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BVerfG: Vaterschaftstests ausweiten?
#1
Es geht beim BVerfG wieder mal um Vaterschaftests: https://www.tagesschau.de/inland/vatersc...t-101.html
"Wen darf ein Kind zum Vaterschaftstest zwingen?"

Die Schranken sind ohnehin schon sehr niedrig, Fälle wie hier http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5399 sind keine Ausnahme.  Diesmal gehts um die Variante, dass das Kind den Test will, bereits ein rechtlicher Vater existiert und dass ein Test früher schon einmal gerichtlich abgelehnt wurde. Nun will das Kind trotzdem nochmal zum Test zwingen. Im Grunde ist es ein noch unbeschränkterer Freischein für Vaterschaftstests, wenn der Wunsch von jemand ausgeht, der behauptet das Kind einer Person zu sein. Männer dürfen das NATÜRLICH umgekehrt nicht, undenkbar.

"Bejahen die Verfassungsrichter dennoch Inge Lohmanns Anspruch, müsste der mutmaßliche Vater Wilhelm C., ein regional bekannter Maler, eine DNA-Probe zur Untersuchung abgeben. Und weil Verfassungsgerichtsurteile auch allgemeine Geltung haben, seien alle Folgen zu bedenken, sagte vor der Verhandlung im November Verfassungsgerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof: "Eine entscheidungserhebliche Rolle könnte ferner dabei auch die Erwägung spielen, dass ein Anspruch auf Feststellung des leiblichen Vaters in einem Einzelfall zu Klagen gegen mehrere Männer, also ins Blaue hinein, führen könnte."

Herr Super-Ober-Premium-Rechtsvizetrompete Kirchhoff, das mutet ihr Familien"recht" den Männern immer schon zu. Wenn sie sich mal in ein Jugendamt verirren, können sie der Erzwingung solcher Reihentests beiwohnen. Mutti betreibt fröhlich ihren "Mehrverkehr" und zeigt nach reihum auf alle möglichen Männer, die dann zum Test antreten müssen, damit noch einer verhaftet wird, der ihre Zeche zahlt.
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#2
Urteil ist verkündigt, die Klage ist gescheitert.
Nun, da werden wohl einige Männer im Lande aufatmen... ;-)
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#3
Nicht viele. Es ging ja nur darum, Abstammungsuntersuchungsurteile der Vergangenheit ungültig zu machen.
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#4
Nun, man sollte das genaue Urteil abwarten, bzw. den Wortlaut.
Im Grunde richtet es sich an die Kinder, welche z. B. mit 18 Jahren erfahren, ihr juristischer Vater ist nicht ihr leiblicher Vater.
Diese Kinder haben dann zwei Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten.
Verpassen die Kinder die Zweijahresfrist wissentlich, dann ist die Tür zu, ein DNA Test noch nicht mal mehr erzwingbar.
Ich bin zwiegespalten, ob des Urteils...
Aber solange in Deutschland das Abstammungsrecht nicht mal generell einer zeitgenössischen kritischen Prüfung unterzogen wird, solange bleibt es eben weiterhin bei der juristischen Flickschusterei.
Mother's Baby, Father's maybe! ;-))
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#5
Aus Tagesschau.de: "Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass der Gesetzgeber auch neue Regelungen treffen könne. Das Interessante dabei ist, dass sich eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung längst mit Neuregelungen beschäftigt, weil sich etwa mit Blick auf Samenspenden ganz neue Fragen stellen, die noch nicht gesetzlich geklärt sind. (...) Es ist also denkbar, dass der Gesetzgeber irgendwann neue Regelungen verabschieden wird, damit Betroffene einfacher ihre Abstammung klären können."

Ich übersetze: Da das BVerfG den Job nicht gemacht hat, werden ihn jetzt unsere Blockparteien und die Mütterlobby machen, so wie die letzten 50 Jahre in "bewährter" Weise.

Wie wärs mal, wenn sich Männer zum Samenspender erklären können?
So: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=10920
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