Die einzige RV die auch Unterhaltssachen mitversichert, ist die ARAG. Ich hab mich bei denen mal schlau gemacht und so einige Schwächen aufgetan, die den ein oder anderen vielleicht interessieren könnten:
Wann zahlt die RV:
Wenn man als Barunterhaltspflichtiger seitens der Gegenseite auf Neuberechnung geprüft und verklagt wird.
Wann zahlt sie nicht:
Wenn man selbst auf Neuberechnung klagt, oder den Titel gänzlich aus der Welt haben möchte (z.B. bei Aufnahme einer Ausbildung, Erwerbstätigkeit des Kindes, oder Eintritt der Volljährigkeit)
Was sich also erstmal gut anhört, funktioniert nur in eine Richtung. Die Neufestsetzung des Zahlbetrages muss von der Ex / dem Kind veranlasst werden. Andersrum zahlt die RV den Streit nicht.
Ich hab, da ich zu 2 meiner Kinder den Titel inzwischen beseitigen konnte (Bafög-Bezug), zu einem in Kürze erwarte auf ein Minimum ggf. Null festgestellt zu werden, diese Option trotzdem abgeschlossen.
Schließlich muss ich in den nächsten Jahren mit neu auflaufenden Einkommensprüfungen nebst höherer/neuer Ansprüche rechnen (Sollten die Großen z.B. das Studium schmeißen, die Mama des Kleinen wieder Auskunft nach Ablauf der üblichen 2 Jahre verlangen) ist das dann dank der ARAG kostenfrei ohne Selbstbeteiligungen erledigt. Danach werde ich diesen Baustein wieder aus dem Vertrag entfernen, da dann nutzlos.
Kostet 89 Euro Aufpreis zur Privat-RV (150 Euro) im Jahr, die investiere ich jetzt gerne.
Die Wartezeit beträgt übrigens 1 Jahr.
Im Übrigen sind auch Unterhaltsansprüche versichert, welche z.B. ggü. der Ex aufglimmen sollten.
Ich will keine Werbung für die ARAG machen, vielmehr das Gerücht beseitigen, dass der Baustein „Unterhaltsrecht“ alle Eventualitäten abdeckt. Vielmehr hat dieser so seine Tücken.
Also gut überlegen, ob diese RV wirklich Sinn macht.
Wann zahlt die RV:
Wenn man als Barunterhaltspflichtiger seitens der Gegenseite auf Neuberechnung geprüft und verklagt wird.
Wann zahlt sie nicht:
Wenn man selbst auf Neuberechnung klagt, oder den Titel gänzlich aus der Welt haben möchte (z.B. bei Aufnahme einer Ausbildung, Erwerbstätigkeit des Kindes, oder Eintritt der Volljährigkeit)
Was sich also erstmal gut anhört, funktioniert nur in eine Richtung. Die Neufestsetzung des Zahlbetrages muss von der Ex / dem Kind veranlasst werden. Andersrum zahlt die RV den Streit nicht.
Ich hab, da ich zu 2 meiner Kinder den Titel inzwischen beseitigen konnte (Bafög-Bezug), zu einem in Kürze erwarte auf ein Minimum ggf. Null festgestellt zu werden, diese Option trotzdem abgeschlossen.
Schließlich muss ich in den nächsten Jahren mit neu auflaufenden Einkommensprüfungen nebst höherer/neuer Ansprüche rechnen (Sollten die Großen z.B. das Studium schmeißen, die Mama des Kleinen wieder Auskunft nach Ablauf der üblichen 2 Jahre verlangen) ist das dann dank der ARAG kostenfrei ohne Selbstbeteiligungen erledigt. Danach werde ich diesen Baustein wieder aus dem Vertrag entfernen, da dann nutzlos.
Kostet 89 Euro Aufpreis zur Privat-RV (150 Euro) im Jahr, die investiere ich jetzt gerne.
Die Wartezeit beträgt übrigens 1 Jahr.
Im Übrigen sind auch Unterhaltsansprüche versichert, welche z.B. ggü. der Ex aufglimmen sollten.
Ich will keine Werbung für die ARAG machen, vielmehr das Gerücht beseitigen, dass der Baustein „Unterhaltsrecht“ alle Eventualitäten abdeckt. Vielmehr hat dieser so seine Tücken.
Also gut überlegen, ob diese RV wirklich Sinn macht.