Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Köln 26.3.2013 25 UF 241/12: Kind bekommt Kind, Vater muss weiterzahlen
#1
OLG Köln, Beschluss vom 26. 3. 2013 – 25 UF 241/12

http://blog.beck.de/2013/08/15/wenn-papa...ss-opa-ran
Zitieren
#2
Angry
unglaublich. "Eine Betreung durch den Vater ist für die Mutter nicht zumutbar wenn diese nicht in einer Partnerschaft leben."

Ich denke Kinder gehören ab Geburt in die Ganztagskrippe damit die Mütter ihre Ausbildung oder Kariere nicht opfern.
Zitieren
#3
Bitte http://www.trennungsfaq.com/forum/showthr...p?tid=3977 beachten, der Betreff sagt z.B. nichts aus, nackte Links abkippen reicht nicht.
Zitieren
#4
Hier zunächst der Link zum Volltext, einer Entscheidung die schon anhand seiner beinhaltenden abschließenden Rechtsmittelbelehrung erkennen lässt, dass sie nichts Überraschendes zu bieten hat.

Oberlandesgericht Köln, 25 UF 241/12

Ein Vater wird am Familiengericht zu fortwährenden Unterhalt für seine nun volljährige Tochter vergattert, die sich schwängern lässt noch bevor sie einen Ausbildungsabschluss erreicht, von einem Sexualpartner, der nicht leistungsfähig ist ihr Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB zu gewähren und die traditionsbewusst der eigenen Mutter folgt, indem sie sich des „Erzeugers“ (hier: kurz nach der Geburt) entledigt.

Die Begründung zum Beschluss fußt neben § 1615l BGB (Unterhalt aus Anlass der Geburt, nebst enthaltenen Wunschkonzert für Mütter, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat: Absatz 2, Satz 2) auch auf § 1601 BGB (Unterhaltspflicht in gerader Linie).

OT:
Da sich der Vater des Kindes zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch in der Berufsausbildung befand, kann bei angenommener Leistungsunfähigkeit darüber spekuliert werden, ob der Bezahl-Opa nicht auch noch mindestens anteilig für den Kindesunterhalt aufzukommen hat und wie es um Gesundheitszustand plus verwertbarem Vermögen seiner betagten Eltern bestellt ist (sofern diese noch unter uns Lebenden weilen).
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
#5
Sehe ich das richtig?

Jetzt muss der Vater, der Grossvater geworden ist, seine Tochter und seinen Enkel alimentieren weil der Vater nicht leistungsfaehig ist?

Ist das die Sippenhaft in Deutschland?

Das OLG hat sich nur entschieden, das der Vater und gleichzeitige Grossvater einfach nur weiter zu zahlen hat fuer die Tochter weil es so am einfachsten ist und der Staat nicht zahlen braucht?

Das ist in meinen Augen an Perversitaet nicht zu ueberbieten, der Grossvater muss weiter blechen weil seine Tochter sich schwaengern hat lassen und er nicht mal schuld ist an der Voegelei seiner Tochter die nichts auf die Reihe bekommen hat (Hauptschulabschluss und abgebrochene Ausbildung)...unfassbar!Angry

Jeder, der sowas den Ruecken kehrt, kann ich sehr gut verstehen, das gibt es nur in Deutschland oder Oesiland!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#6
(25-08-2013, 06:58)gleichgesinnter schrieb: Sehe ich das richtig?

Jetzt muss der Vater, der Grossvater geworden ist, seine Tochter und seinen Enkel alimentieren weil der Vater nicht leistungsfaehig ist?

Ist das die Sippenhaft in Deutschland?

Das OLG hat sich nur entschieden, das der Vater und gleichzeitige Grossvater einfach nur weiter zu zahlen hat fuer die Tochter weil es so am einfachsten ist und der Staat nicht zahlen braucht?

Zur Einstimmung: § 1606 BGB - Rangverhältnisse und § 1607 BGB - Ersatzhaftung
Zur Großelternhaftung: Hier, im Fundus!

