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JC nervt !
#51
Danke Timo,
schön dass du wieder da bist.

Bin seit Wochen in China und werde bei meiner Rückkehr sicherlich einige Briefe vorfinden. Werde dann berichten.


PS.: Hier in China sind Frauen noch Frauen, und die wollen das so.
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#52
So, nun bin ich seit einigen Monaten geschieden und dachte
das das schlimmste vorbei ist.
Kinder leben bei mir und es gibt auch kein nachehelichen Unterhalt.
Ich bekomme auch keinen Unterhalt für die Kinder von Ex, da nicht Leistungsfähig.

Heute bekomme ich seit langem mal wieder Post vom JC.

Die wollen das Geld wieder haben, das damals meine EX für die Kinder beantragt hat, und zu unrecht erhalten hat.
(Siehe Beitrag #36)

Nachdem ich bereits im Juli 2013 dort angerufen habe,
und die mir gesagt haben das alles unwirksam ist (Siehe Beitrag #42), habe ich gehofft das es nun vorbei ist.
Jetzt geht es wieder los ! Angry

Werde also nochmals widersprechen. Mal schauen was da kommt.

Habe gelesen, das bei so etwas die Verjährungsfrist 4 Jahre beträgt...
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#53
(17-06-2014, 19:43)tumi schrieb: Nachdem ich bereits im Juli 2013 dort angerufen habe,
und die mir gesagt haben...

Anrufen ist ganz, ganz schlecht. Das macht dem Beamten viel zu wenig Arbeit. Einen Anruf kann man wieder vergessen, und was am Telefon besprochen wurde, ist eh nach ein paar Wochen nicht mehr nachweisbar oder nachvollziehbar.

Die Mühe für einen kleinen Dreizeiler erspart später das Mehrfache an Extra-Aufwand, wenn der Beamte mal wieder an Amnesie leidet oder unwillig ist. Ein Stück Papier ist ein Vorgang - dessen Eingang muss bestätigt und dokumentiert werden, der Vorgang muss nachvollziehbar bearbeitet werden - und so einfach unerledigt ablegen kann man ihn auch nicht......

deshalb: alles schreiben, Schreiben selbst hinbringen (oder per Einschreiben mit Rückschein versenden), Empfang bestätigen lassen. Spart später viel Ärger.

Noch ein Trick im Umgang mit Behörden, der sich als wirksam erwiesen hat: man betritt den Raum, schaut sich gründlich um und notiert sich zuallererst die Namen der Anwesenden. Erst dann trägt man sein Anliegen vor - so genau und intensiv wie einem da zugehört wird, das erlebt man sonst selten.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#54
(17-06-2014, 19:43)tumi schrieb: Habe gelesen, das bei so etwas die Verjährungsfrist 4 Jahre beträgt...

Verjährung tritt nur ein wenn man nicht erinnert wird.
Mit jedem Schreiben fängt die wieder von vorn an.
Das nur mal am Rande.

Gruß
IWAN
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#55
Update:

Im neuesten Schreiben des JC steht:
" Der Bewilligungsbescheid von Leistungen erfolgte vorläufig, da Angaben zum Kindesunterhalt, Getrenntlebendunterhalt und Anspruch auf Kindergeld noch ungeklärt waren. "

Das heißt also: Es wurden Leistungen gezahlt, ohne jeglichen Beweis für die Notwendigkeit zu haben?

Dürfen die das wirklich machen?
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#56
Der Jobcenter kann von Dir nach meinem Verständnis nur Leistungen fordern, die Du gegenüber der Ex zu erbringen gehabt hättest; das dürfte insofern nur Trennungsunterhalt sein.

Warst Du dazu verpflichtet und hast ihn nicht geleistet, hängst du jetzt mit den nicht bezahlten Beträgen in der Haftung.

Hattest Du aufgrund fehlender eigener Leistungsfähigkeit keine Verpflichtung zum Trennungsunterhalt, dann können die Dilettanten vom Jobcenter dir nix anhaben.

