(14-02-2015, 17:59)pudding schrieb: Viele wissen es aber auch nicht besser.
Sie meinen nur, es besser zu wissen. Was mich ärgert, ist die Tatsache, das Leute, die darüber zu entscheiden haben,
für ihr Fehlverhalten nicht persönlich zur Verantwortung gezogen werden können. In den seltensten Fällen werden SB's mal
zivilrechtlich verknackt. Das Fehlverhalten wird nach meiner Auffassung nicht nur geduldet. Ich habe hier die schriftliche Stellungnahme eines Geschäftsführers zu meiner Beschwerde, in dem er dem zuständigen Mitarbeiter einwandfreie Arbeit bescheinigt. Der Mitarbeiter habe sich sogar extra meinetwegen im Kollegenkreis erkundigt, ob man meinen Anträgen zur temp. BG entsprechen könne. Es wäre mir freigestellt, meine eigene Rechtsauffassung sozialgerichtlich klären zu lassen. Ählich äusserte sich auch das Landesministerium für Soziales und Dingenskirchen.
Nachdem ich der Empfehlung nachkam und unsere Ansprüche sozialgerichtlich klären liess, war die Presse lange Zeit damit zugange mal eine Stellungnahme vom Landkreis dazu zu bekommen. Es gab aber keine. Frei nach dem Motto:"Wo ist das Problem? Die Kläger haben doch nun ihre Leistungen bekommen."
Dafür hat das JC, wie sich aus der Korrespondenz mit dem Sozialgericht ergab, sehr detailliert darüber Buch gehalten, welche Leistungen zurückgehalten wurden. Man kannte also die potentielle "Ersparnis" im Fall eines Obsiegens auf den Cent genau.
In 2 Wochen muß ich meinen nächsten WBA beantragen. Mir ist jetzt schon schlecht.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater