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Ehegattenunterhalt und §170 StGB
#26
(10-01-2017, 11:37)Lelja schrieb: Der Hintergrund meiner Gedanken, als ich die Frage stellte, war, sich etwas schlauer zu machen was straffrechtlichen Komponenten  beim NichtZahlen des Eheg.U betrifft, da ich evt. ab und zu nach DE reisen muss.

Ich kann mal meine Erfahrungen beisteuern.

Meine Exe hat Strafantrag nach §170 StGB gegen mich gestellt wegen Unterhaltspflichtverletzung. Sie hat behauptet, ich würde keinen Unterhalt bezahlen. Tatsache war jedoch, dass ich den ausgeurteilten Unterhalt zahlte, das war ihr aber zu wenig. Und so hat sie flugs die Differenz zwischen gezahltem und gewünschtem Unterhalt als "Nichtzahlen von Unterhalt" zur Straftat erklärt und Anzeige erstattet.

Interessanterweise hat die Staatsanwältin zuerst Ermittlungen aufgenommen (ich war ein Mal bei der Polizei, ohne allerdings überhaupt eine Aussage zu machen. Ich wollte nur wissen, wer mich weshalb angezeigt hatte) und erst danach die Dokumente gesichtet - und dabei festgestellt, dass ich sehr wohl meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkomme. Die Ermittlungen offiziell eingestellt hat sie allerdings erst, nachdem ich hierzu einen Anwalt engagiert hatte und parallel über politische Verbindungen, die ich zu der Zeit noch hatte, der Staatsanwätin ernsthafte personelle Konsequenzen androhen ließ, wenn sie das ding nicht schnellstmöglich beendet.

So lange das Ermittlungsverfahren lief, habe ich keine deutschen Flughäfen mehr für meine Dienstreisen benutzt. Ich bin entweder über Wien oder Amsterdam in die USA, China oder Kanada geflogen. Wichtig: man darf auch das Flugticket nicht von Deutschland aus buchen / reservieren! Die schauen offinsichtlich schon bei der Ticketbuchuchung in den entsprechenden Fahndungssystemen nach.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#27
Genau darum geht es mir auch.
Dies würde aber dann bedeuten, dass du keine Einkommensauskunft erteilt hast oder?

Sie hat dann "ich wünsch mir was" Konzert angefangen und dir fiktiv ein Einkommen zugerechtnet, und daraus gewünschte Unterhalt

Was ist mit deinen Kids?
Sind sie gross genug? oder zahlst du auch nach dem Vergleich/Urteil
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#28
(10-01-2017, 13:34)Lelja schrieb: Genau darum geht es mir auch.
Dies würde aber dann bedeuten, dass du keine Einkommensauskunft erteilt hast oder?

Sie hat dann "ich wünsch mir was" Konzert angefangen und dir fiktiv ein Einkommen zugerechtnet, und daraus gewünschte Unterhalt

Was ist mit deinen Kids?
Sind sie gross genug? oder zahlst du auch nach dem Vergleich/Urteil

Die Kinder sind alle volljährig, Kindesunterhalt war nie ein Thema. Den KU habe ich bezahlt pünktlich bis auf den letzten Cent.

Die Scheidung selbst zog sich über viereinhalb Jahre hin; ich weiss nicht mehr ganz genau, aber ich meine ich habe in dieser Zeit mindestens vier- oder fünf Mal mein Einkommen offenlegen dürfen. Vier Tage nach Rechtskraft der Scheidung resp. Bestätigung der Scheidung und des (lebenslänglichen) nachehelichen Unterhalts habe ich das Land verlassen. Das war vor mehr als zwei Jahren. Den damals ausgeurteilten nachehelichen Unterhalt zahle ich immer noch über das Konto eines nahen Verwandten; allerdings macht das kaum 10% meines Netto-Einkommens aus.

Seither hat man mich wohl des Öfteren zur Offenlegung meiner Einkünfte einladen wollen, die Einladungen haben mich aber leider nicht erreicht. Auch eine Unterhalts-Abänderungsklage hat Exe angestrengt, ich weiß aber nicht mit welchem Ausgang. Ist mir auch egal. Sie lebt jetzt von meinen Unetrhaltszahlungen und ergänzendem Hartz4. Das Amt hat mich auch schon einladen wollen zur Offenlegung meiner Einkünfte, man wollte offensichtlich auf diesem Weg etwas mehr aus mir herausholen als den ausgeurteilten Unterhalt. Auch diese Einladung habe ich nicht erhalten.

Die Zwangsversteigerung des ehelichen Hauses habe ich durch meinen Rechtsanwalt abwickeln lassen, das war Anfang 2016. Der Verlust zwischen Versteigerungserlös und Wertgutachten lag bei 120.000 €, dafür bin ich aber fast schuldenfrei rausgekommen.

