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Auskunftspflicht
#1
Ich soll gegenüber dem Fachbereich Soziales (gesetzliche Anspruchsüberprüfung)
Auskunft über mein Einkommen ersteilen. Es geht darum, daß Mama (nicht verheiratet) und Kind Geld vpm Amt kriegen.

Ich habe einen Fragebogen zugeschickt bekommen.
Reicht es, wenn ich mein Einkommen (selbstständig) der letzten drei Jahre angebe? Muss ich angaben zum KFZ machen oder Immo Besitz? (Hab zwei Häuser, nicht vermietet)

Dank und Gruss
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#2
Wenn nach Einkommen gefragt wird, gibst du dein Einkommen an. Am besten anhand der Jahres-Einkommenssteuerbescheide.

Falls nach Vermögen gefragt wird, gibst du auch das an. Wenn du Immobilien besitzt, aber keine Einnahmen daraus (siehe Abschnitt "Vermietung und Verpachtung" ) erzielst, gibst du die Immobilien an.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Mal eine Frage:

Muss ich beim Wohneigentum angeben, wie viel qm und Zimmer meine Bude hat? Wird im Fragebogen gefragt.

Muss ich angeben, ob fürs erste Kind ein Titel besteht oder nicht?
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#4
(04-09-2017, 10:46)Aufstieg schrieb: Ich soll gegenüber dem Fachbereich Soziales (gesetzliche Anspruchsüberprüfung) Auskunft über mein Einkommen ersteilen.

Eine Verständnisfrage von mir: Was ist ein "Fachbereich Soziales"?

Gehört das zum Jugendamt?

Huh 

Simon II
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#5
Ne ist die Arge
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