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Kindesunterhaltspflicht bei Leistungsunfähigkeit wegen Studium
#1
Smile 
Hallo ihr alle ,

ich habe eine recht schwierige Situation habe im Internet schon vieles gelesen aber dennoch keine Antwort gefunden ich hoffe hier kann mir geholfen werden. Schonmal einen Dank für eure Bemühungen

Also folgendes :

Ich habe mich von meiner Freundin getrennt und sie hat ein Kind im Alter von 2 Monaten von mir und verlangt Kindesunterhalt von mir .

Ich studiere derzeit aber und werde auch noch die nächsten 4 Jahre studieren und habe somit kein Einkommen.
Eine Ausbildung habe ich auch nicht sprich ich habe direkt nach dem Abitur mit dem Studium begonnen.

Meine Frage lautet nun:

Gelte ich nun als nicht leistungsfähig ? ein fiktives einkommen kann bei mir nicht erhoben werden weil ich keine ausbildung habe und würde ich einen nebenjob annehmen würde ich nicht über die Selbstbehalt von 800 Euro kommen oder liege ich da falsch ( bin student da kann ich nur einen 450 Euro Minijob aufnehmen) ? Kann das Jugendamt mir vorschreiben mein Studium abzubrechen und das ich dann eine unqualifizierte Arbeit aufnehme nur um den Kindesunterhalt decken zu können ? Wie sieht das mit dem Unterhaltsvorschuss aus welchen meine Ex Freundin dann höchstwahrschienlich erhält muss ich diesen zurückzahlen ( wenn ich in zukunft arbeite ) obwohl ich zurzeit nicht leistungsfähig bin ????

Vielen dank hoffe es finden sich antworten auf meine Fragen
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#2
Zunächst einmal: Bist Du sicher, daß es Dein Kind ist?

Falls ja: Du bist nicht leistungsfähig und brauchst deshalb keinen Unterhalt zu zahlen. Allerdings kann das JA verlangen, daß Du das Studium zügig durchziehst.

Andere und viel wichtigere Frage:

Wie haltet Ihr es mit dem Umgang?

Das Kind braucht Deine väterliche Betreuung!

Bei einem kleinen Kind ist häufiger kurzer Umgang besser als weniger langer. Im Idealfall kümmerst Du Dich täglich um das Kind.

Was für eine Vereinbarung habt Ihr da getroffen?

Simon II
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#3
Sie möchte das ich nichts mit dem Kind zu tun habe also kein Umgang usw.

Ich habe auhc kein Geld um irgendwelche Klagen vor dem Gericht zu führen.

Ich habe mit dem Studium allerdings die regelstudienzeit überschritten !!!

Kann das Jugendamt mir das weiterstudium nun verbieten ?
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#4
(02-10-2014, 11:58)Richard schrieb: Sie möchte das ich nichts mit dem Kind zu tun habe also kein Umgang usw.

Ich habe auhc kein Geld um irgendwelche Klagen vor dem Gericht zu führen.

Suche Dir DRINGEND Hilfe an Deinem Studienort. Gibt es dort eine VAFK-Gruppe? Es ist Deine Pflicht, den Umgang mit dem Kind durchzusetzen!

Jetzt den Kopf in den Sand zu stecken ist nicht! Das Kind hat ein Recht darauf, daß Du Dich um es kümmerst!

Bitte lies hierzu Trennungsfaq - Umgangsrecht

Jetzt ist es noch sehr früh - Du kannst noch viel erreichen.

(02-10-2014, 11:58)Richard schrieb: Ich habe mit dem Studium allerdings die regelstudienzeit überschritten !!!

Kann das Jugendamt mir das weiterstudium nun verbieten ?

Wie lange wird denn das Studium voraussichtlich noch dauern?

