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Sexvideo entlarvt angebliche Vergewaltigung als Lüge
Zitat:Abdallah F. stand schon mit einem Bein im Gefängnis. Die 31-jährige Mara A. hat alles dafür getan, dass der Pizzabäcker dort landen soll. ...
Der Vorwurf in diesem Prozess lautete Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall. ...
Auch seien angeblich gleich mehrere Messer im Spiel gewesen, mit denen Abdallah F. der Frau gedroht haben soll, falls sie sich weiterhin widersetze....
Abdallah F. machte vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch – was von vielen als eine Art Schuldeingeständnis gewertet wird. ...
für sie kam am Ende nur ein Freispruch in Frage.
Grund ist ein Video, das Abdallah F.s Verteidiger nach den Aussagen von Mara A. präsentierte.
Der Mann hat 17 Tage in Untersuchungshaft zugebracht und alles über sich ergehen lassen, um dann im Hauptverfahren nach der Aussage der Beschuldigerin sein Video zu präsentieren.
Interessant ist auch, dass der Richter die Aussagen ohne überprüfbare Beweise als Wahr eingestuft hat. Ohne das Video wäre der Mann mindestens für fünf Jahre ins Gefängnis gewandert.
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28-04-2016, 14:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-04-2016, 14:34 von Bruno.)
"Es lässt sich jetzt vielleicht darüber diskutieren, wie geschmacklos es ist, ohne Wissen der beteiligten Frau mit einer Videokamera einen Liebesakt aufzunehmen. Im Nachhinein wird Abdallah F. sehr froh sein, es getan zu haben. Denn diese Aufnahme zeigt deutlich und unmissverständlich, dass es sich um einvernehmlichen Sex handelte."
Quelle: http://www.morgenpost.de/berlin/article2...Luege.html
Eine komplette Videoüberwachung der Wohnung wird aus Gründen der Selbstverteidigung langsam zur Plicht eines jeden Mannes.
Als Einstiegsvariante empfihlt sich warscheinlich eine Bodycam
Ich glaub ich hab soetwas auch schon mal in Form einer Brille gesehen.
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Soviel zur Unschuldsvermutung. Der Beschuldigte musste wieder mal beweisen, dass er unschuldig war. Wenn das Video für den Richter entscheidend war, ist das wohl eine Rückversicherung die jeder Mann betreiben sollte, egal ob erlaubt oder nicht.
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Es wäre interessant ihre Einlassung in dem anstehenden Verfahren gegen sie zu hören.
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"Anstandswauwau, der
...
jemand, der durch seine Anwesenheit über Sitte und Anstand besonders eines jungen Mädchens wachen soll"
Quelle: http://www.duden.de/rechtschreibung/Anstandswauwau
Soll wohl bedeuten das junge Damen eher zur Falschaussage neigen als älte ?
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Was glaubt ihr warum ich jedesmal alles mit der Handycam aufnehme sobald mir die Hexe ueber den Weg laeuft? Frauen wird grundsaetzlich erstmal alles geglaubt und Maennern erstmal garnichts. Ich gehe da kein Risiko mehr ein. Zumal sie aufgrund ihrer psychischen "Probleme" ja ihre Luegen selber glaubt und dadurch noch ueberzeugender wirkt.
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In dem Fall ist es sogar gut, wenn sie weiss dass eine Kamera läuft. Das dürfte Verhaltensexzessen vorbeugen.
So oder so: Was für eine verkommene Welt, in der man besser bei jedem Mist eine Kamera laufen lassen sollte, um nicht fertiggemacht zu werden.
(28-04-2016, 15:21)p__ schrieb: ... wohl eine Rückversicherung die jeder Mann betreiben sollte, egal ob erlaubt oder nicht. Und genau dies wird uns gerade erschwert. Just letzter Tage wurde der Handel mit versteckten Spionagekameras in Uhren, Rauchmelden, Powerbanks, etc untersagt, wenn diese Wireless senden.
http://www.golem.de/news/spionagekamera-...20534.html
Hierzu heisst es:
Nach Paragraf 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist es verboten, Sendeanlagen zu besitzen, zu vertreiben oder herzustellen, die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.
Hier noch die Pointe:
Zudem müssen die Käufer der versteckten Kameras benannt werden. Von den Verkäufern und Käufern wird dann von der Bundesnetzagentur die Vernichtung der Gegenstände verlangt. Ein Nachweis wie eine Bescheinigung für Abfallentsorgung muss vorgelegt werden.
Jetzt müssen wir wieder selbst kreativ werden und zum Lötkolben greifen. Mit ein bisschen Youtube dürfte das aber kein grosses Ding sein.
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Wozu gibt es das Internet? Das kann manN dann doch wunderbar dann aus dem Ausland bestellen.....
(28-04-2016, 22:06)p__ schrieb: So oder so: Was für eine verkommene Welt, in der man besser bei jedem Mist eine Kamera laufen lassen sollte, um nicht fertiggemacht zu werden.
Das ist halt fast nur der Fall wenn es um Auseinandersetzungen mit Frauen geht! Da hast Du als Mann IMMER ganz schlechte Karten ohne 100%ige Beweise. Und drauf geschi.... ob das Aufnehmen nun erlaubt ist oder nicht, es bleibt einem als Mann nichts anderes uebrig. Leider. Zeigt ja dieser Fall mal wieder ganz deutlich. Und ich spiele jetzt mal den Hellseher, der Ollen wird wegen der Falschaussage nicht viel passieren, da wird das uebliche Blabla von wegen traumatisiert und der ganze andere BS kommen. Und so ein armes traumatisiertes "Opfer" kann der Richter doch auch nicht noch zusaetzlich gross bestrafen.
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Stimmt. Bei den billigen Preisen schaut nicht mal der Zoll hin
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-04-2016, 22:35 von Bruno.)
(28-04-2016, 22:07)Fckallgoodnamsalrdytaken schrieb: Und genau dies wird uns gerade erschwert. Just letzter Tage wurde der Handel mit versteckten Spionagekameras in Uhren, Rauchmelden, Powerbanks, etc untersagt, wenn diese Wireless senden.
http://www.golem.de/news/spionagekamera-...20534.html
Na da klingt ja danach als wenn das ein Resultat aus dem Fall " Sexvideo entlarvt angebliche Vergewaltigung als Lüge ist. Es kann ja nicht sein das ein Mann eine Falschaussage einer Frau einfach so wiederlegen kann. Wo bleibt denn da die Gleichstellung der Frau, meine lieben Herren :-))
Wohlmöglich hilft es ja schon wenn man an die Wohnungstür ein Schild oder Aufkleber makcht aus dem hervor geht das der Bereich Video überwacht ist. Das vermeidet dann auch gleich das man unabsichtlich die Persönlichkeitsrechte von jemanden anderen verletzt.
Gut macht sich auch folgendes beleuchtetes Schild über der Schlafzimmer oder Toilettentür.
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Frau wird nicht verknackt, weil dazu der Videobeweis nicht verwertet werden darf!
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(28-04-2016, 22:31)CheGuevara schrieb: Frau wird nicht verknackt, weil dazu der Videobeweis nicht verwertet werden darf! Ähh, zur Belastung ist sowas kein zulässiges Beweismittel ? Aber zur Entlastung wird es anerkannt ?
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(28-04-2016, 22:11)kay schrieb: Und so ein armes traumatisiertes "Opfer" kann der Richter doch auch nicht noch zusaetzlich gross bestrafen. Doch, das kann er. Es gibt viele Plattformen wo er das vermeintliche Casting hochladen kann, sogar gegen Cash
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