindes wird
auch angerechnet. Da hat der Staat hohe Hürden aufgebaut.
*Edit(h): Wackelpudding war schneller*
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(04-12-2013, 13:57)raid schrieb: Wenn ein Vater aus welchem Grund auch immer, nicht zahlen kann, sollte es so sein, dass ihm das Jugendamt alternativ vorschlägt sein Kind hälftig zu betreuen, und erst dann, wenn der Vater auch das ablehnt, sollte, wenn überhaupt, geprüft werden, ob eine Anzeige nach § 170 bla bla in Frage kommt.
Beste Lösung wäre natürlich, dieser Paragraph würde für immer und ewig als Straftatbestand gestrichen.
Aber Raid, die werden sich doch nicht ihre Kundschaft vergraulen.
Unterhaltspreller, Umgangsverweigerer und Umgangseinforderer sind
doch Garanten dafür, das diese Behörden auch beschäftigt bleiben.
Es geht nicht um Geld, es geht um das Kindeswohl.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(04-12-2013, 13:57)raid schrieb: (04-12-2013, 00:53)beppo schrieb: Diesen Sommer wurde die Senkung dann abgelehnt.
Also gilt der Titel weiter. Wie kann eine Senkung des Titels unterbleiben bzw. abgelehnt werden, wenn sich deine Einkommensverhältnisse nicht nur verändert sondern sogar hochgradig verändert haben??
Warst Du als Professor angestellt?
Angeblich unzureichende Bewerbungsbemühungen, angeblich teilweise unleserlicher Steuerbescheid von.
Um das festzustellen hat die faule Schnatter 3 Jahre gebraucht.
Nein, nicht Professor sondern IT-Leiter.
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