Nicht verhandelt wurde in dem Verfahren der Kindesunterhalt für das minderjährige Kind vom volljährigen Kind. Da das neugeborene Kind jedoch vorrangig (privilegiert) zu bedienen ist, hatte ich mir erlaubt darüber zu spekulieren, ob (grundsätzlich ja, wenn der Vater des neugeborenen Kindes wegen mangelnder Leistungsfähigkeit aufgrund zu geringer Ausbildungsvergütung nicht kann) und zu welchen Anteilen der Opa nun auch dafür aufkommen muss (hier müssen dann auch nach Prüfung ggf. die Eltern des Vaters ran).

Ich denke schon, dass Familie Privatsache ist und bleiben sollte, insoweit habe ich keine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich Verpflichtungen und Rangfolgen, betreffend Barunterhalt. Kopfschmerzen bereitet mir die ausschließliche Privilegierung von Müttern als diejenigen, denen die Gesetzgebung nicht mehr zumuten mag als die Erfüllung der Unterhaltspflicht in Form von Kindesbetreuung, für mindestens drei Jahre in Vollzeit und anschließend individueller Abstufung (unabsehbar lange Dauer der Leistungsunfähigkeit auch finanziell für das Kind aufzukommen) - wohlgemerkt: Für jedes und jedes weitere Kind.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
#7
(Betreff angepasst und die wichtigsten Daten ergänzt)
Nichts Neues in der Entscheidung. Sie illustriert wieder deutlich das Unterhaltsmaximierungsprinzip. Als Maßstab für Unterhaltsrechte wird immer beim höchsten irgendwie greifbaren Element zugelangt. Man spielt sich die Bälle mittels verschiedener Bereiche des Unterhaltsrechts zu. Hier ist es ein Ball, der dem Betreuungsunterhalt entstammt. Das OLG Köln spielt ihn einfach in den Kindesunterhalt hinein, um ihn um Jahre zu verlängern.

Das könnte man auch kritisieren. Kindesunterhalt wird bis zum Abschluss einer Erstausbildung bezahlt. Wird die Ausbildung abgebrochen, wird auch das Recht, Unterhalt zu kassieren ausgesetzt. Begründungen, warum abebrochen wird, spielen keine Rolle: Ob nun zu früh aufstehen oder Lust auf eine Weltreise oder Lust auf eigenen Nachwuchs - Ursache sind private Entscheidungen, deren Folgen nicht dazu benutzt werden können, einen Unterhaltsanspruch an die Eltern für sich selbst zu generieren. Wer sich selbst arbeits- und ausbildungsunfähig macht, soll weiter kassieren können?

Keiner zwingt die junge Mutter, das Baby wegzugeben oder zu arbeiten, Geld zu verdienen. Aber ihren Vater einfach mit diesem Zwang zu belegen ist okay?

Zum Beschlusszeitpunkt war das Kind noch gut drei Monagte vom zweiten Geburtstag entfernt. Es gibt jetzt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab einem Jahr Alter. Die Argumentation des Gerichts hinsichtlich der Betreuungmöglichkeiten läuft somit vollkommen ins Leere. Das gilt im Übrigen auch für §1615l BGB, der mit dem 1. August keine sachliche Grundlage mehr hat, aber weiterhin vollgültig unverändert bestehen bleibt.

Diese Diskussion im Zusammengang mit der Betreuungsgarantie ist total zu 100% aus den Systemmedien herausgehalten worden. Kein Pieps davon. Er läuft drei Jahre mit der ausdrücklichen Begründung, dass erst ab drei Jahren eine öffentliche Betreuung garantiert sei und er wurde 2008 verlängert mit der ausdrücklichen Begründung, das immer an die Betreuungsverhältnisse zu koppeln.

