18-11-2014, 18:30
Der Vater machte Umgangskosten beim Jobcenter für die Abholung seines Kindes von der Mutter
geltend. Das Jobcenter wollte die geforderte Kilometerpauschale von 30 Eurocent je gefahrenem
Kilometer nicht bezahlen und so ging der Fall vor die Gerichte. Nach anderen Quellen als der unten angegebenen, argumentierte der Vater u. a., die Nutzung der Bahn sei nicht zumutbar, da so die Gesamtwegstrecke 5 Stunden Reisezeit benötige, mit dem KFZ jedoch nur etwa 3 Stunden. Das BSG hat entschieden, das nur die notwendigen Kosten ersetzt werden. Notwendig war nach Auffassung der Richter eine Bahnfahrkarte.
Quelle: BayRVR
http://bayrvr.de/2014/11/18/bsg-fahrtkos...hntickets/
Hoffentlich führt das nicht dazu, das die Väter den Umgang demnächst in der Bahn ausüben müssen, wenn das Kind in München abgeholt werden muß, um ein paar Stunden des Wochenendes in Flensburg zu verbringen.
geltend. Das Jobcenter wollte die geforderte Kilometerpauschale von 30 Eurocent je gefahrenem
Kilometer nicht bezahlen und so ging der Fall vor die Gerichte. Nach anderen Quellen als der unten angegebenen, argumentierte der Vater u. a., die Nutzung der Bahn sei nicht zumutbar, da so die Gesamtwegstrecke 5 Stunden Reisezeit benötige, mit dem KFZ jedoch nur etwa 3 Stunden. Das BSG hat entschieden, das nur die notwendigen Kosten ersetzt werden. Notwendig war nach Auffassung der Richter eine Bahnfahrkarte.
Quelle: BayRVR
http://bayrvr.de/2014/11/18/bsg-fahrtkos...hntickets/
Hoffentlich führt das nicht dazu, das die Väter den Umgang demnächst in der Bahn ausüben müssen, wenn das Kind in München abgeholt werden muß, um ein paar Stunden des Wochenendes in Flensburg zu verbringen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater