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Moin,
ich habe nun die Auskunft auf meine Schufa-Anfrage erhalten (ich will umziehen und möchte wissen, was ein möglicher zukünftiger Vermieter mitgeteilt bekommt).
Die Auskunft enthält:
1. eine Tabelle "Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte" mit einer Score-Tabelle incl. Ratingstufe mit einer Risikoeinschätzung (5x "sehr kritisches Risiko")
2. ein unbezeichnetes Blatt mit Datum und Bankanschrift bzgl. der Eröffnung eines Girokontos und Kreditkartenvertrages.
Außerdem:
Aus den öffentlichen Verzeichnissen der Amtsgerichte stammt die Information, dass gegen den genannten Verbraucher ein Haftbefehl mit dem Aktenzeichen 123xyz zur Durchsetzung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse am xx.xx 20xx erlassen wurde.
Außerdem eine Nennung des aktuellen Basisscore 41,00 % von theoretisch möglichen 100%
Jetzt meine Frage:
Was genau wird einem Vermieter mitgeteilt ?
Informationen über eine mögliche vorzeitige Löschung des Haftbefehl-Eintrages (vor Ablauf einer 3-Jahresfrist) recherchiere ich online.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Inzwischen herausgefungen:
Voraussetzungen zur vorzeitigen Löschung des Haftbefehl-Eintrages:
Zitat:Die betreffende Forderung ...
wurde bei der Schufa nach dem 1. Juli 2012 aktenkundig,
der Betrag ist nicht höher als 2.000 Euro,
ist nicht per Gerichtsbeschluss vollstreckbar und
wurde innerhalb von sechs Wochen vom Gläubiger als beglichen gemeldet.
Trifft eine der Bedingungen nicht zu, bleibt es in der Regel bei der üblichen Dreijahresfrist.
Heisst konkret bei mir: vorzeitigen Löschung nicht möglich :-)
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Sieht leider schlecht aus. Interessant ist, dass Du noch 41% hast ;-)
Ist aber auch nicht wirklich wichtig.
Aber zu Deiner wichtigen Frage:
Die Auskunft die Du bekommst, nennt sich "Schufa-Eigenauskunft"1. Wenn Du heutzutage beispielsweise eine Wohnung mieten möchtest, oder gewisse Jobs haben möchtest (z.B. Versicherungsvertreter ;-), lassen die sich genau diese Auskunft von Dir zeigen!
Sie selbst bekommen nämlich keine!
Auskunft bekommen der Schufa angeschlossene Unternehmen. Banken, etc...., aber auch Händleranfragen, Handy etc....
Diese Auskünfte sind abgestuft.
Das heißt, nicht jeder bekommt gleich alle Daten, sondern nur die für ihn "relevanten".
Bei einer Auskunft wie Du sie z.B. hast, könnte es sein, dass Dir "Otto" noch die Couch auf Raten verkauft, die Bank aber natürlich keinen Kredit mehr gibt. (Ist sowieso Beides keine gute Idee;-)
Der Vermieter möchte also von Dir die Eigenauskunft sehen. Und hier kommt die Krux der ganzen Sache und weshalb ich es als absolut unmöglich ansehe, warum man hier keinen Riegel vorschiebt. Besonders auch bei den Jobsuchenden, bei denen die Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft sehen wollen...... (Hier wird ein Schuldner per se am Boden gehalten und hat nicht einmal eine Chance wieder hoch zu kommen).
"Eigenauskunft" heißt eben, dass diese Auskunft nur für Dich bestimmt ist! Hier wollen also Leute Deine Eigenauskunft sehen, die sonst nicht einmal erfahren dürften, wo Du sonst schon überall gewohnt hast, geschweige denn, wo Du Kredite usw. hast.....
Aber so ist das...
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07-05-2014, 09:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2014, 10:04 von MitGlied.)
Ich würde den Vermieter nicht ermächtigen, eine Schufaauskunft über dich einzuholen, sondern ihm eine Selbstauskunft vorlegen.
Es gibt da eine Kurzfassung und eben eine ausführliche Fassung. Wenn ein Vertragspartner der Schufa anfragt, wird er vermutlich zumindest teilweise die Informationen der ausführlichen Fassung erhalten. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Bank A, bei der du um einen Kredit fragst mitgeteit bekommt, dass du bei Bank B bereits einen über xxxx € laufen hast, sondern nur, dass es einen weiteren Kredit gibt, der aber vertragsgemäß bedient wird o.ä.
