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Das wäre jetzt mal sehr hoch gepockert:
Mittwoch: von 15:30/16:30 Uhr – 19:00/20:00 Uhr
Freitag: von 15:30/16:30 Uhr – 19:00/20:00 Uhr
Sonntag: von 10:00 Uhr – 19:00/20:00 Uhr
Übernachtungen: Alle 14 Tage von Freitag 15:30/16:30 Uhr – Samstag 14:00/15:00 Uhr
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Und nun die Argumente...
Ach, Tip: Die sollten zu tun mit Vater-Kind-Bindung und Unterstützung der Mutter.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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25-06-2014, 12:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-06-2014, 12:29 von Kämpfer.)
als leihe nicht einfach aber ich würde sagen: Moment haben wir eine verbale Umgangsregelung die wie folgt aussiehtund seit 2Monaten so praktiziert wird:
Alle 2.Wochen (aus beruflichen gründen):
Mittwoch: von 15:30/16:30 Uhr – 19:00/20:00 Uhr
Freitag: von 15:30/16:30 Uhr – 19:00/20:00 Uhr
Jedes Wochenende:
Sonntag: von 10:00 Uhr – 19:00 Uhr
Diese Termine halte ich für eine Angemessene Umgangs Regelung, da ich nun dieses Modell seit ein paar Wochen Praktiziere und wir uns beide auf diese Tage und Zeiten bei Herrn Berater einigten. Allerdings bisher nur arbeits bedingt alle 14 Tage. Dies ist seit dem 20.06.2014 nun auch Wöchentlich möglich, da ich nur noch einschichtig arbeite.
Tochter und ich haben in den vergangenen Wochen in diesem Modell eine gute Bindung aufgebaut und dieses will ich nun durch ein wöchentliches Modell festigen und stärken. Und bei Kleinkindern ist es sehr wichtig das, dass Kind viel Kontakt zu dem nicht im Haushalt lebenden Elternteil hat um für die Zukunft eine Stabile Bindung zu haben.
Das Übernachtungs- Modell ist neu. Tochter erste Übernachtung bei mir fand am 08.06.2014 auf den 09.06.2014 statt. Es hat besser geklappt als erwartet. Für Tochter war es die erste Nacht nach 16 Monaten bei der sie nicht bei ihrer Mutter übernachtet hat. Aber aufgrund des bisherigen Modell’s hat es mir bei der Übernachtung gezeigt das Tochter und ich eine gute Bindung aufbauen konnten und ich dies natürlich nicht einreißen lassen möchte.
Momentan hole ich Tochter alles 14Tage, Mittwoch/Freitag um 15:30Uhr von der Krabbelgruppe ab. Dann fahren wir mit Bus & Bahn nach Hause und sind um 17:00Uhr angekommen. Dann bringe ich Tochter gegen 19:00-20:00Uhr nach hause zu ihrer Mutter, mal zu Fuß was ca. 1Std. dauert oder nun auch mal mit dem Fahrrad was ca. 20 Min. dauert.
Wir als Eltern von Tochter haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Vater-Kind Bindung ist klar aber was meinst du wegen unterstützung der Mutter?
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Je mehr das Kind bei Dir ist, um so mehr Zeit hat die Mutter für ihre ureigensten Bedürfnisse, z. B. (so ein paar Sachen, von denen Du weißt, dass die Mutter sie gerne macht), darüber hinaus kaufst Du gerne mal für Deine Tochter Fläschchen, Breichen, Lätzchen...(laß Dir was einfallen), weil es Dir gut geht, wenn Du siehst, wie es Deiner Tochter gut geht. Was ja dann auch den mütterlichen Haushalt entlastet.
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ja das tu ich alles und kann es auch durch Foto's oder Zeugen beweisen.... aber ein guter Tipp für die Agumentation Danke ;-)
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habe nun ein brief vom amt bekommen wo drin steht:
Aus Sicht der Erziehungsberatungstelle wär das Einholen eines Psychologischen Gutachtens über die Persönlichkeit wie Erziehungsfähigkeit beider Elternteile für eine familiengerechte Entscheidung mehr als hilfreich.
Wie soll ich mir das vorstellen oder was beinhaltet das alles? Ich habe nichts zu verbergen und würde sofort ja sagen!?
(25-06-2014, 11:34)Kämpfer schrieb: also wenn ich dich jetzt richtig verstehe "wackelpudding" dann meinst du auch das ich höher pockern sollte? Es geht dabei nicht um pokern, sondern um ganz normale Erfahrungen, die die meisten hier im Forum gemacht haben.
Familienrechtsvervahren sind wohl die drckigsten Gerichtsverfahren, die man sich hier in D nur vorstellen kann. Im Straf-, Finanz-, Steuer- oder sonstwelche Verfahren (meist) werden die Fakten berücksichtigt.
