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Anwaltsrechnungen überschlagen sich. Wie soll ich vier Anwälte bedienen?
#1
Hallo Community.

Ich wollte mal wieder ein Lebenszeichen von mir geben. Die letzten 2,5Jahre in der neuen Stadt waren hart, aber ich bin gesund und es geht bergauf. 

Allerdings verfolgen mich Altlasten und diese potenzieren sich gerade. Aber ich versuche mal der Reihe nach anzufangen.

2013 war ja die Trennung und die Kindesunterhaltsgeschichte. Damals war ich noch von meinem Anwalt (nachfolgend Anwalt 1 benannt) begeistert (und er von mir). Ich ging kurz nach der Trennung völlig verwirrt und nicht Herr meiner Sinne, zu ihm. Er setze ein Schreiben an die KM für die Unterhalts- und Aufenthalts aka Besuchsregelung auf. Wir einigten uns mündlich, auf 50€ für diesen einen Brief.

Die gleiche Kanzlei aber ein anderer Anwalt (nachfolgend Anwalt 2 benannt) übernahm auch gleich die Klage gegen das JC weil meine Aufstockung nicht durchkam. Er versprach viel....aber es passierte nichts.
Nach einem Jahr ohne Informationen und Erfolg, entzog ich dem Anwalt 2 das Mandat der Klage gegen das JC und übergab es einem anderen.....Anwalt 3 in meiner neuen Stadt. Dieser verlangte PKH-Antrag und nun, ohne jegliche Informationen zum Fall und ohne ihn jemals getroffen zu haben, verlangt Anwalt 3 nun einen weiteren PKH-Antrag nebst allen Gehaltszetteln und Kontoauszügen. Puhh. Die Sache läuft schon über ein Jahr und es ist noch nichtmal über den ersten PKH-Antrag entschieden worden.

Dazu kommt Anwalt 4 den ich in einem verlorenen Fall (einer vorzeitigen Vertragsauflösung) bzw. einer verlorenen Klage mit 20€ im Monat bediene...insgesamt 220€.

Also....Anwalt 1 will jetzt nach über einem Jahr 388€ statt 50€. Bin mir nichtmal sicher das ich ein Mandat unterschrieben habe.
Anwalt 2 wollte 350€ und bekam eine Ratenzahlungsvereinbarung von 30€ im Monat unterschrieben von mir....diese bediene ich nun.
Anwalt 3 will jetzt 388€ und schickte gleich ein Ratenzahlungsvereinbarung mit.
Anwalt 4 wird mit 20€im Monat bedient.

Habt ihr Tips wie ich da elegant die Kosten minimieren kann? Und die monatliche Belastung?
Gibt es Möglichkeiten durch die evtl. fehlende Mandatsunterschrift was zu drehen?

Ich verdiene 1240€ im Monat und zahle davon nochmal 272€ Unterhalt. Eine EV ist nicht grad toll...ich habe ein Mountainbike, einen PC, ein Snowboard und ein Smarthphone.


lg
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#2
Nun siehst du wenigstens, wieso dieser Berufsstand mit dicken Kisten in die Amtsgerichts-Tiefgarage braust.

Anwalt 1 würde ich nicht bezahlen. Verweise auf die Vereinbarung mit den 50.- EUR und darauf, dass es dir nicht erinnerlich ist, überhaupt ein Mandat erteilt zu haben, geschweige denn eine Erstberatung zu diesem Preis. Und wenn, dann möchstest du die Mandatsvereinbarung sehen. Davon hängt es nämlich ab, ob Anwalt 2 überhaupt etwas bekommen hätte (da du die Ratenzahlungvereinbarung unterschrieben hast, ist das bei dem allerdings durch). Das kann nämlich auch ein Mandat mit Vereinbarung für die Kanzlei gewesen sein und nicht für einen bestimmten Einzelanwalt.

Erstberatung kostet zwischen 10 und 190 Euro netto plus Mehrwertsteuer 19 %. Auch Kosten für Auslagen wie Kopien und Porto können sich Rechtsanwälte bezahlen lassen, was meist in Form einer Pauschale von 20 Euro geschieht. Die maximalen Kosten einer Erstberatung beim Rechtsanwalt können demnach 249,90 Euro brutto betragen. Wie kommt Anwalt 1 auf 388 EUR? Das ist von § 612 Abs. 1 BGB nicht mehr gedeckt.
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#3
Hey p!

Also erstmal Danke für deine Antwort.

Eine Kopie der Mandatsniederschrift ist angefordert (per Email). Ich weiss leider wirklich nicht mehr ob ich was unterschrieben habe.

Anwalt 1 stellte nach einem Jahr oder etwas mehr eine Rechnung von 229€...dann Mahnbescheid...ich legte Widerspruch ein....dann kam eine Email ich solle doch die Rechnung zahlen. Ich antwortete das zwei Ratenzahlungsvereinbarungen an eine Kanzlei nicht möglich sind, und bot an erst eine dann die andere Vereinbarung zu erfüllen. Keine Antwort.

Dann kam eine Mail mit neuer Vereinbarung von 388€. Ich fragte nach was dies bedeutet und man mailte mir, das die Rechnung stieg, weil Mahn und Gerichtskosten sowie Zinsen dazu kamen.


lg


Update: Anwalt 3 hat eben grad per Email sein Mandat niedergelegt. Jetzt kommt wohl die nä. Rechnung. : (
Update 2: Anwalt 3 im ersten Posting will keine 388€. Das ist mein Fehler. Dieser Anwalt war bis heute für mich tätig (eher nicht so) in der Klage JC ./. MeinerEiner ohne wirklichen Erfolg. Er hat heute sein Mandat niedergelegt, mangels zweitem PKH-Antrag von mir und mangels Kooperation von meiner Seite aus.
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#4
Sende Anwalt 1 dieses Schreiben. Du liegt unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Da dem Mahnbescheid kein Vollstreckungsbescheid folgte und in der Folge ein vollstreckbarer Titel, wird die Forderung in 3 Jahren verjährt sein. (Frist immer beginnend am 31.12.) Heißt: Rechnung in 2013. Verjährt am 01.01.2017

Nach dem Schreiben wirst Du Ruhe haben.

Zukünftig gilt dies auch für andere Advokaten, die aus der Vergangenheit noch Geld haben wollen, ausgenommen die Ratenzahlungsvereinbarungen, die Du aber senken kannst, da sie aus unpfändbarem Vermögen gezahlt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,
(oder: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, oder:.............. )

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom ...... muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich derzeit nicht in der Lage bin Ihre Forderung zu begleichen.

Zur Zeit beziehe ich ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von monatlich ......... € (s. Anlage). Gem. § 850 c ZPO unterliegt mein Einkommen dem Pfändungsschutz .
Oder, falls zutreffend: Ich bin gegenüber meiner Ehefrau, die nicht berufstätig ist, und gegenüber meinen beiden Kindern zu Unterhalt verpflichtet, so dass mein Einkommen dem Pfändungsschutz gem. § 850 c ZPO unterliegt.

Ich kann Ihnen daher zu meinem Bedauern derzeit keine Zahlungen anbieten; andernfalls würde ich durch die Umgehung der gesetzlichen Schuldnerschutzvorschriften meine Existenz gefährden.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis für meine Situation und bitte Sie von (weiteren) Maßnahmen der Zwangsvollstreckung absehen zu wollen.


mit freundlichen Grüßen
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