Auf der Kurzfassung sind keinerlei Angaben zu deinen Geschäften drauf zu finden, also kein Score, keine Kredithöhen/Anfragen oder ähnliches.
Diese Kurzfassung ist genau für potentielle Vermieter/Arbeitgeber etc. gedacht als erster Überblick: hat seine Finanzen im Moment im Griff.
Es gibt nur eine allgemeine Aussage:
... sind keine negativen Merkmale gespeichert...
Nur wird dieser Satz bei dir voraussichtlich nicht drauf stehen, solange z.B. die Sache mit dem Haftbefehl aussteht.
Daher wird dir nur die Option bleiben, am besten keine Auskunft vorzulegen. Meist verzichtet ein Vermieter drauf, wenn du ihm die volle Kaution sowie die erste Warmmiete bei Wohnungsübergabe bar in die Hand drücken kannst.
Wenn man vorhat alles gegen die Wand zu fahren, dann macht es durchaus Sinn, kurz vor dem Zeitpunkt zu dem die Gläubiger sich auf einen stürzen noch schnell eine Selbstauskunft einzuholen. Eine 6 Monate alte Selbstauskunft wird sicherlich noch akzeptiert.
the notorious iglu
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Eine EV ist in der Regel ein KO-Kriterium bei Wohnungsgesellschaften usw. Es gibt auch Vermieter, die holen sich einfach die Auskunft ohne dich zu fragen. Da kannst du mal in Vermieterforen lesen.
Aber alles kein Beinbruch. Der Markt regelt das. Bei mir hat es auch geklappt. Wahrscheinlich musst du nur etwas länger und intensiver suchen als andere.
Wir sind ja nicht die einzigen und der Wohnungsmarkt ist nicht überall so gestrickt, dass sich Vermieter aus einer Horde von Interessenten den Finanzstärksten aussuchen können. Das Penthouse am See oder am Flussufer oder das trendige Loft downtown wirst du allerdings abschreiben müssen.
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07-05-2014, 10:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2014, 10:24 von MitGlied.)
(07-05-2014, 09:53)Nappo schrieb: Sieht leider schlecht aus. Interessant ist, dass Du noch 41% hast ;-)
Ist aber auch nicht wirklich wichtig.
Da der Score auf einer Berechnung basiert, ist ein Wert von Null eher unwahrscheinlich.
Aber 41% bedeutet nix anderes, dass wenn man mit 100 Leuten einen Vertrag abschließt sich nur 41% vertragstreu verhalten werden.
41% bedeuten im Prinzip nix anderes, als dass es sehr wahrscheinlich schief gehen wird, also nix Kredit und nix Handyvertrag etc.
Selbt wenn man z.B. ein Score von 91% hat, wird man bereits durch schlechtere Konditionen, höhere Zinsen abgezockt.
(07-05-2014, 09:58)raid schrieb: (07-05-2014, 09:53)Nappo schrieb: Der Vermieter möchte also von Dir die Eigenauskunft sehen!
Wüürklich?
Na, dann einscannen, nachbearbeiten und top gestylt dem Vermieter vorlegen!
Alla New Kids Turbo: 'Juuuunge, wo ist das Problem?'
Lach, das mit dem Nachbearbeiten ist nicht so einfach... das Papier hat ein Wasserzeichen und ist speziell bearbeitet, so dass auf der Kopie schräg drüber das Wort "Kopie" erscheint. Aber man kann ja behaupten, dass das Original schon jemand anderer wollte.
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In Magdeburg wird die SCHUFA-Auskunft wohl nicht viel an deinen Auswahlmöglichkeiten als Mieter ändern, in Augsburg ist es ein Todesurteil. Hängt halt immer davon ab, ob eine Gegend Mieter- oder Vermietermarkt ist.
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07-05-2014, 10:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2014, 10:29 von MitGlied.)
(07-05-2014, 09:59)Timo Sassi schrieb: Eine EV ist in der Regel ein KO-Kriterium bei Wohnungsgesellschaften usw.
Aber alles kein Beinbruch. Der Markt regelt das. Bei mir hat es auch geklappt. Wahrscheinlich musst du nur etwas länger und intensiver suchen als andere.
In Neumünster kriegt auch ne Hartz 4 Empfängerin mit Kind, Blech im Gesicht und Katzen (jaahhh, ich hab aufm Einwohnermeldeamt gelauscht) problemlos eine Wohnung.