In Familiensachen wird häufig irgendwelche dreckige Wäsche gewaschen, die nicht wirklich Fakten entsprechen, und somit der Willkür eines (erstmal) Amtsgerichts überlassen bleiben.
Selbst bei Familiengutachten, die sehr gerne in Auftrag gegeben werden, ist Vorsicht geboten. Auch dahinter stehen häufig fehlbare angebliche GutachterInnen, die dann auch meist irgendeiner Gesinnung und Lobby angehören.
Also nicht pokern, sondern das Maximale fordern! Wird eh´ meist runtergedrückt auf das Minimum. :-(
(25-06-2014, 12:53)Kämpfer schrieb: ja das tu ich alles und kann es auch durch Foto's oder Zeugen beweisen.... Selbst eidestattliche Versicherungen müssen nicht unbedingt vom Gericht beachtet werden. Auf diese Schiene zu gehen kann hilfreich sein, aber vom Wert bitte nicht überbewerten!
(25-06-2014, 17:05)Kämpfer schrieb: Wie soll ich mir das vorstellen oder was beinhaltet das alles? Ich habe nichts zu verbergen und würde sofort ja sagen!? Das ist De-Facto Standard. In den meisten Fällen wird dieses gerne für Zeitgewinn genutzt, um eine Entfremdung in die Wege zu leiten. Es gilt also für Dich, sofort einen Antrag per einstweiliger Anordnung zu stellen, damit wenigstens ein betreuter Umgang sofort in die Wege geleitet wird!
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Einen betreuten Umgang oder eine Begleitperson habe ich schon vor 3-4Wochen vom Jugendamt gefordert und mir wurde von der Erziehungsberatunsstelle ausgerichtet das ich dies nicht brauche.
Was habe ich von einem Antrag per einstweiliger Anordnung?? Verstehe nicht was das Gewaltschutzgesetz damit zu tun hat oder warum ich beantragen soll sich nicht meinem Haus oder der Arbeit zu nähren????
(25-06-2014, 19:34)Kämpfer schrieb: Was habe ich von einem Antrag per einstweiliger Anordnung?? Damit das Kind den Vater weiterhin erkennt und die Zeitabstände zum nächsten Kontakt nicht zu lang werden.
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habe morgen ja ein termin beim Anwalt der muss mir das mal richtig erklären... denn irgendwie verstehe ich da nur Bahnhof :-)
(25-06-2014, 20:52)Kämpfer schrieb: habe morgen ja ein termin beim Anwalt der muss mir das mal richtig erklären... Ich könnte jetzt unflätig und unsachlich werden.....
Aber @p würde mich dann wieder "bannen".
Aber was soll Dir die NULL richtig erklären?
Schmeiss ihm die Kohle in den Rachen, Du Schmock!
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wer deiner Meinung nach "blue" soll mich denn in diesen Dingen dann beraten wenn ich selbst kein blassen Schimmer davon habe und schon beim Anwalt bin um die Umgangsregelung, geregelt zu kriegen!????
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(25-06-2014, 19:34)Kämpfer schrieb: Verstehe nicht was das Gewaltschutzgesetz damit zu tun hat oder warum ich beantragen soll sich nicht meinem Haus oder der Arbeit zu nähren???? Nicht du gegen sie. Sie gegen dich. Sie wird behaupten, dass du gegen sie gewalttätig seist.
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warum sollte sie das behaupten??? war ich nicht und es geht hir nicht um gewalt sonder um den geregelten umgang mit meinem kind das nicht klappt...
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Wenn Deine Ex wirklich Borderlinerin ist und dich auf schwarz schaltet, wird sie alles daran setzen Dich zu zerstoeren. Das erste und einfachste Mittel ist ein Gewaltschutzverfahren gegen DICH zu starten. Spielt doch keine Rolle ob da was Wahres dran ist oder nicht, sie ist eine Frau, der wird das eh erstmal geglaubt und Du guckst in die Roehre. Lies die FAQs und die Geschichten der betroffenen Vaeter hier im Forum, dann bist Du 1. schlauer und 2. weisst Du dann auch was Dir blueht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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ich lasse mich nicht beeinflussen von äußerungen aber es ist auch gut von anderen erfahrungen zu wissen, denn man weiss nie wie schon "kay" sagte das jemand mit borderline unberechenbar ist und dadurch das ich beim gericht umgang einklagen muss, wird sie an die decke gehen... also lieber bin ich auf alles vorbereitet
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Wenn mir jemand sagt was sein könnte oder welche Erfahrungen er sammeln musste dann sehe ich das nicht als Rache.... klar mag die Person verletzt sein aber wenn die Person hier rein schreibt was war oder sein könnte... wie kann sich dann die verletzte Person an der anderen rächen??? ergibt doch garkein Sinn.