Simon II
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#5
das studium wird noch 4 jahre dauern
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#6
(02-10-2014, 12:26)Richard schrieb: das studium wird noch 4 jahre dauern

Manoman, laß Dir doch nicht alles aus der Nase ziehen! Angry

- welches Fach studierst Du?
- wie lang ist die Regelstudienzeit?
- warum brauchst Du noch vier Jahre?
- warum überschreitest Du die Regelstudienzeit?
- wann überschreitest Du sie (hast Du sie schon überzogen? Wenn ja, warum?)

etc.

Ohne vernünftige Informationen über Deine Situation kann man Dir nicht helfen.

Simon II
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#7
Fach : Humanmedizin seit 2010

Regelstudienzeit : 2 Jahre Vorklinik , 3 Jahre Klinik , 1 Jahr Praktikum ( gesamt 6 Jahre 3 Monate)

Ich brauche solange weil ich immernoch in der Vorklinik hänge

ich brauche halt 4 anstatt 2 Jahre für die Vorklinik. (Prüfungsprobleme , ein halbes jahr auszeit genommen 2011 )

Darum ist mein komplette Studiendauer nicht 6 Jahre 3 Monate sondern voraussichtlich 8 Jahre 3 Monate.

Ich bin nun im Sommer falls nichts dazwischen kommt mit der Vorklinik fertig und bräuchte dann noch 4 Jahre für den Rest des Studiums sprich 3 Jahre klinik 1 Jahr praktikum
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#8
Es bleibt dir gar nichts anderes übrig als Nichtleistungsfähigkeit geltend zu machen. Dass du erst langsam warst, macht dich nicht schuldig, aber ab jetzt werden die benötigten Semester wohl an der Geschwindigkeit gemessen, die deine Studienkollegen fahren. Deine Chancen sind erst einmal gut, keinen Unterhalt zahlen zu müssen.

Zitat:Sie möchte das ich nichts mit dem Kind zu tun habe also kein Umgang usw.

Sonst noch was? Vielleicht noch der Wunsch, dass du Selbstmord begehst? Oder dass sie das Kind in Gold aufgewogen bekommt?

Hast du gemeinsame Sorge? Wenn nicht, SOFORT beantragen. Das kostet dich nichts oder fast nichts, kein Anwalt. Anschliessend Umgangsregelung vereinbaren, wenn sie auf Zeit spielt oder gar nicht mitspielt: SOFORT vor Gericht. Die kommenden Monate sind entscheidende Weichen für die nächsten 18 Jahre und länger.
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#9
Nein kein gemeinsames Sorgerecht.

wie sieht das eigentlich mit betreuungsunterhalt aus ?

das kann ich dann ja wenn ich nciht leistungsfähig bin auch nicht zahlen

wird mir das als schuld aufgeschrieben ?

gilt das nur 3 Jahre oder noch darüber hinaus ?

angenommen es kommt im studium noch was dazwischen könnte das jugendamt mir dann das weiterstudieren verbieten ?

aber davon hätten sie ja nichts weil ich nichtmal eine abgeschlossene berufsausbildung habe. also ob ich von Harz 4 lebe oder weiter studiere wäre doch eigentlich total egal
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#10
(02-10-2014, 11:58)Richard schrieb: Sie möchte das ich nichts mit dem Kind zu tun habe also kein Umgang usw.

Was sie möchte ist völlig irrelevant. Umgang zwischen Kind und Vater ist ein Grundrecht. Und zwar des Kindes und des Vaters. Auch wenn die liebe Mama das nicht so möchte. Das solltest du ihr klar und deutlich kommunizieren.
Hast du schon das gemeinsame Sorgerecht?

(02-10-2014, 11:58)Richard schrieb: Ich habe mit dem Studium allerdings die regelstudienzeit überschritten !!!
Kann das Jugendamt mir das weiterstudium nun verbieten ?

Natürlich nicht.