Aber im warmen Süden dagegen sieht die Situation teilweise sehr bescheiden aus, da kriegt man dann ne abgefackte Bude mit Vermieter-Dauerüberwachung in der tiefsten Provinz mit 3 Mal Bus pro Tag in die nächste Stadt.
the notorious iglu
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Ja, ich sagte doch, dass es eine Frage des Marktes ist.
(07-05-2014, 10:27)MitGlied schrieb: In Neumünster kriegt auch ne Hartz 4 Empfängerin mit Kind, Blech im Gesicht und Katzen (jaahhh, ich hab aufm Einwohnermeldeamt gelauscht) problemlos eine Wohnung.
Ja, eine. Mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine annehmbare oder gute. Aber auch nicht jede. Es hängt auch nicht nur am Geld. Mich haben einige Vermieter herausgeschmissen oder sie haben den Hörer aufgelegt, als ich erwähnte, dass ich ein Kind habe.
Irgendetwas ist immer. Man darf eben nicht aufgeben und wenn es bei Pistazie nicht dringend ist und er nicht unbedingt in Hamburg, Stuttgart, München oder Köln eine Wohnung sucht, dann sollte es schon was werden.
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Zitat:Aber auch nicht jede. Es hängt auch nicht nur am Geld. Mich haben einige Vermieter herausgeschmissen oder sie haben den Hörer aufgelegt, als ich erwähnte, dass ich ein Kind habe.
Irgendetwas ist immer. Man darf eben nicht aufgeben und wenn es bei Pistazie nicht dringend ist und er nicht unbedingt in Hamburg, Stuttgart, München oder Köln eine Wohnung sucht, dann sollte es schon was werden.
Sehr gute und richtige Aussage. Man kann eine aus finanzieller Sicht sehr gute Voraussetzung haben, wenn der Vermieter sich eben z.B. eine Studentin in der Wohnung vorgestellt hat, dann hat man eben keine Chance.
Man darf eben nicht rumheulen oder sich diskriminiert fühlen, sondern gleich das nächste Objekt in Augenschein nehmen.
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07-05-2014, 11:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2014, 11:07 von Pistachio 00.)
Uff ...
Habe zunächst um nähere Auskunft gebeten:
Zitat:Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23.01.2014 (VI ZR 156/13) entschieden: Ein durch eine Bonitätsauskunft der Schufa Betroffener hat einen Anspruch auf Auskunft darüber, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten dort gespeichert sind und in die den Kunden der Beklagten mitgeteilten Wahrscheinlichkeitswerte (Scorewerte) einfließen.
Ich bitte daher um Auskunft, um welche Daten genau es sich handelt, die zu meiner Einschätzung eines überdurchschnittlichen und deutlich überdurchschnittlichen Risikos durch Ihr Unternehmen geführt haben.
Möglicherweise sind diese Daten nicht mehr auf dem aktuellsten Stand bzw. fehlerhaft und können durch mich korrigiert werden.
(07-05-2014, 09:57)MitGlied schrieb: Es gibt da eine Kurzfassung und eben eine ausführliche Fassung.
Stimmt wohl:
Zitat:
Wer sieht was?
Schufa-Auskunft ist nicht gleich Schufa-Auskunft. Wie so oft - es kommt darauf an:
Am umfangreichsten ist die gesetzliche Datenübersicht bzw. der persönliche Teil der Bonitätsauskunft: Nur Sie selbst bekommen Ihren kompletten Datensatz zu Gesicht. Sie erkennen sämtliche Anfragen aus den letzten zwölf Monate sowie Eintragungen und Erledigungs- oder Löschvermerke. Außerdem erkennen Sie in jedem Einzelfall, wann welches Unternehmen die Anfrage gestellt oder die Eintragung vorgenommen hat.
Die Mitarbeiter von "A-Vertragspartnern" der Schufa (Banken und Sparkassen) sehen "bankrelevante" Positiv- und Negativinformationen sowie die Negativinformationen von Unternehmen anderer Branchen (z. B. die von Telefongesellschaften oder Versandhändlern). Sie erfahren jedoch nicht, bei welchen Unternehmen Sie Kunde sind. A-Partner sehen außerdem, ob ein anderes Unternehmen in den letzten zehn Tagen eine Auskunft über Sie bei der Schufa eingeholt hat.
