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Studium im Spannungsfeld von ALG2, BaföG und Wohngeld
#1
Ausgangslage:

Zwei meiner Kinder wohnen bei der KM. Eines geht zur Schule (K) und eines begann ein Studium (S). KM bezieht noch ALG1 und stockt auf mit ALG2. Bedarfsgemeinschaft mit 3 Personen. Für beide Kinder zahle ich Unterhalt. Mit S hatte ich mich zu Beginn des Studiums geeinigt, daß ich weiterhin Volljährigenunterhalt in bisheriger Höhe zahle und die Semestergebühren übernehme. So weit war dann alles geklärt und S studierte voller Elan los.

Nun aber macht das JC Ärger und will für S nicht mehr zahlen, u.a. Anteil der Wohnkosten. S soll einen Bafög-Antrag stellen, weil Studium freiwillig sei und damit komme ich mal wieder ungefragt mit ins Scheisspiel. Die Bafög-Finanzstasi kenne ich ja schon.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, würde auch bei Ablehnung des Bafögantrages das JC für S nicht mehr zahlen, weil S ja dem Grunde nach Bafög zustehen würde. Ob S Bafög in 2018 bekommt ist noch nicht sicher. Für 2019f jedoch eher nicht. 
Könnte S ersatzweise Wohngeld beantragen, weil kein ALG2-Anspruch mehr besteht, um damit den wegfallenden Wohnkostenanteil zu kompensieren? 
Könnte S Bafög-Vorausleistungen beantragen und mir damit die Blutsauger so richtig auf den Hals zu hetzen?
Es besteht eigentlich guter Kontakt zu S, aber ich bin extrem vorsichtig, da ich vermeiden will, daß Infos über mich ggf. später gegen mich verwendet werden können; auch von S selbst, möglicherweise angestachelt von der KM.

Wer hat eine solche Konstellation schon einmal selber erlebt und kann Hinweise und Tips geben? Vielen Dank!
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#2
Ich blicke nicht wirklich durch, aber was hindert S daran, einfach mal Wohngeld zu beantragen? Mal probieren, mehr als eine Ablehnung kann dabei nicht passieren. Bei Wohngeld findet kein Rückgriff auf dich statt. Bei Bafög könnte das sein, aber auch nur im Rahmen des Unterhaltsrechts, das für Volljährige im Studium einen ziemlich niedrigen Rang vorsieht, für dich einen höheren Selbstbehalt. Es ist auch nicht sicher, ob ein Studium überhaupt zum Unterhalt berechtigt, eine bereits vorhandene Ausbildung könnte den Anspruch verneinen. Ich würde das entspannt sehen.
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#3
S bekommt Bafög und hat somit keinen Anspruch auf Wohngeld.
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#4
(18-03-2019, 23:58)Asltaw schrieb: S bekommt Bafög und hat somit keinen Anspruch auf Wohngeld.

(18-01-2018, 17:25)Asltaw schrieb: Ob S Bafög in 2018 bekommt ist noch nicht sicher. Für 2019f jedoch eher nicht.

Können wir diesen Widerspruch bitte auflösen?

Wenn der Wohngeldbescheid abschlägig ist, kann er in einen ALG2-Antrag umgedeutet werden. (§28 SGB X)
Das funktioniert auch umgekehrt.

Zitat:Könnte S Bafög-Vorausleistungen beantragen

Wenn du deiner Auskunftspflicht nicht nachkommst, ist das anzunehmen.

Um die Auskunft über dein Einkommen wirst du wohl nicht herum kommen (§60 SGB I gemäß §47 BAföG).


BAföG ist gegenüber ALGII eine vorrangig zu beantragende Soziallleistung (§12a SGB II). BAfög ist auch gegenüber Wohngeld
vorrangig. Es gibt ein paar Ausnahmen, wo die Kombination BAföG und Wohngeld möglich ist (elternunabhängiges BAföG). Trifft aber in deinem Fall wohl nicht zu.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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