Jobcenter greift nur auf dich zurück, wenn zunächst ein zivilrechtlicher Anspruch bestand, den Du nicht erfüllt hast und damit der Berechtigte nicht unter der Brücke landet halt eine Leistung gewährt bekommt.

Natürlich wird dann hinterher trotzdem versucht, die eigenen Fehler jemand anderen aufzubürden - Logo!

Rechtsbehelfe einlegen und ggf. Klage, anders wirst du diesem Gesocks nicht beikommen!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#57
Ich werde dann wohl die Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung abgeben.

Das mache ich nicht gern, weil es eine Art Schuldeingeständnis ist.

Ich bin mir aber keiner Schuld bewusst.
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#58
Update:
Die Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung nach gem. § 1629a BGB für meine Kinder wurde nicht akzeptiert.

Im Antwortschreiben des JC wird das begründet, das nach §44 SGB X das JC keinen Fehler gemacht hat.

Ich weiss jetzt nicht mehr weiter.
Die Frechheit ist, dass meine Ex damals (nachdem sie schon 3 Monate Leistungen bezogen hat) dem JC eidesstattlich versichert hat, dass sie falsche Angaben gemacht hat um an die Leistungen zu kommen.

Falls es wirklich keinen Ausweg gibt und bezahlt werden soll, sind da nicht beide Elternteile verpflichtet? (Gemeinsames Sorgerecht)

Ich finde es zum kotzen, dass minderjährigen mit Gerichtsvollzieher und Pfändung gedroht wird.
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#59
Herrjeh, der Thread ist jetzt schon über zwei Jahre alt und du hast dich immer noch nicht mit jemandem in Verbindung gesetzt, der von der Materie Ahnung hat. Stattdessen lässt du dich seit Jahren vom Jobcenter an der Nase herumführen.

Bereits die Rechtsgrundlage, sofern du das richtig zitierst, die das Jobcenter angibt, ist falsch. Die Wahrscheinlichkeit die Sache im Vorverfahren aus der Welt zu schaffen ist ziemlich hoch. Da müsstest du noch nicht einmal vor Gericht.
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#60
Hallo Timo, danke das du dich meldest.

(31-08-2014, 17:53)the notorious iglu schrieb: ... und du hast dich immer noch nicht mit jemandem in Verbindung gesetzt, der von der Materie Ahnung hat.

Ehrlich gesagt habe ich kein Geld mehr um einen Anwalt zu bezahlen.

(31-08-2014, 17:53)the notorious iglu schrieb: Die Wahrscheinlichkeit die Sache im Vorverfahren aus der Welt zu schaffen ist ziemlich hoch. Da müsstest du noch nicht einmal vor Gericht.

Entschuldige meine Unwissenheit, aber ich kenne mich da nicht aus.

Also den Bescheid widersprechen, mit der Angabe dass die Rechtsgrundlage falsch ist. Richtig?
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#61
(31-08-2014, 19:08)tumi schrieb: Ehrlich gesagt habe ich kein Geld mehr um einen Anwalt zu bezahlen

Wie viel Geld hast du denn?Big Grin

Es gibt übrigens auch viele Organisationen, die das ohne ein Entgelt machen. . Den Anwalt müsstest du auch nicht bezahlen, wenn du im Recht bist.

(31-08-2014, 19:08)tumi schrieb: Also den Bescheid widersprechen, mit der Angabe dass die Rechtsgrundlage falsch ist. Richtig?

So einfach ist es dann leider auch nicht. Wenn man argwöhnisch wäre, könnte man annehmen, dass das Jobcenter absichtlich die falsche Rechtsgrundlage nennt, damit man nicht über die Rechtsfolgen bzw. die Bedingungen der richtigen stolpert.

Letztlich müsste man das anhand der (Aufhebungs-)Bescheide genauer prüfen. Ich habe den Verdacht, dass sich mehrere Möglichkeiten ergeben gut, aus der Sache herauszukommen. Aber ohne die Bescheide gesehen zu haben, kann man das nicht sicher sagen.
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#62
Ein Nachtrag noch:

Der reguläre Zug ist schon lange abgefahren. Der Trickkistensonderzug fährt in ziemlich genau drei Monaten ab. Insofern solltest du langsam in die Puschen kommen.
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#63
@Tumi...

