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Pfändungsreihenfolge?
#1
Hi,

angenommen ein Unterhaltsschuldner hat Schulden bei a) Bank b) Staat (z.B. Steuern, unbezahlte Gebühren, Abgaben etc.) c) Ex-Frau mitsamt Kindern.

Welcher Gläubiger darf sich zuerst bedienen?
Sind es wirklich Frau mit Kindern?

Nach dem was ich jetzt so alles gelesen habe, würde ich auf folgende Reihenfolge tippen: b) a) c)

Das würde zumindest die realen Machtverhältnisse widerspiegeln. Big Grin 

Was meint Ihr? Rolleyes
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#2
Da ich hier reichlich Praxiserfahrung habe:

Kinder, Frau, sonstige unterhaltsberechtigte Personen, Staat, restliche Gläubiger.

Also c) b) a)

Immer noch Planspiele im Sandkasten?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
Nö, warte noch auf Scheidungstermin.
Ich schreib doch fleissig am Scheidungsbuch... Wink
Es gibt soviele Tipps und Ideen, die ich hier und aus Vereinen erhalten habe, die muss ich unbedingt anderen in komprimierter Form zur Verfügung stellen.
Sonst laufen noch mehr arme Schweine voll ins Messer.
Habe meterweise Scheidungs-Literatur gewälzt, aber feststellen müssen, dass 95% total belanglosen Standardrechtskram beinhaltet.
Mein Ansporn ist all das ins Buch zu packen, was einem Anwälte und Co. nicht erzählen wollen oder dürfen.
Das könnte natürlich dazu führen, dass das Buch unter fadenscheinigem Vorwand schnell auf dem Index landet. Mal sehen.

Was mich angeht, rechne ich mit keinen Überraschungen. Zahle nun seit fast 2 Jahren Trennungsunterhalt, weil die Bürokraten so lahm arbeiten, bis endlich mal ein Scheidungstermin einberaumt werden kann.
Nachehelicher Unterhalt wird kommen, ob niedriger als TU bin ich mal gespannt. Beantragt wurde er seltsamerweise noch nicht, vielleicht macht das die RAtte erst wenn ein Scheidungstermin steht.
Zugewinn bin ich ziemlich sattelfest, lassen sich max. 3-5000€ ausschöpfen. Versorgungsausgleich sollte bald fertig sein, habe schon Bescheid bekommen.
Mutti hat ja nach der Scheidung höhere Auslagen wegen Krankenversicherungspflicht, die vermutlich Mr. Zahlknecht = ich, übernehmen darf.
Von der gegnerischen Ratte habe ich seit Monaten nichts gehört. Hatte wohl zuviele hohe Rechnungen an Mutti geschickt.
Kind bleibt vernachlässigt bei arbeitsloser Mutter. 14-Tage-Umgang klappt soweit, wenn ich die totale LMAA- und freundliche Heuchelnummer an der Haustiere abziehe.
Die Dame ist nun schon seit Jahren zuhause. Kind ist bereits in Fremdbetreuungseinrichtung untergebracht von Mo-Fr 8.30-16.30.
Was Mutti währenddessen zuhause tut, ist fraglich. Schlafen, Fernsehen, Nägel lackieren, sowas in der Art.
Bin gespannt, was die Richterin als Ausreden alles so durchgehen lässt, dass Madame nicht arbeiten will äh kann. Big Grin
Vermutlich kommen so dumme Aussagen wie: Kind könnte ja mal krank sein, oder Kindergarten zu wg. Ferien, oder Kind muss 2 Wochen 2019 in Therapie/Reha.
Das läßt sich natürlich alles für gewöhnlich auch mit einer Arbeit vereinbaren...
Drollig bis peinlich fand ich die Aussage der Schwiegermutter "Es ist so schön, dass meine Tochter jetzt wieder bei mir zuhause wohnt." (mit 40!)
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#4
Zu Deiner Frage. Es gibt tatsächlich keine Reihenfolge. Es gibt nur eine Ausnahme.

Wenn ich es richtig verstehe, redest Du von Schulden (also nicht laufendem Unterhalt)

Egal ob es die Bank, der Staat (Finanzamt) oder die arme Ex ist, so gilt die Regel: Wer zuerst kommt, malt zuerst. So ist das bei Lohn- und Gehaltspfändungen, ebenso wie bei Kontenpfändungen.

Ebenso gelten für all diese Forderungen die üblichen auszurechnenden Beträge aus der Pfändungsfreigrenzentabelle.

Nur bei laufendem Unterhalt sieht es etwas anders aus.
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