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Eine allein erziehende Mutter eines Grundschulkindes muss nicht zwingend voll erwerbstätig sein. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken im Fall einer Mutter eines Achtjährigen in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil.
Denn im Alter von acht Jahren habe das Kind einen «persönlichen Betreuungsbedarf durch die Mutter als Hauptbezugsperson», befanden die Richter.
Leider noch nicht im Volltext erschienen.
http://www.an-online.de/news/topnachrich...aetig-sein
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und was ist mit dem Betreuungsbedarf durch den Vater?
Drecksstaat, in dem wir leben müssen!
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"Doch selbst wenn eine ganztägige Betreuung organisierbar wäre, sei dies der Mutter im Interesse des Kindes nicht zumutbar."
Das gilt dann wohl auch, wenn der Vater betreuen würde. Mutter und Kind sind eine heilige Einheit, die nicht durch teuflische andere Personen entweiht werden darf, auch nicht für ein paar Stunden am Tag.
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(09-03-2009, 20:11)Ralf G. schrieb: und was ist mit dem Betreuungsbedarf durch den Vater?
Nachrangig, da keine Bezugsperson.
Bisher scheinen die Richter irgendwie nicht geschnallt zu haben, daß die Frauenministerin sich für die Ganztagsbetreuung ausspricht...
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(09-03-2009, 20:27)lordsofmidnight schrieb: Bisher scheinen die Richter irgendwie nicht geschnallt zu haben, daß die Frauenministerin sich für die Ganztagsbetreuung ausspricht...
Was schert einen Richter die Familienministerin.
Sie wissen selbst und ganz alleine was gut und richtig ist.
Deswegen sind sie ja auch unabhängig.
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Oops, hier ist doch der Volltext, leider ellenlang.
http://www.familienrecht-deutschland.de/...ue_Seite_2
Offenbar werden wieder einmal Mutter- und (angebliche) Kindesinteressen miteinander vermengt:
Eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs wegen Betreuung eines Kindes kommt dann nicht in Betracht, wenn gegenwärtig keine zuverlässige Prognose über den Wegfall der mit der Betreuung verbundenen ehebedingten Nachteile möglich ist.
Liest sich wie ein Freibrief...
Revision bzw. Berufung wurden auch ausgeschlossen.