Ich möchte Ratschläge wie Positiv und Negativ bekommen um aus meiner Unerfahrenheit zu lernen oder mich vor zu bereiten und dieses war hier zu 90% der Fall und da sind diese Kommentare für mich völlig sinnlos. Sorry ist aber meine Meinung und ich freue mich über weitere Meinungen oder ähnlichen.
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(25-06-2014, 23:11)severina schrieb: es gibt aber durchaus auch friedlichere Borderliner Ob Borderliner oder nicht ist egal. Die Mutter von Kämpfers Tochter kann das Gewaltschutzgesetz gebrauchen, und Kämpfer muss damit rechnen, dass sie es gebraucht.
(25-06-2014, 22:29)Kämpfer schrieb: warum sollte sie das behaupten??? Weil sie es kann.
(25-06-2014, 22:29)Kämpfer schrieb: war ich nicht Das kannst du nicht beweisen.
(25-06-2014, 22:29)Kämpfer schrieb: und es geht hir nicht um gewalt sonder um den geregelten umgang mit meinem kind das nicht klappt... Wenn sie es gebraucht, geht es vordergründig um Gewalt und hintergründig um das Schaffen von Tatsachen in Sachen Umgang.
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Auch Deine Frau wird sich mit anderen Leuten, Freunden, Anwälten, Helfern unterhalten. Wie Du hier, wird sie auch da von extremen Vorgehensweisen erfahren. Das können die Aktionen sein, von denen hier die Rede ist, aber auch ganz andere. Da kommt dann ihre Erkrankung ins Spiel: als BL legt sie die Aktion nicht als undenkbar zur Seite, sondern zieht solche Maßnahmen ernsthaft in Betracht und setzt sie um. Das kommt darauf an, in welchem Maß sie sich verletzt fühlt und wie gering ihre Möglichkeiten sind, das anders zu kompensieren.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
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@Kämpfer
Mitten im ersten Umgangsverfahren schaute mich meine Anwältin -da hatte ich noch eine- bei einem Anwaltstermin ganz entsetzt an: Ob ich denn Frau xyz geschlagen hätte? Ich war konsterniert und fragte zurück, wie sie denn darauf käme. Ja, die gegnerische Anwältin hätte sie angerufen. Ich hatte dann gemeint, sie solle der Gegenseite vorschlagen, Strafanzeige zu erstatten. Ich könnte bei der Wahrheitsfindung mit der einen oder anderen Therapeutenanschrift dienen, Frau xyz würde doch einer Schweigepflichtentbindung sicher zustimmen. Würde das im Anhörungstermin kommen, würde ich das Gericht bitten, pflichtgemäß die Staatsanwaltschaft einzuschalten...
Da ist dann in diesem Verfahren nichts mehr nach gekommen...
Im Übrigen ist mMn nach Deine Haltung ok, Dir hier alles anzuhören. Aber nur Du kennst die Mutter Deines Kindes. Keiner kann Dir abnehmen, Deine eigene Einschätzung zu finden...
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Ja das sind Dinge die ich lesen möchte, die mich evtl. aufklären oder für den Fall wenn warnen um Vorsorge tragen zu können und mich zu informieren wie weit es ausarten kann.
Wer sucht denn einen Psychiater aus wenn man drauf eingeht, müssen beide zustimmen oder reicht es wenn einer der Empfehlung des Amtes zustimmt einen Psychiater mit ein zu schalten?
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Dafür bedarf es eines Beschlusses des Gerichts. Wenn dem Antrag des JA niemand widerspricht, ist die Wahrscheinlichkeit natürlich höher, dass ein Gutachter bestellt wird. Ich hatte in Umgangsverfahren nie ein Gutachten, nehme aber zur Kenntnis, dass das neuerdings häufiger vorkommt. Mir will aber gerade nicht einfallen, was z. B.eine Interaktionsbeobachtung bei einem 16monatigen Kind bringen soll.
Da Du ja einen Anwalt hast: Da könnte er doch schon ´mal anfragen, was konkret das JA bezweckt. Denn Gutachten können dauern und in dieser Zeit passiert so gut wie nichts. Eigentlich unvorstellbar, bei der hohen Bedeutung, die der Faktor Zeit gerade bei Umgangsangelegenheiten Zeit.
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Der Antrag auf Umgang ist seit Donnerstag im Briefkasten des Amtsgerichts. Jetzt erstmal abwarten und die Sache mit dem Gutachter haben wir erstmal nur zur Kenntnis genommen.
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