Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2015
Hallo,
der Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige beträgt seit 01.01.2015, 880,- €.
Das Jugendamt legt der Unterhaltsberechnung meines Mannes allerdings weiterhin 800,- € zu Grunde.
Begründung: Ihre Frau hat auch Geld.
Angeblich darf im Mangelfall der Selbstbehalt weiterhin bis auf 800,- € gekürzt werden.
Müßten nicht wenigstens die hohen Umgangskosten berücksichtigt werden.
Außerdem ist beim Jugendamt bekannt, dass ich berentet bin.
Kg
Nummerzwei
Beiträge: 3.657
Themen: 46
Registriert seit: Sep 2008
Das JA kann nichts festlegen.
Die haben genau das zu titulieren, was der Pflichtige will.
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Im Mangelfall, also genau dann wenn der Selbstbehalt eigentlich ins Spiel kommen sollte wird einfach irgendwas aus dem Hütchen gezogen im praktizierten deutschen Unterhaltsrecht. Der Selbstbehalt ist eigentlich eine Fiktion, eine Theorie. Zusammenwohnen mit einem leistungsfähigen Partner: Bis zu 30% Kürzung wegen "Haushaltsersparnis". Keine Anerkennung von Ausgaben. Umgangskosten werden sowieso mal anerkannt, mal nicht. Oder die beliebte Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Das Jugendamt kann das alles nur fordern, die Forderung duchsetzen kann nur das Gericht. Aber die Chancen, dass es sich den Argumenten des Jugendamts anschliesst stehen gut, wenn es sich um Mangelfälle dreht.
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2015
(06-07-2015, 08:06)p__ schrieb: Im Mangelfall, also genau dann wenn der Selbstbehalt eigentlich ins Spiel kommen sollte wird einfach irgendwas aus dem Hütchen gezogen im praktizierten deutschen Unterhaltsrecht. Der Selbstbehalt ist eigentlich eine Fiktion, eine Theorie. Zusammenwohnen mit einem leistungsfähigen Partner: Bis zu 30% Kürzung wegen "Haushaltsersparnis". Keine Anerkennung von Ausgaben. Umgangskosten werden sowieso mal anerkannt, mal nicht. Oder die beliebte Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Das Jugendamt kann das alles nur fordern, die Forderung duchsetzen kann nur das Gericht. Aber die Chancen, dass es sich den Argumenten des Jugendamts anschliesst stehen gut, wenn es sich um Mangelfälle dreht.
Genauso habe ich mir das vorgestellt. Leider. Durchfechten vor Gericht lohnt nicht.
Unter dem Strich sieht es für uns so aus. Würden wir in getrennten Wohnungen leben,
bräuchte mein Mann nichts mehr zahlen. Bliebe ihm nicht genug Geld für die Umgangskosten, würde das Amt zahlen.
Wenn ich Haushaltsersparnis lese bekomme ich irre Wut. Eine Haushaltsersparnis sollte doch beide Partner betreffen. Hier läuft es so, dass was er spart, zahlt sie drauf.
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Um zu beurteilen, ob und was sich vor Gericht lohnt, müsstest du den Fall genauer schildern, Einkommen, Kosten, genaue Forderungen, Situation der Beteiligten. Getrennte Wohnungen helfen euch nicht, da ihr verheiratet seid. Ihr seid euch gegenseitig verpflichtet, füreinander einzustehen. Das hat noch weit mehr Nachteile, so könnte der Vater wegen seinem Verheiratetenstatus auch nicht Aufstocker werden, wenn er arbeitet aber zu wenig verdient. Neuheirat ist immer schlecht. Der Staat lacht sich eins und lädt sogleich alles auf dem neuen Partner ab. Ich krieg immer Lachanfälle, wenn ich von den eifrigen Streitern für die Ehe gleichgeschlechtlicher Partner höre. Die kämpfen für das Recht, sich selbst ins Knie schiessen zu dürfen. Das gibt ein fettes Nettominus, auch noch wenn man die angeblich so wertvollen Vorteile wie Witwenrente oder Steuerersparnis mitrechnet. Die nur bei deutlich ungleichen Einkommen ein paar Euro ausmachen, was in diesen Partnerschaften viel seltener der Fall ist als in klassischen Ehen.
Wut bringt dich nicht weiter. Das Unterhaltsrecht ist nun mal ein Wahnsinn, aber Realität.