Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Da sieht man mal, wie konsequent Amtsrichter sein können. Für die einmalige Verletzung einzel einzelnen Details einer Umgangsregelung in einem Fall, in dem das Kind nicht einmal involviert war, krachen gleich mal 500 EUR Ordnungsgeld auf den verletzenden Elternteil:
https://www.wochenblatt.de/politik/regen...om-gericht
Geht doch. Natürlich nur, wenn der Vater der Verletzer ist. Im umgekehrten Fall würde es selbstverständlich ein bisschen anders laufen. Erst mal ein Gutachten für 10000 EUR anfertigen lassen (Rechnung geht an den Vater), dann feststellen dass alles zwar ganz tragisch ist aber für die Mutter ein bisschen tagischer und dann dem Vater das Sorgerecht entziehen, Umgang finde ja sowieso nicht mehr statt.
Beiträge: 310
Themen: 22
Registriert seit: Dec 2016
Hier scheint es ein hoch-strittiges Paar zu sein. Wenn der Beschluss schon so kleinteilig verfasst wurde und die Eltern sich nicht einigen können muss sich einfach stumpf dran gehalten werden.
Scheinbar war die Mutter trotz der Whatsapp Nachrichten nicht damit einverstanden, sonst hätte das Gericht keine Kenntnis erlangt.
Gerade bei solchen Paaren ist so ein Beschluss das einzige was hier noch alles zusammen hält. Denn letztlich scheint Umgang zu laufen, wenn über so eine Festpräsenz gestritten wird. Mir tut hier eher der kleine Junge leid, der den Großteil seines Lebens nichts anderes kennt, als streitende Eltern...
Mehr kann man aus dem Artikel auch nicht raus lesen. Ich kenne hier in NRW auch Fälle wo die Mutter gut einen drauf bekommen hat. gerade bei Umgangsboykott platzt den Richterinnen die Hutschnur und lassen sich nicht endlos veräppeln.
Beiträge: 1.114
Themen: 101
Registriert seit: Feb 2012
Ich hatte mal den Fall, dass der Umgangstitel vom wortlaut her klare Zeiten hergaben, wonach die KM den Umgang schuldhaft behinderte, nur wollte der Richter kein Ordnungsgeld ansetzen, er war jedoch geschickt genug, mir nach dem Wortlaut Recht zu geben, somit erging eine Kostenentscheidung zu den Gerichtskosten, welche der Staatskasse zur Last fielen. Tja, und ich war ohne Anwalt angetreten, meine Ex dagegen hatte eine, und die musste sie nun selbst bezahlen, da der Richter gleichfalls entschied, jede Partei hätte ihre anwaltlichen Kosten selbst zu tragen. Das waren dann wohl um die 300 Euro, ich war auch so zufrieden und seither läuft es deutlich entspannter was der Umgangsregelung angeht. Hat ihr wehgetan ... darauf kam es an
Beiträge: 795
Themen: 27
Registriert seit: Sep 2016
Wir haben auch diverse Ordnungsgelder gegen die KM erwirkt - und? Sie bezahlt diese einfach nicht. Wird gepfändet. Hat ein P-Konto ... und?
Die Umgänge vereitelt sie dennoch erfolgreich weiter - so weit, dass die Kinder nichts mehr vom Vater wissen wollen.
Wem tut es weh?