B-Vertragspartner (Handelsunternehmen und Dienstleister) werden lediglich über die Art vorliegender Zahlungsstörungen informiert, nicht jedoch über die Branche oder gar darüber, um welche konkreten Unternehmen es sich handelt. Auch Telekommunikationsunternehmen gehören zu den B-Partnern. Sie wiederum erhalten zusätzlich Positiv- und Negativinformationen aus ihrer Branche.
(07-05-2014, 09:57)MitGlied schrieb: Es gibt nur eine allgemeine Aussage:
... sind keine negativen Merkmale gespeichert...
Nur wird dieser Satz bei dir voraussichtlich nicht drauf stehen, solange z.B. die Sache mit dem Haftbefehl aussteht.
Daher wird dir nur die Option bleiben, am besten keine Auskunft vorzulegen. Meist verzichtet ein Vermieter drauf, wenn du ihm die volle Kaution sowie die erste Warmmiete bei Wohnungsübergabe bar in die Hand drücken kannst.
Leider ist der Wohnungsmarkt bei mir katastrophal, d.h. Barzahlung von Kaution und erster Miete (plus eventuelles Schmiergeld) ist quasi schon fast Voraussetzung für den Mietvertrag einer von mir favorisierten Wohnung.
Ob und welcher Art dann noch eine Schufa-Auskunft dabei sein wird, weiß ich noch nicht.
Das heisst also erst mal abwarten, wie es bei dann einer konkreten Wohnung ablaufen wird.
Der Hinweis von raid zur kreativen Selbstbearbeitung der eingescannten Schufa-Auskunft ist nicht schlecht, hilft allerdings nichts, wenn
- ich mangels postiver Selbstauskunft den korrekten Wortlaut a la " ... sind keine negativen Merkmale gespeichert..." nicht kenne
- der Vermieter sich einfach selbst die Auskunft holt
(07-05-2014, 10:12)MitGlied schrieb: Lach, das mit dem Nachbearbeiten ist nicht so einfach... das Papier hat ein Wasserzeichen ... Meine Selbstauskunft hat nix dergleichen ...
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Wenn wir etwas schlauer wären, dann würden wir hier ein ordentliche Netzwerk bilden und niemand hätte ein Problem damit, eine Wohnung oder einen Job zu finden, oder zumindest gute und wertvolle konkrete Tipps zu erhalten.
Aber so lange jeder als Geheimagent oder Marlboro-Mann unterwegs ist, wird das auch nichts.
Sag doch mal den Großraum, in dem du suchst, und es wird bestimmt drei bis fünf Leute geben, die zumindest etwas dazu zu sagen haben oder sogar vielleicht etwas drehen können.
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Ich kann dir einen anonymisierten Scan einer "Alles ok" Auskunft (also den Wortlaut) zur Verfügung stellen.
Bei mir hatte genau das Blatt mit der einfachen Auskunft eben genau dieses Wasserzeichen etc. Während die sogenannte private Auskunft mit allen Vorgängen auf normalem Papier gedruck war.
Das mit dem Schmiergeld für den Makler ist natürlich eine ganz krasse Situation. Da solltest du echt überlegen, ob du nicht lieber auf's land ziehst in eine Kaff mit S-Bahn Anschluss und die zusätzlichen 20Min plus Fahrkarte in Kauf nimmst und dafür die Wohnung günstiger und mit weniger Konkurrenz bekommst.
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Mein Schufadatensatz ist hoffnungslos im Eimer.
Jau, in der Stadt war nix zu kriegen. Die Wohnungsbaugesellschaft hat mein Mietgesuch 6 Monate liegen lassen, ohne sich zu melden.
Anfragen auf Mietangebote machten entweder Schufa-Abfrage erforderlich oder die Leute haben das weite gesucht, als ich von meinen Kindern erzählte. "Mit Kindern...., das passt leider nicht in die Hausgemeinschaft." Oder: "Sie sind nicht HartzIV-Empfänger oder so?"
Auf dem Land dagegen bekomme ich die Wohnungen dagegen ohne Augenzucken der Vermieter hinterhergeschmissen. Ganz besonders dann, wenn es sich um alte Klitschen, also energetische Sanierungsfälle handelt. Heizkosten sind für ALGII-Empfänger aber nicht gerade so das Problem, wenn sie nicht gerade die Raumtemperatur auf 24 Grad rund um die Uhr durch alle 4 Jahreszeiten halten.