Jetzt haben sich diese Betreuungsverhältnisse erweitert - das verlogene Juristengesockse im zuständigen Ministerium schweigt zu den Konsequenzen. Wo ist der Rechtsausschuss, der vor kurzem mit Mafiamethoden wieder lebenslangen Unterhalt für Trauscheine eingeführt hat? Wo sind seine Stellungnahmen, wo wird die Anpassung des §1615l BGB angekündigt?

Vätern von Töchtern kann man nicht viel raten. Höchstens, dass man niemals darauf bauen oder hoffen sollte, irgendwann aus der Zahlerei rauszukommen, auch wenn die Tochter volljährig und in Ausbildung ist. Schwupps - sind es wieder drei Jahre mehr. Danach kann sie mit einer Ausbildung weitermachen und wenn die Ausbildungsvergütung nicht reicht, muss der Vater nochmal Jahre weiterzahlen.

Es hört nicht auf. Das sollte man als Vater bei beruflichen und wirtschaftlichen Entscheidungen immer berücksichtigen. Die Freiheit, über selbstverdientes Geld zu verfügen endet unwiderruflich mit der Zeugung. Unter diesen Umständen lohnt sich Leistung nicht, die Erträge daraus werden immer von Anderen abgeschöpft.
Zitieren
#8
Der ganze Unterhaltswahnsinn in Deutschland ist ja total aus dem Ruder gelaufen!
Es wundert mich nicht, wenn Mutterschaft offiziell bald zur 'Schwerbehinderung' erklaert wuerde, die Arbeit und Kinderaufzucht fuer voellig unvereinbar erklaert, alles politisch korrekt natuerlich.
In anderen Laendern dieser Welt gehen Muetter von Saeuglingen arbeiten, haben mehrere Kinder, viele sogar noch einen Ehemann/Partner.
Wieso koennen Erwachsene nur in Deutschland nicht fuer sich selber sorgen? Da brauchen diese Bratzen von Politikern auch nicht zu stoehnen, dass die Sozialkassen mit den hoechsten Posten in den Staatsausgaben darstellen. Einfach ekelhaft diese Politiker- u. Juristenbrut.
German Family Law is morally bankrupt
Zitieren
#9
(25-08-2013, 15:05)Globalisierte schrieb: Wieso koennen Erwachsene nur in Deutschland nicht fuer sich selber sorgen?

Warum soll ich für mich selber sorgen, wenn mir vom Staat ohne eigene Anstrengung die gebratenen Tauben in den Mund gestopft werden?

Simon II
Zitieren
#10
Ein Bekannter von mir ist in der gleichen Situation, jedoch muss er nicht zahlen. Seine Tochter bekommt Sozialhilfe, da der Kindsvater (Ex von der TOchter) nicht zahlungskräftig ist.
Kommt wohl sehr auf die Sachbearbeiter in den Ämtern an, ob jemand bluten muss oder nicht.
Zitieren
#11
Ich kann nur jedem raten, eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu suchen und zu finden. Wenn das nicht möglich ist - egal warum, sollte man sich aus dem dann folgenden schmutzigen Spiel zurückziehen - das bringt nichts mehr, kostet aber einen Haufen Geld. Lasst den Exen RAs und verzogenen Kids ihren Spielplatz und wechselt das Feld.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  BGH vom 15.05.2024: Kind wegadoptiert, Vater draussen vor der Tür p__ 0 436 10-09-2024, 21:41
Letzter Beitrag: p__
  Schadensersatzanspruch wegen rechtswidrigem Ausreiseverbot gegen Vater + dessem Kind Simon ii 0 3.031 05-11-2019, 15:28
Letzter Beitrag: Simon ii
  EGMR 23280/08 und 2334/10 Vater Kämpft um Kind seit 1999! Jetzt 06.09.2016 Urteil fragender 6 9.883 18-11-2016, 15:54
Letzter Beitrag: Simon ii
  OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen Sixteen Tons 12 17.894 19-08-2014, 12:05
Letzter Beitrag: wackelpudding

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste