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Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt
#51
Hallo zusammen,

es sind hier viele Meinungen zusammen gekommen.
Doch laut unterschiedlicher Analysehäuser lohnt sich die Rürup-Rente für die meisten Nutzer nicht. Sie verdienen nicht genug, um vom Steuervorteil profitieren zu können.
Denn nur wenn der Versicherungsnehmer ausreichendes Geld verdient, kann er bei der Steuererklärung auch dies absetzen.
Man muss für sich entscheiden, welche Altersvorsorge für einen geeignet ist. Mann kann heute nicht sagen, welche sich letzten Endes am Besten ist.
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#52
Hallo, Jungs!
Da bin ich wieder.
Tjam, sowie Nappo gesagt hat: Die Ausplünderung (Der Ausdruck hat mir besonders gefallen ;-)) ist begonnen. Die Ex hat per einstweilige Anordnung den Nacheherichen Unterhalt bekommen. Hier verliere auch ich Mut und Kraft irgenwas zu tun. Ich verstehe die Logik der Richterin nicht. Wenn irgenjemand sich ein Haus kauft, kann er auch gleichzeitig Bedürftig sein?? Wie geht es?
LG Lelja
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#53
Juristen sind nicht logisch. Am Abgrund der Soziopathie findet sich keine Logik. Ob eine Berufung / Beschwerdeinstanz möglich ist und Sinn macht, sollte mit einen (guten) Anwalt geklärt werden. Kann man so nicht beurteilen.
Es ist aber - wie immer - zu empfehlen, was die Wenigsten tun. Sich nie einer untergeordneten Instanz beugen und grundsätzlich die Rest-Energie aufbringen, die nächsthöhere und wenn möglich, die letzte Instanz entscheiden zu lassen.
Nur dort kann man Resthoffnung hegen, auf eine denkende Spezies zu treffen.

Richter können auf unteren Ebenen nicht einmal Einkünfte, Umsatz und Einnahmen unterscheiden. Wie sollen Sie Bedürftigkeiten erkennen können, wobei hinzu kommt, dass sie nicht mal Lust haben, solche Überprüfungen vorzunehmen. Im Übrigen ist es Sache der Anwälte, hier den Anstoß zu geben, denn Richter machen von Alleine gar nichts.
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#54
So wie ich von unsere Anwältin verstanden habe gegen der einstweilige Anordnung kann man nicht vorzugehen. Es sind keine Rechtsmittel gestattet. Ist das so? Weiss ich nicht.
Diese einstweilige Anordnung gilt erstmal bis September, danach wird noch eine Verhandlung geben. Ich weiss jetzt auch nicht ob es sich lohnt auf diese Verhandlug sich vorzubereiten (es ist nicht zu viel Zeit) oder jetzt schon für das OLG das Material sammeln.
Und immmer die gleiche Frage: Wo findet man einen guten Anwalt? Unsere ist sowas unmotiviert. (Sie kann nur die Rechnungen gut schreiben)

Danke,
LG
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