Wozu Du dir einen Anwalt nehmen willst, ist zumindest mir völlig unklar.

Alles, was Du wissen musst, um korrekt und sachlich ggü. dem JC zu argumentieren bzw. auf deren Post entsprechend zu reagieren, steht hier in "trennungsfaq" glasklar dokumentiert. Du müsstest Dir nur mal die Mühe machen, zu lesen. Anstatt Andere für Dich denken zu lassen.

Nochmal. Das JC zahlt auf Grundlage dessen, was Ihnen vorgelegt wird. Ob Vorgelegtes stimmt, prüfen die dort nicht nach. Stellt sich später heraus, dass zu Unrecht gezahlt wurde, sucht man nach Ersatzzahlern. ALLE sollen zahlen, nur die Quelle der Verursachung namens JC nicht. Selbst wenn die dort gröbste Fehler und exorbitante Verstöße in Sachen Amtsermittlungspflicht begehen.

Früher hatte hier bei uns die Partei der SED immer recht. Und heute hat in sozialrechtlicher Leistungszahlungsangelegenheit halt immer das JC recht. Selbst wenn es Unrecht hat, hat es recht zu haben. Zum Wohle des Hartz4 Volkes. Wie es immer so "nett" behauptet.

Komme also jetzt mal in deinen PuschenExclamation
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#64
Hallo Timo und Dzombo,
es ist nicht meine Absicht euch auf die Nerven zu fallen.
Mein Problem ist, dass ich nicht weiß was ich als nächstes tun soll.

Deshalb bitte ich hier im Forum um Hilfe.

Die Frennungsfaq habe ich durchgelesen, aber nicht erkannt was mir in diesem Fall weiterhelfen könnte.

Dass es Organisationen gibt, die da beraten, weiß ich.
Aber welche? Caritas? Verbraucherzentrale? www.sassi-consulting.de?
Hab wirklich keine Ahnung.

Ihr beide sagt, ich soll in die Puschen kommen. Das heißt?

Ein Einzeiler wie "Gehe zum Sozialgericht" würde mir weiterhelfen. (Falls das die Lösung ist)

Nun ja, danke trotzdem.
Verschwendet keine Gedanken mehr, Ihr habt sicherlich genug eigene Sorgen.

Tschüss
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#65
(03-09-2014, 11:45)tumi schrieb: es ist nicht meine Absicht euch auf die Nerven zu fallen.
Mein Problem ist, dass ich nicht weiß was ich als nächstes tun soll.

Tatsache ist, dass man dir ohne die Bescheide gesehen zu haben nicht helfen kann. Das Jobcenter handelt hier grundsätzlich korrekt. Unter Umständen gibt es ein paar Hintertürchen. Das hängt aber eben von den Bescheiden ab. Vielleicht wird es ohne gerichtliche Hilfe nicht gehen. Kann man eben so nicht sagen.


(03-09-2014, 11:45)tumi schrieb: www.sassi-consulting.de

Das ist natürlich die allerbeste Lösung.Wink

Zu diesen halbstaatlichen Parasiten wie Caritas, Diakonie, AWO etc. solltest du auf keinen Fall gehen. Die hängen am Tropf des Jobcenters und sind nicht unabhängig. Ganz abgesehen von einem häufig auftretenden eklatanten Kompetenzproblem. Gewerkschaften und dergleichen sind häufig auch nicht tief genug in der Materie.

Du hättest dir auch einmal die Mühe machen können deine Suchmaschine anzuwerfen, dann wärst du vielleicht hier gelandet:

http://www.my-sozialberatung.de/adressen

und könntest nachschauen, ob es in deiner Umgebung eine unabhängige Beratungsstelle oder Initiative gibt, die dir hilft. Wenn du dann Glück hast, sind die Leute da vielleicht auch noch kompetent. Häufig muss man dann aber einem Verein beitreten.