Lies dich hier in diesem Forum ausgiebig ein, du bist jetzt in einer nicht allzu schlechten Situation. Du bist derzeit noch nicht leistungsfähig. Das Jugendamt wird mit allen Tricks versuchen dich dazu zu überreden einen Titel/Urkunde/Zahlungsverpflichtung zu unterschreiben.
MACHE DAS AUF KEINEN FALL! Du bist derzeit nicht leistungsfähig. Ende. Durch deine Unterschrift bestätigst du, dass du das Geld, was das Jugendamt jetzt an die Mutter vorauszahlt, irgenwann zurückzahlst. Es laufen also Schulden auf für dich! Wenn du das einmal unterschrieben hast, kommst du da nie mehr raus. Du unterwirfst dich damit der Pfändung.
Wie sicher bist du dir, dass du wirklich der Vater bist? Bedenke, mehr als 10% aller Kinder sind Kuckuckskinder und es geht hier um Unterhalt für die nächsten 20 Jahre oder länger. Das heißt, wir sprechen hier in Summe von weit über 100 000 Euro. Da musst du dir absolut sicher sein. Wenn nicht, ist ein Test im Wert von ein paar Hundert Euro SEHR gut angelegtes Geld!
Damit würden sich evtl. all deine Sorgen in Luft auflösen

Nochmal: Unterschreibe keinesfalls eine Urkunde! Das Jugendamt steht immer auf Seite der Mutter. Die wollen dass du zahlst, was sie vorschießen.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#11
(02-10-2014, 14:04)Richard schrieb: wie sieht das eigentlich mit betreuungsunterhalt aus ?

Kannst du im Moment vergessen. Kindesunterhalt würde vorgehen und wenn schon dafür nichts da ist, hat sichs mit BU erledigt. Nix Schulden.

Gibts einen Vaterschaftstest? Wieso kommt die Ex auf Durchfälle a la "Vater soll Kind nicht mehr sehen"?
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#12
Sie sagt es wäre IHR kind und ich werde IHR kind nie mehr zu gesicht bekommen aber zahlen soll ich... Vaterschaftstest wurde nicht gemacht.

Kontakt ist mit ihr aber nicht einfach. Sie schreibt weder zurück noch geht sie ans telefon oder aber ich bin blockiert.


Wichtig ist für mich Primär so hart es auch klingt natürlich meine eigene Berufliche Zukunft das mein leben nicht den bach runter geht.

Das das Jugendamt mir nicht das Studium verbietet und das ich nicht haufenweise an Schulden auftürme in den nächsten Jahren.

Wegen Umgang es lässt sich mit ihr einfach nciht reden..
Sorgerecht habe ich keins..
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#13
1. Schreibe ihr. Gemeinsames Sorgerecht verlangen, Fristsetzung zur Zustimmung 10 Tage. Am 10. Tag vor Gericht gehen, Gerichtsantrag vorher schon vorbereiten.
2. Anschliessend Umgangsregelung, dasselbe Spiel. Nicht umgekehrt. Erst Sorte, dann Umgang.

Zitat:Wichtig ist für mich Primär so hart es auch klingt natürlich meine eigene Berufliche Zukunft das mein leben nicht den bach runter geht.

Keine Sorge, die werden nichts dagegen haben, dass du Arzt wirst, denn dann sehen die Damen Ex und vom Jugendamt das grosse Geld anrollen. Als Arzt hättest du auch gute Chancen, anderswo auf der Welt zu arbeiten, wenn einem solche Wege offen stehen ist das vorteilhaft für deine Unterhaltspflichtigenkarriere.
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#14
Wenn ich nun aber Geld auf dem Konto gespart hätte oder Geld erben würde ich dann wieder als leistungsfähig gelten und müsste von diesem Geld dann das Kindesunterhalt zahlen ?
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#15
Ja. Wenn du Vermögen hast musst du das für Unterhalt ausgeben. Und um gleich die immer gerne erzählte Legende abzuwürgen: Aber nicht hinterher. Solang du als Student nicht leistungsfähig bist, schuldest du auch keinen Unterhalt. Schulden laufen dann nicht auf. Wenn du nach dem Studium erbst oder reich wirst, musst du nicht für die Vergangenheit zahlen.
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