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Brief eines Vaters an eine OLG-Richterin
#1
Hallo,

mit Einverständnis des Vaters veröffentliche ich hier seinen Brief an eine OLG-Richterin.

Sein letzter Antrag auf Umgangsausweitung und VKH wurde wegen mangelnder Erfolgsaussicht vom AG abgelehnt, vom OLG bestätigt und nun folgt ein Antrag auf rechtliches Gehör, Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde.
Zur Verdeutlichung der Fakten hat der Vater nun noch diesen persönlichen Brief an die OLG-Richterin versandt.


Angehängte Dateien
.pdf   Brief Richterin_geschw.pdf (Größe: 82,83 KB / Downloads: 86)
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#2
So bitter das klingen mag - aber ist das nicht schon der Standard vor deutschen Familiengerichten?

Mag es dem Vater ein Trost sein, dass er sich in allerbester Gesellschaft befindet.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Das ist bitter!

Solche Schl... in Schwarz erleben vermutlich einen Orgasmus, wenn sie einen Vater vorführen und verletzen können. Eigentlich sollten solche gestörten Richterinnen ihrer eigentlichen Bestimmung folgend, als Domina im S/M-Studio arbeiten!

Dem Vater bleibt nicht viel über, als alles auf die Karte europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zu setzen, im Inland sind ihm alle Instanzen feindlich gesinnt.

Gegen solche eklatanten Protokoll-Betrügereien hilft nur der eigene Mitschnitt - und das konsequent.

Was das an Energie kostet, ist kaum vorstellbar. Hätte volles Verständnis, wenn dieser Vater kapituliert. Nur durch Unterstützung von Freunden wird der Trennungsvater nach so etwas noch durch die Tage kommen.

Viel Kraft auch den Unterstützern!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
(09-08-2016, 16:41)CheGuevara schrieb: Dem Vater bleibt nicht viel über, als alles auf die Karte europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zu setzen, im Inland sind ihm alle Instanzen feindlich gesinnt.
Welche Hürden dabei zu überwinden sind, weiß ja jeder hier ...
Für ihn ist wohl nach der Verfassungsbeschwerde Ende.


(09-08-2016, 16:41)CheGuevara schrieb: Was das an Energie kostet, ist kaum vorstellbar.
Nicht nur das, allein für die Gutachten sind inzwischen über 15.000 Euro aufgelaufen.

Infolge gesundheitlicher Probleme ist der Vater mittlerweile frühpensioniert.

Ich kenne den Vater sehr gut, da wir leider seit Jahren immer wieder an der selben RichterIn scheitern.
Sie ist hier auch vielen FamRechtsanwälten bestens bekannt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#5
Zu lang, falscher Adressat. Wenn, dann sollte es so geschrieben werden, dass es für andere Medien interessant ist. Also von vornherein auf die Veröffentlichung abzielt.

An den Richter zu schreiben ist so wie an einen KZ-Wächter zu schreiben. Der kann später einmal für seine Jobwahl zur Rechenschaft gezogen werden, aber solange der das KZ am laufen hält, ist er mehr Folge als Ursache des Unrechts.
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#6
Dieser Brief war ursprünglich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, ich habe den Vater erst danach gefragt.
Ein Fall, der schon aufgrund seines Ablaufes stellvertretend für das kranke System steht.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#7
Eine der Erkenntnisse ist da sicherlich auch, dass es keinen Sinn hat, mehrere Verfahren nacheinander zu führen, da Mann immer an der gleichen voreingenommenen Person scheitert.

Fazit:

Gleich das erste Verfahren in den Orbit hinauf jagen.

Für Verfassungsbeschwerden und EuGH MR gibt es keinen Anwaltszwang. Außerdem steht die Ex und die Richterin eine Weile auf der Watchlist der weiteren Instanzen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#8
(09-08-2016, 18:13)Pistachio 00 schrieb: Ich kenne den Vater sehr gut, da wir leider seit Jahren immer wieder an der selben RichterIn scheitern.
Für den Fall das sich die Zuständigkeit des Gerichtes aus seiner Wohnortadresse ergeben sollte, wäre wohl ein Umzug und eine entsprechende Meldebescheinigung aus einem besseren Gerichtsbezirk ein Lösungsansatz.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#9
Da muss das Kind umziehen. Auch bei Umgangs/Sorgerechtsverfahren ist der Gerichtsstand da, wo das Kind lebt.
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#10
(10-08-2016, 11:21)raid schrieb: Krass ist ja auch die Stelle, an der beschrieben wird, dass die Kinder Strangulationsanzeichen bzw. Einflussstauungen am Hals hatten, die obendrein von einem Gutachter bestätigt wurden, allerdings die Richterin nicht interessierten.
Das stimmt.
Ich hatte damals selbst die Fotos digitalisiert.
Der Vater hatte Strafanzeige gestellt, es folgte von Amts wegen ein Rechtsgutachten = Verletzungen passen nicht zu den Aussagen der KM, zudem wurden Störungen der Impulskontrolle bei der KM festgstellt.
Die Strafverfahren wurde dennoch eingestellt, weil die Gewaltenwendungen nicht eindeutig genug waren.
Einpruch sowie folgender Einpruch beim Generalstaatsanwalt war erfolglos.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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