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Zur Vaterschaft verurteilt
#1
https://de.nachrichten.yahoo.com/schwede...20435.html

Schwede willigt ein, dass seine Frau künstlich befruchtet wird - mit fremder Samen- und Eizelle. Sie trägt also genetisch fremde Keimzellen aus. Er vereinbart vor der Behandlung ausdrücklich schriftlich, dass nur eine befruchtete Eizelle eingepflanzt wird. Die Frau hält sich nicht daran, lügt in der Klinik, lässt sich zwei befruchtete Eizellen einpflanzen und bekommt zwei Kinder. Sie lassen sich scheiden, Mann fechtet die Vaterschaft an. Er verliert durch alle Instanzen.

Begründungen der Gerichte: Mit der Einverständniserklärung zu der künstlichen Erzeugung habe er indirekt auch in eine Mehrfachgeburt eingewilligt. Das Interesse, kein Vater von Zwillingen sein zu wollen könne auf keinen Fall gegenüber dem Interesse des Kindes überwiegen, einen Vater zu haben.
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#2
... wer die Biologie herausfordert, ..., hat den Salat!

Jetzt kann Mann natürlich auf die rechtliche Situation schimpfen. Kenne solche Situationen aus der (ehemaligen) weiteren Verwandtschaft; das Krebsrisiko für solche Kids ist stark erhöht!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
Das Interesse des Kindes, einen Vater zu haben, der zahlt...
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#4
(29-10-2015, 21:42)CheGuevara schrieb: .das Krebsrisiko für solche Kids ist stark erhöht!

Weisst du mehr darüber? Danke.
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#5
Nee, eines der Kids ist bereits gestorben und beim anderen ist die Lebenserwartung gering!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#6
Die eine künstliche Befruchtung begleitenden Hormongaben erhöhen das Krebsrisiko bei der Mutter. Im Bezug auf die Kinder ist die Frage strittig: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/55...indesalter
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#7
http://www.n-tv.de/panorama/Vater-muss-Z...46821.html

Zitat:Ein schwedischer Vater hat die Rechnung ohne seine Exfrau gemacht. Ein Gericht verurteilt den Mann dazu, die Vaterschaft von seinen 2012 geborenen Zwillingen anzuerkennen. Dagegen hatte der Mann geklagt: Zwei Nachkommen waren ihm offenbar zu viel.
In einem ungewöhnlich gelagerten Vaterschaftsstreit hat der Oberste Gerichtshof Schwedens einen 58-Jährigen dazu verurteilt, dass er die Vaterschaft von 2012 geborenen Zwillingen anerkennen muss.
Der Kläger ging durch alle Instanzen, weil er mit seiner damaligen Frau - von der er inzwischen geschieden ist - ausdrücklich und schriftlich vereinbart hatte, bei einer In-Vitro-Fertilisation solle nur eine befruchtete Eizelle eingepflanzt werden. Die Frau hielt sich nicht daran, log in der Klinik, ließ sich zwei befruchtete Eizellen einpflanzen und gebar im Dezember 2012 einen Jungen und ein Mädchen.
In den vorangegangenen Instanzen wurde dem Kläger bereits vorgehalten, mit seiner Einverständniserklärung zu der künstlichen Erzeugung habe er indirekt auch in eine Mehrfachgeburt eingewilligt. Der Oberste Gerichtshof fügte dem nun noch hinzu, das "Interesse, kein Vater von Zwillingen sein zu wollen" könne "auf keinen Fall gegenüber dem Interesse des Kindes überwiegen, einen Vater zu haben".
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#8
Zeigt wieder nur das solche Vereinbarungen nicht das Papier wert sind.

Weiß nicht wie die Abtreibungsgesetze da drüben sind aber in Deutschland wiegt das Interesse einer Frau, keine Mutter sein zu wollen, höher als das fremde Leben!
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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