So lange ich nicht nach Deutschland zurück kehre, habe ich meine relative Ruhe. Wenn ich dann doch zurück kommen sollte, lebe ich von Euch - denn meine Rente ist auch schon gepfändet....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#29
Am Ende muss es jeder selber wissen, was er macht. Man kann auch in DACH sich um seine Pflichten herummogeln und den ein oder anderen Taler nebenbei dazuverdienen. Wenn man im Ausland einen gleichwertigen bzw. besseren Lebensstil erzielen kann, dann ist das auch ok.
Behält man den Wohnsitz im Inland, ermöglicht einem das immerhin das ausgiebige Saugen bei den Sozialversicherungen und bei entsprechenden Vorsichtsmassnahmen geht das obige Thema auch lange gut über die Bühne.

Ich habe da keine Hemmungen und hoffentlich machen das noch viel mehr Leute. 

Immerhin verliert man durch das Hierbleiben auch nicht seine Gestaltungsmöglichkeiten in Form von z.b. aussagekräftigen psychiatrischen Attesten, man kann auch einfach Gefälligkeitszeugnisse dazu sagen  Big Grin

Bei entsprechend gut aufgebauter Legende, muss ein ehemaliger Gutverdiener eine Verurteilung nicht fürchten weil das Verfahren höchstwahrscheinlich sowieso eingestellt wird. Konsequent durchgezogene Nicht-Kooperation mit der Justiz kippt regelmässig das gesamte Verfahren.
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#30
Selbstverständlich ist das eine sehr gute Option, den Spieß umzudrehen und seinerseits diesem System zur Last zu fallen.

Aber das kann ich immer noch machen, wenn mein aktueller Plan schiefgeht. Heimkommen und aufs Amt gehen ist das geringste Problem.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#31
@Austriake,

Das heißt, Deine Rente wird bevor sie auf einem P Konto landet, bereits wegen irgendwelcher Titel abgesaugt?
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#32
@Bitas
Ich vermute dass Austriake gar kein Konto in De hat
@Austriake
Wenn es zur Deiner RentenPfändung kam, dann wurdest du doch in Abwesenheit verurteil, nehme ich an. Von meiner Rente hab ich mich auch verabschiedet Smile
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#33
@Lelja, warum hast Du Dich von der Rente verabschiedet?
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#34
(10-01-2017, 23:25)Bitas schrieb: @Austriake,

Das heißt, Deine Rente wird bevor sie auf einem P Konto landet, bereits wegen irgendwelcher Titel abgesaugt?

Exakt. Der gepfändete Teil wird mir gar nicht erst überwiesen (werden) - aber noch beziehe ich keine Rente, und möglicherweise krepiert die Exe noch vorher. Sie arbeitet daran...

(11-01-2017, 00:29)Lelja schrieb: @Bitas
Ich vermute dass Austriake gar kein Konto in De hat
@Austriake
Wenn es zur Deiner RentenPfändung kam, dann wurdest du doch in Abwesenheit verurteil, nehme ich an. 

@ Bitas

Doch, ich habe noch ein P-Konto in Deutschland. Für den "kleinen Zahlungsverkehr". Auf diesem Konto ist aber nie so viel, dass man was pfänden könnte.

@Lelja

Nein. Ich wurde nicht in Abwesenheit verurteilt, damit hat die Rentenpfändung auch nichts zu tun. Es haben nur diverse Gerichtsvollzieher erfolglos versucht, die Unterhaltsrückstände (die nur durch ein Fehlurteil des Provinz-Familiengerichts zustande kamen; dieses Urteil wurde sechs Monate später vom OLG kassiert) bei mir einzutreiben. Die Rechtskraft des Vollstreckungstitels bleibt bestehen, auch wenn das Gerichtsurteil, auf dessen Grundlage der Titel erlassen wurde, von einem höheren Gericht kassiert wurde.
Und da die Gerichtsvollzieher weder bei einem Arbeitgeber noch auf einem Bankkonto zuschlagen konnten, wurden eben meine Rentenansprüche schon mal gepfändet, auch wenn ich nicht vor dem Jahr 2025 Rente beziehen werde.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#35
@Austriake
ein Konto in De(auch P-Konto) hab ich immer als leichtes "Restrisiko" angesehen. Man kann sehr schnell rausfinden wo denn der GeldFluss herkommt. An sich ist es doch keine so schlechte Idee.
Es ist schon krank, einen Titel vorzustrecken, der von der höhere Instanz gekappt wurde. Pfändungschutzklage /Schadenersatzklage hat auch nichts gebracht? oder dein Anwalt hat gepennt? oder hast du nicht mal probiert?
@Bitas
Ich hab mich von der Rente verabschiedet, weil sie ziemlich das einzigste ist, was in De noch bleib, wo jeder D... ran kommen kann. Ob das passiert.....
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#36
(11-01-2017, 11:30)Lelja schrieb: @Austriake
ein Konto in De(auch P-Konto) hab ich immer als leichtes "Restrisiko" angesehen. Man kann sehr schnell rausfinden wo denn der GeldFluss herkommt. 

Stimmt. Deshalb Bareinzahlung am Automaten mit der EC-Karte. Niemals Geld von irgendwo her auf dieses P-Konto überweisen; das ist so als würde man die Schleppspur für die Hundemeute legen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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