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14-10-2014, 11:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-10-2014, 12:00 von sorglos.)
Zitat:Essener erstreitet Wohngeld vor dem Bundesverfassungsgericht
...
Als er sich vor einigen Jahren von seiner Frau scheiden ließ, wurde dieser das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Nun haben bei de Elternteile eine gesetzliche Pflicht zum Umgang mit den eigenen Kindern, doch müssen dafür auch die räumlichen Voraussetzungen in den Wohnungen von Mutter und Vater geschaffen sein. „Meine Töchter können ja schlecht in der Badewanne übernachten“, bemerkt Herrmann spitz.
.....
...das ihm nun mit dem Ergebnis Recht gab, dass die gegenwärtige Formulierung des Gesetzes und die Rechtsprechung in Sachen Wohngeld in einem Punkt verfassungswidrig sei.
http://www.derwesten.de/staedte/essen/es...17388.html
Das ist ermutigend. Obwohl es für den einzelnen Betroffenen oft heißt, dass man als Vater in diesen Staat erst zu seinem Recht kommt, wenn die Kinder erwachsen sind.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Sehr schön. Ich habe die Details leider nicht mehr präsent, aber
soweit ich weiß, hatte sich vor einigen Jahren auch einmal ein Vater vor Gericht das Wohngeld für seine Umgangskinder und sich vor dem VerwG erstritten. Die Folge war, das die hiesigen Wohngeldbestimmungen dahingehend konkretisiert wurden, das nur noch ein Kind bei einem Umgangselternteil berücksichtigt wird, egal ob es eines oder zehn sind.
In der Praxis sah das zwar erfreulicher aus, aber immer noch nicht wirklich gut. Die hiesige Wohngeldstelle hat in Aussicht gestellt, Wohngeld zu zahlen, allerdings nur dann, wenn die Mutter bescheinigt, daß die Kinder ein Drittel des Jahres bei mir verbringen. Auch hätte das zur Folge gehabt, das der Wohngeldanteil bei der Mutter gekürzt worden wäre. Da hat die Mutter natürlich nicht mitgespielt.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater