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Hallo zusammen
Ich sende Euch folgende Medienberichte, verbunden mit der Frage ob es hier Teilnehmer gibt, die Beschwerden an den EGMR in Strassburg gemacht haben und dort abgeblitzt sind. Hierbei interessiert auch, ob es Kontakte nach Österreich gibt, weil der korruptionsverdächtige Mitarbeiter beim EGMR - Daniel Rietiker ( Kürzel DAR ) - auch für Beschwerden aus Österreich zuständig ist.
https://parseundparse.wordpress.com/2019...er-justiz/
https://parseundparse.wordpress.com/2020...ver-lucke/
RA Oliver Lücke aus Bern begleitet aktuell mehrere Mandanten im Bereich Familienrecht und sieht sich mit massiven Druck von Seiten der schweizerischen Justiz-Behörden konfrontiert.
Danke für die Kenntnisnahme.
Alberto
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Ja das ist bekannt. Ich selbst war mehrere Male beim EUGMR mit verschiedenen Anwälten. Einer davon war ein echter Spezialist für Eingaben in Menschenrechtsangelegenheiten. Es ging bei allen Angelegenheiten um wirklich knallharte Rechtsbeugungen des Schweizer Bundesgerichts. Alles wurde ohne Begründung abgewiesen und jede Abweisung enthielt das Kürzel von Daniel Rietiker. Das Problem ist, dass sich dieser durch die Schweiz geschmierte Rechtsbeuger praktisch im unantastbaren Raum befindet. Andernfalls hätte ich schon Strafanzeige gegen die Nase eingereicht. Soweit mir bekannt, wurde aber ein Verfahren gegen Daniel Rietiker durch die EU Antibetrugsbehörde "OLAF" eingeleitet - ob das was nutzt steht in den Sternen, solange der EUGMR praktisch eine Blackbox ist und nicht einmal Verfahrenseinstellungen begründet werden.
Oliver Lücke ist ein tragischer Fall. Der hat sich mit der Schweizer Betrugsjustiz wohl nicht anfreunden können und hat seine wohl begründeten Anträge bis zum EUGMR weitergezogen, wo sie dann von Rietiker gestoppt wurden. Das mögen die Schweizer garnicht. Um das Problem aus der Welt zu schaffen, gehen sie jetzt gegen ihn vor und belasten ihn teilweise mit Verfahrenskosten seines Mandanten oder irgendwelchen anderen Beträgen, Bussen oder was die Affen eben so aus der Schublade zaubern. Dahinter steht natürlich die Idee, ihn wirtschaftlich fertig zu machen.
Beispiel:
BGE 5D_56/2018
Zitat:
Zitat:Dass Rechtsanwalt Oliver Lücke mit stets dem gleichen Vorbringen bzw. der gleichen Fragestellung für seine Mandanten Beschwerde führe, erweise sich - worauf er bereits mehrfach hingewiesen worden sei - als querulatorisch und rechtsmissbräuchlich im Sinn von Art. 132 Abs. 3 ZPO, weshalb die Verfahrenskosten gestützt auf Art. 108 ZPO ihm persönlich aufzuerlegen seien.
Das passt wunderbar in die Schweizer Betrugsjustizlandschaft. Einem Anwalt Rechtmissbrauch zu unterstellen, nur weil er einen Sachverhalt die Instanzen hochzieht, ist so ähnlich, wie einer Partei das rechtliche Gehör zu entziehen - vielleicht noch schlimmer. Aber auch das gibts in der Schweiz:
Bundesgericht entzieht einer Partei das rechtliche Gehör
https://t.me/GenderFukc