Im JC habe ich erfahren, das die Gegend gerade einen Bevölkerungsanstieg erfährt, weil die Mieten hier so besonders preiswert sind (aber die Lage nicht zu weit entfernt von der Stadt).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Wenn du zum Beispiel im Großraum HH suchst, dann schau dir mal Wedel, Norderstedt oder Seevetal an. Da ist es alles deutlich entspannter und etwas billiger. Und in zehn bis 30 Minuten bist du in der Stadt. Je nachdem.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2014, 11:40 von Pistachio 00.)
(07-05-2014, 11:15)MitGlied schrieb: Bei mir hatte genau das Blatt mit der einfachen Auskunft eben genau dieses Wasserzeichen etc. Während die sogenannte private Auskunft mit allen Vorgängen auf normalem Papier gedruck war. Ich verstehe den Unterschied nicht.
Meine Auskunft trägt die Überschrift: "Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz" - das ist ja wohl die so genannte Selbstauskunft ?
(07-05-2014, 11:15)MitGlied schrieb: Das mit dem Schmiergeld für den Makler ist natürlich eine ganz krasse Situation. Da solltest du echt überlegen, ob du nicht lieber auf's land ziehst in eine Kaff mit S-Bahn Anschluss und die zusätzlichen 20Min plus Fahrkarte in Kauf nimmst und dafür die Wohnung günstiger und mit weniger Konkurrenz bekommst.
Das kommt nicht in Frage, da mein Kind im Wechselmodell bei mir lebt und mittlerweile auch eine bestimmte Schule besucht.
Aus gewissen Gründen werde ich auch in keine in Frage kommenden Plattenbauten einziehen. (obwohl selbst die inzwischen begehrt und dementsprechend marktpreisorientiert angepasst sind)
Übrigens suche ich in einer begehrten Wohngegend in einer großen sächsischen Stadt.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2014, 11:59 von MitGlied.)
@Pistachio,
hab's hochgeladen, musste das Dokument noch anonymisieren.
Na im Osten sollte die Suche nicht so lange dauern wie im Südwesten.
Das ist übrigens genau das Dokument, was der Vermieter will, sonst nix.
Machts doch nicht so kompliziert. Eine Vorgehensweise hat Timo schon beschrieben. Auch die Variante des "selbst etwas verbesern" der Auskunft, geht... ;-)
Macht nur etwas Arbeit am PC.
Unten wurde nochmal (wie ich oben sagte) gepostet, Wer Was sehen kann. Dein Vermieter sieht gar nichts. Er ist höchstwahrscheinlich nicht "Partner" der Schuaf und deshalb will er das Ding von Dir.
Also selbst ein machen, indem man die negativen Einträge einfach raus löscht und zwar ersatzlos und den Score auf 98% setzen.
Ist nicht mal Urkundenfälschung. Ist nämlich keine Urkunde der Dreck.
Bei der nächsten Wohnung nimmst Du Deinen Gehaltszettel mit, zwinkerst nett mit den Augen und sagst: "Reicht doch, oder?"
Schfa Eigenauskunft geht niemanden etwas an.
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Wenn sich ein Vermieter "hintenrum" eine Auskunft holt, dann macht er das meist über einen Kumpel, der bei der Bank oder bei nem Mobilfunkanbieter (also Vertragspartner) arbeitet.
Das Problem ist, dass dann in der Auskunft, die die Schufa dir geben muss, genau diese Anfrage auftaucht und selbstverständlich steht es dir dann zu, bei besagter Bank nachzuhaken, was denn der Grund für die Anfrage war, wo doch gar kein Vertragsverhältnis besteht. Daher wird die Abfrage "hintenrum" wohl eher sparsam eingesetzt, weil jede Bank sicherlich protokolliert, wer bei der Schufa was anfragt und wenn die Sache eskaliert, wird der betreffende Mitarbeiter sicher kein "Danke" für den verursachten Stress bekommen.
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Davon die Schufa-Auskunft zu schönen kann ich nur dringend abraten. Sollte es nie Probleme mit dem Vermieter geben, mag das vielleicht kein Problem sein. Sollte der Vermieter die Beschönigung herausfinden (und da reicht es bereits, mündlich unwahre Aussagen zu machen), kann er den Mietvertrag wegen Irrtum oder arglistiger Täuschung anfechten.
So kompliziert ist es mit der Schufa übrigens auch nicht. Auf der Eigenauskunft steht alles. Auf der Auskunft für Vertragspartner stehen nur die für diesen relevanten Infos, bzw. es ist ein komplett detailloser Wisch Marke "Alles in Ordnung" (hab ich hier auch rumliegen).
