Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt ab nächstem Jahr berechnen
#1
Hi, ich darf für 3 Kinder Unterhalt bezahlen. Ab nächstem Jahr bekomme ich abzüglich Firmenwagen 2600 sk4 ausgezahlt. Ich zahle den gemeinsamen Kredit in Höhe von 450,- ab.
Außerdem ein handykredit 35,- und 90,- für einen Kredit den ich für die Umzugskosten aufnehmen musste.

379,-
305,-
255,-
450,-
90,-
35,-

So wie ich es sehe werde ich zum Mangelfall. Ich habe bisher nur einen Titel für Kind 1 379,- stufe1
Das JA wird sicher auf mindestunterhalt für K2 und K3 bestehen. 

Meine Wohnung kostet 480,- inkl Gas und Strom. Es gibt keine wohnung für 380,- warm. Habe 2 Monate gesucht und musste sehr weit weg ziehen um unter 500,- zu kommen.

Mein AG verbietet per Arbeitsvertrag jede Art von Nebenjob oder eigene Firma etc.

Wie sollte ich vorgehen, wenn ich nicht alles gegen die Wand fahren will? Auf uhv Höhe titulieren und Verhandlung abwarten? Geht das? Bringt das was? Könnte ich aufstocken oder Wohngeld beantragen?

So wie ich es sehe, zahle ich mehr an uh als mir selbst bleibt. Wenn die Hälfte von 450,- eingerechnet würde. 
Ich mag meine Arbeit und es läuft sehr gut mit den Kindern. Ich habe außerdem die Möglichkeit mich inoffiziell finanziell unterstützen zu lassen. Deshalb will ich diesen Irrsinn erstmal mitmachen. 

Habt ihr Tipps für den hamsterrad weg?

Depression dann Teilzeit, selbständig machen oder auswandern möchte ich erstmal nicht.
Zitieren
#2
Das Problem ist, dass in Mangelfällen so gut wie nichts mehr an Abzügen und Selbstbehaltserhöhungen gilt. Es wird dann eben immer dieser völlig überstrapazierte und kaputtinterpretierte §1603 hervorgezogen und die drei Worte "alle verfügbaren Mittel" sollen plötzlich das gesamte Lebens des Pflichtigen bestimmen, aber nicht das des Berechtigten, obwohl der auch im 1603 steht.

In solchen Fällen bleibt einem nur die Schrotschusstaktik. Man schiesst mit Munition, die aus vielen kleinen Stücken besteht. Die Reichweite und Durchschlagkraft ist zwar gering, aber die Streuwirkung gut, vielleicht trifft man was.

- Nachweise vorlegen, dass es keine Wohnung für 380.- gibt, sondern dass bereits 480.- sehr günstig sind und deshalb der Wohmkostenanteil des Selbstbehalts um 100 EUR zu erhöhen ist. Nachweise, Nachweise, Nachweise. Dass die Wohnung nicht übertrieben gross ist, dass es auch weiter weg keine günstigen Alternativen gibt weil dann Zeit und Fahrtkosten unzumutbar werden und im übrigen auch als berufsbedingte Kosten vom Einkommen abgehen.
- Nachweis der Vollzeitbeschäftigung, Nachweis des Nebenjobverbots.
- Nachweis berufsbedingter Kosten
- Alles aufführen, das sonst noch in Frage kommt. Gutes Einkommen und gute Verhältnisse bei der Mutter, häufigere Mitbetreuung der Kinder durch dich... was man so eben bringen kann.

Titulieren, wenn verlangt. Aber nur die unstrittigen Beträge. Klage abwarten und dann alles aufführen.
Zitieren
#3
Zum Jobcenter und Aufstocken.
So zahlt der Staat und der Steuerzahler für das bekloppte System.
Du wirst für viele Jahre eh am Existenzminimum leben.
Zitieren
#4
Das ist erst Stufe 3. Kommt dann, wenn Einigungen gescheitert sind (Stufe 1), es vor Gericht ging und ein Beschluss da ist (Stufe 2), der dein übrigbleibendes Einkommen aufstockergeeignet macht.

Wenn man sich unter Selbstbehalt tituliert und dafür Aufstockergeld haben will, wird die Arbeitsagentur zickig.
Zitieren
#5
Werden die Kredite eingerechnet? Ich bin ja mangelfall wegen den Krediten.

Also ich entnehme dem jetzt. Keinen Titel unterschreiben und Verhandlung abwarten. Noch zahle ich mit sk3 den mindestunterhalt. Jetzt geht es ja noch. Ab 2020 nicht mehr. Ich rechne aus wieviel Geld ich für Unterhalt abtreten kann und unterschreibe dafür einen Titel. Das wird wohl in Höhe Vorschuss ausfallen. Dann ist der streitwert geringer oder was meint ihr?
Zitieren
#6
Die Kredite steckst du genauso in die Schrotflinte wie alles Andere, das deiner Ansicht nach den Unterhalt senkt.
Zitieren
#7
Titel auf meine Berechnung unterschreiben oder Verhandlung abwarten?
Zitieren
#8
Titel immer erst dann erstellen, wenn du dazu aufgefordert wirst. Keine Aufforderung -> keine Titulierung.
Zitieren
#9
Ja und wenn sie es verlangen auf welche Höhe?
Zitieren
#10
Wie gesagt, nur in Höhe des Betrages, der unbestritten ist.

Beispiel: Die wollen 300 EUR pro Kind und fordern Titulierung. Du meinst nach deiner Rechnung, es wären nur 200 EUR. Du titulierst die 200 pro Kind.
Zitieren
#11
Ok also wie ich es vor hatte. Danke p ich lese seit 2012 mit und deine Tipps sind Gold wert... im wahrsten Sinne ?
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt mit Augenmaß berechnen. Fallstricke beim Einkommen und Vermögen. Grant79 13 2.351 21-06-2024, 13:38
Letzter Beitrag: JohnDoe2000
  künftiger Unterhalt richtig berechnen und kann ich anpassen christian1212 14 7.874 20-09-2019, 09:34
Letzter Beitrag: p__
  Kind im freiw. soz. (ökologischen) Jahr, wie geht es mit dem Unterhalt weiter? Besolder 3 3.743 23-05-2017, 13:08
Letzter Beitrag: Besolder

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste