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Verständnisfrage Titel Kind
#1
Happy Halloween,

mal zum Verständnis.

Der Titel steht dem Kind zu. Fehler die die gesetzliche Vertreter/in gemacht haben ( auch zum Nachteil der Unterhaltsschuldner) werden nicht zu Lasten des Kindes ausgebügelt.
Das bedeutet im Umkehrschluss das man sich Schadenspflichtig macht wenn man etwas macht das den Unterhalt verhindert (das was dem Kind zusteht Zinsen, Unterhaltszahlungen etc.).

Hoffe das ist verständlich.

Lg
A.
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#2
Der Titel steht nicht zu, er ist eine beglaubigte vollstreckbare Verpflichtung (also eine Art Vertrag), der ein Schuldverhältnis festschreibt zwischen Kind (Gläubiger) und Elternteil (Schuldner). Er ist das Agens, der Strom für die dauerlaufende Unterhaltspumpe.

Wenn die Vertreterin des Gläubigers bei der Enrtstehung so einer Verpflichtung nicht das Optimum für den Gläubiger fordert, ist das kein Grund für Schadenersatz von irgendwem.
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#3
Ausserdem: Welcher Richter würde die Frau wegen "schlechtem Titel" verurteilen. Mensch, denk doch mal nach.
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