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Danke nochmal - wieder was dazugelernt !
Ich hoffe, das sich noch in diesem Jahr die passende Wohnung finden wird.
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(07-05-2014, 12:54)Jessy schrieb: Davon die Schufa-Auskunft zu schönen kann ich nur dringend abraten. Sollte es nie Probleme mit dem Vermieter geben, mag das vielleicht kein Problem sein. Ich hatte bislang noch niemals im Leben Probleme mit irgend einem Vermieter.
Vorausgesetzt natürlich sind regelmäßig pünktliche Mietzahlungen und kein Verhalten, welches gerechtfertigte Beanstandungen zur Folge hätte.
(07-05-2014, 12:54)Jessy schrieb: Auf der Auskunft für Vertragspartner stehen nur die für diesen relevanten Infos, bzw. es ist ein komplett detailloser Wisch Marke "Alles in Ordnung" (hab ich hier auch rumliegen). Schön für Dich - bei vielen anderen (z.B. Vätern mit Unterhaltsproblemen) sieht das eben ganz anders aus.
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@ raid - Eine Kündigung (auch fristlos) und die Anfechtung wie von mir genannt sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Die Anfechtung zieht ggf. nach sich, dass der Vertrag von Anfang an nichtig ist. Das erübrigt jegliche Kündigung.
@ Pistachio - Kein Grund zur Pampigkeit. Mein Mann hat einen Basis-Score von 5% (niedriger geht nicht). Ich weiß also auch andersrum, wovon ich spreche. Aber wenn du dich so gut mit dem Schufa-Krempel auskennst, ist ja alles in bester Ordnung.
Im übrigen ist einmal immer das erste Mal. Hatte in meinem Leben auch schon einige Wohnungen und bisher nie Schwierigkeiten. Und just seit einigen Monaten habe ich mit unserem bisher völlig problemfreien Vermieter nur Zoff. "Bisher nie" ist also kein Garant für "in Zukunft nie".
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(07-05-2014, 13:41)Jessy schrieb: @ Pistachio - Kein Grund zur Pampigkeit. Sorry, das hast Du aber ganz falsch verstanden ...
(07-05-2014, 13:41)Jessy schrieb: Aber wenn du dich so gut mit dem Schufa-Krempel auskennst, ist ja alles in bester Ordnung. Nein tue ich nicht, deshalb ja meine Fragen hier dazu.
Ich denke aber inzwischen ist alles dazu gesagt.
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07-05-2014, 14:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2014, 15:00 von MitGlied.)
Eine gefälschte Schufa-Auskunft kann natürlich theoretisch zu Problemen beim Mietvertrag führen, aber warum sollte das rauskommen?
Wenn man die Wohnung so wählt, dass man sie im Worst-Case immer selbst oder durch das JobCenter bezahlen kann, dann ist das dem Vermieter schnurzegal.
Wenn er es per "hintenrum" Abfrage rauskriegt, dann kriegt man die Wohnung nicht. Nach der Wohnungsübergabe wird er kaum noch nachforschen, solange keine Unregelmäßigkeiten auftreten.
Und nach 2-3 Jahren ist der Schrieb eh nur noch was zum Hintern abwischen.
Also sollte es eine angemessene Wohnung von der Größe als auch der Ausstattung sein.
Die Schufaauskunft ist eh nur eine Momentaufnahme und meiner Ansicht nach wenig aussagekräftig, was die Zukunft anbelangt im Bezug auf Wohnung.
Denn die Wohnung wird vom JC bezahlt, Kredit, Versandthausraten oder Handyrechnungen nicht. Das ist also eine ganz andere Ausfalldimension.
Weiterhin ist die Schufa eines von vorne herein zahlungsunwilligen Rotationseuropäers ebenfalls reinweiß.
Interessanter wäre da für einen Vermieter eher deine Vor-Vermieter zu fragen, wie das mit dir so gelaufen ist...
Wenn man da nicht irgendwas unschönes passiert ist, kann man da ja Transparenz zeigen und die Vorvermieter nennen und ggf. auch die Einwilligung zur Auskunft geben.
Ich habe mit "alles ok" Schufa im Raum Freiburg 5 Monate gebraucht, bis es endlich eine Zusage gab.
Wenn man natürlich einen "Sponsor" (sowie Dino) hat, dann tut man sich bei der Wohnungssuche erheblich leichter.
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