Wenn das alles nicht klappt und dir keiner weiterhelfen kann oder will, dann wendest du dich an oben genannten.
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#66
Darum geht es garnicht. Die Rechtsprechung hat eine gesamtschuldnerische Haftung für Bedarfsgemeinschaften ausgeschlossen und stellt auf das Individualisierungsprinzip ab.

In dem Fall heißt das, dass wenn das Jobcenter den Kindern zu unrecht Leistungen erbracht hat, und sozialrechtlich hat es das, dann muss es diese Leistungen auch von den Kindern zurückfordern und eben nicht von der Mutter. Das hat schon so seine (sozialrechtliche) Richtigkeit.
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#67
Bringt es was, wenn ich Akteneinsicht beantrage um mich auf eine Sozialklage vorzubereiten?
Und warum ist die Einrede Unwirksam?
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#68
(03-09-2014, 13:08)tumi schrieb: Bringt es was, wenn ich Akteneinsicht beantrage um mich auf eine Sozialklage vorzubereiten?
Und warum ist die Einrede Unwirksam?



(31-08-2014, 19:21)the notorious iglu schrieb: Letztlich müsste man das anhand der (Aufhebungs-)Bescheide genauer prüfen. Ich habe den Verdacht, dass sich mehrere Möglichkeiten ergeben gut, aus der Sache herauszukommen. Aber ohne die Bescheide gesehen zu haben, kann man das nicht sicher sagen.

(03-09-2014, 12:05)the notorious iglu schrieb: Tatsache ist, dass man dir ohne die Bescheide gesehen zu haben nicht helfen kann. Das Jobcenter handelt hier grundsätzlich korrekt. Unter Umständen gibt es ein paar Hintertürchen. Das hängt aber eben von den Bescheiden ab. Vielleicht wird es ohne gerichtliche Hilfe nicht gehen. Kann man eben so nicht sagen.
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#69
(03-09-2014, 13:08)tumi schrieb: Bringt es was, wenn ich Akteneinsicht beantrage um mich auf eine Sozialklage vorzubereiten?
Und warum ist die Einrede Unwirksam?

Es müsste ja eigentlich erstmal reichen, sich auf die bisher zugestellten Schriftstücke des JC zu beziehen.

Die Einrede ist nur gegenüber dem Bescheid unwirksam. Der Rückforderungsbescheid ist wohl rechtmässig, kann aber m. E. nicht in ein Vollstreckungsverfahren münden, weil das Kind eben noch nicht volljährig ist (So jedenfalls das BSG in B 14 AS 153/10 R, Randziffer 45 ff). Vorher lässt sich das Vermögen des Kindes zu diesem Zeitpunkt ja gar nicht feststellen und das BVerfG will seit den 80ern nicht mehr, das die Kuckuckskleber den Kindern ihren Lolly oder das Dreirad wegnehmen.

Das hier dürfte ja wohl zutreffen:

Zitat:Sollte - wie vorliegend - der Schuldner bei Erlass des Erstattungsbescheides noch nicht volljährig sein, ist der Erstattungsbescheid zum Zeitpunkt seines Erlasses zunächst rechtmäßig. Dies entspricht der § 1629a BGB zugrunde liegenden unbeschränkten Haftung des Minderjährigen bis zum Eintritt der Volljährigkeit[..]Soweit aber bei Eintritt der Volljährigkeit das an diesem Tag bestehende pfändbare Vermögen hinter den (unter § 1629a BGB fallenden) Verbindlichkeiten zurückbleibt, kommt die Haftungsbeschränkung zum Zuge. In diesem Fall besteht gemäß § 48 Abs 1 Satz 2 Nr 1 SGB X ein Anspruch auf Aufhebung des Erstattungsbescheides.

Insofern müsste das JC den Bescheid noch 2 oder 3 Jahre ohne weitere Maßnahmen wegheften müssen(die Tochter war 15?).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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