28-03-2015, 17:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-03-2015, 17:50 von Blumentopferde.)
Hier wird vom Spiegel definiert unter welchen Voraussetzung der Name komplett ausgeschrieben wird:
"Der Pressekodex fordert für eine identifizierende Berichterstattung, es müsse "eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat" vorliegen. Diese Voraussetzung sehen wir erfüllt."
Quelle: http://spon.de/aes4h
"Der Pressekodex fordert für eine identifizierende Berichterstattung, es müsse "eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat" vorliegen. Diese Voraussetzung sehen wir erfüllt."
Quelle: http://spon.de/aes4h